Benutzer judi schrieb:
Ein weiteres Problem/Nichtfeature:
Die ePost ist in keiner Weise rechtsverbindlicher als eine stinknormale Email!
In den AGB steht klar drin, dass die Schriftformerfordernisse nicht erfüllt sind. Nach 4 Telefonaten mit der Post konnte mir dies nach Nachfrage bei der Rechtsabteilung eine Mitarbeiterin bestätigen.
Also das komplette Gegenteil der Werbeaussagen:
"Und im Gegensatz zur E-Mail ist der E-POSTBRIEF verbindlich, vertraulich und verlässlich. Er überträgt die Vorteile des Briefs in das Internet." Also bezahlt man Geld, nimmt Pflichten in Kauf, hat ein weiters Konto um das man sich kümmern und das Ganze ohne einen Mehrwert!
Da hat die Post sich selbst übertroffen...
Hallo judi,
wir möchten gerne den von Ihnen genannten Punkt aus unseren AGB zitieren und erläutern.
"Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden."
Das bedeutet, der E-POSTBRIEF kann nach den Bestimmungen des BGB für Rechtsgeschäfte verwendet werden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist. Dies betrifft z.B. die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen.
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen das Gesetz die eigenhändige Unterschrift verlangt (Schriftformerfordernisse), beispielsweise bei Kündigungen von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.
Wir hoffen etwas Klarheit über diesen Punkt gebracht zu haben.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
- https://go.post.de/r1vxo
- https://go.post.de/od9xu
Mit freundlichen Grüßen
Amir Khanzadeh vom Serviceteam E-POSTBRIEF