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Finger weg von ePost und den anderen rechtsgültigen!!!


06.09.2010 00:31 - Gestartet von wildsurfer
Wer sich hier anmeldet begeht juristischen Suizid zumindest dann wenn er nicht garantieren kann jeden 3 Tag Online zu sein.
Also auch bei Serverausfall, Rechnercrash und anderen digitalen Unwägbarkeiten übernimmt der "DE-Mail Kunde" Haftung.
Also hat man dann mind. zwei Zustelladressen auf die man ständig achten muß!!!

Auch die Verbraucherschützer von Warentest warnen bisher vor diesem Procedere.

Ciao
DerDemokrator
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[1] myselfme antwortet auf wildsurfer
07.09.2010 00:14
Kommen die gelben Briefe denn auch an wenn Du im KrHs oder Urlaub bist ?
So stimmig Dein Argument auch ist, es gilt auch (oder mehr !) für die Schneckenpost - eingeworfen gilt als zugestellt. Bei der elektronischen Post hast Du zumindest den rein technischen Vorteil sie prinzipiell von JEDEM www-fähigen PC oder Handy abzurufen; Deinen Briefkasten zu Haus kannst Du mitnehmen in Urlaub, hilft aber nix.
Im Übrigen muss sich ja (bis jetzt) noch niemand hierzu anmelden. Wer es aber tut, wird schon von sich aus eine gewisse Affinität zu www, mail und Erreichbarkeit haben. Oder er / sie wills haben weils da ist und schert sich nicht um die Folgen (macht er / sie dann meist aber auch bei gelben Briefen nicht).
So gesehen: Datt löpt sich ahl trecht...
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[1.1] judi antwortet auf myselfme
07.09.2010 13:43
Ein weiteres Problem/Nichtfeature:

Die ePost ist in keiner Weise rechtsverbindlicher als eine stinknormale Email!
In den AGB steht klar drin, dass die Schriftformerfordernisse nicht erfüllt sind. Nach 4 Telefonaten mit der Post konnte mir dies nach Nachfrage bei der Rechtsabteilung eine Mitarbeiterin bestätigen.
Also das komplette Gegenteil der Werbeaussagen:
"Und im Gegensatz zur E-Mail ist der
E-POSTBRIEF verbindlich, vertraulich und verlässlich. Er überträgt die Vorteile des Briefs in das Internet."
Also bezahlt man Geld, nimmt Pflichten in Kauf, hat ein weiters Konto um das man sich kümmern und das Ganze ohne einen Mehrwert!
Da hat die Post sich selbst übertroffen...
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[1.1.1] Serviceteam E-POSTBRIEF antwortet auf judi
07.09.2010 17:30
Benutzer judi schrieb:
Ein weiteres Problem/Nichtfeature:

Die ePost ist in keiner Weise rechtsverbindlicher als eine stinknormale Email!
In den AGB steht klar drin, dass die Schriftformerfordernisse nicht erfüllt sind. Nach 4 Telefonaten mit der Post konnte mir dies nach Nachfrage bei der Rechtsabteilung eine Mitarbeiterin bestätigen.
Also das komplette Gegenteil der Werbeaussagen:
"Und im Gegensatz zur E-Mail ist der E-POSTBRIEF verbindlich, vertraulich und verlässlich. Er überträgt die Vorteile des Briefs in das Internet." Also bezahlt man Geld, nimmt Pflichten in Kauf, hat ein weiters Konto um das man sich kümmern und das Ganze ohne einen Mehrwert!
Da hat die Post sich selbst übertroffen...

Hallo judi,

wir möchten gerne den von Ihnen genannten Punkt aus unseren AGB zitieren und erläutern.

"Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern bzw. Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen. Die DPAG leistet diesbezüglich keine Rechtsberatung. Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich. Ebenso wenig können förmliche Zustellungen im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vorgenommen werden."

Das bedeutet, der E-POSTBRIEF kann nach den Bestimmungen des BGB für Rechtsgeschäfte verwendet werden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist. Dies betrifft z.B. die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen.
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen das Gesetz die eigenhändige Unterschrift verlangt (Schriftformerfordernisse), beispielsweise bei Kündigungen von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.

Wir hoffen etwas Klarheit über diesen Punkt gebracht zu haben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
- https://go.post.de/r1vxo
- https://go.post.de/od9xu

Mit freundlichen Grüßen

Amir Khanzadeh vom Serviceteam E-POSTBRIEF
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[1.1.1.1] judi antwortet auf Serviceteam E-POSTBRIEF
09.09.2010 17:36
Benutzer Serviceteam E-POSTBRIEF schrieb:
(...)
Das bedeutet, der E-POSTBRIEF kann nach den Bestimmungen des BGB für Rechtsgeschäfte verwendet werden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist. Dies betrifft z.B. die meisten Vollmachten, Angebote, Kaufverträge sowie die Ausstellung und Übermittlung von Versicherungsscheinen. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen das Gesetz die eigenhändige Unterschrift verlangt (Schriftformerfordernisse), beispielsweise bei Kündigungen von Mietverträgen oder Arbeitszeugnissen.

Wir hoffen etwas Klarheit über diesen Punkt gebracht zu haben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
- https://go.post.de/r1vxo
- https://go.post.de/od9xu

Mit freundlichen Grüßen

Amir Khanzadeh vom Serviceteam E-POSTBRIEF

Ne, das hat eigentlich wieder mehr Unklarheit gestiftet.
Laut BGB kann man erstmal fast alles auf fast jede Art bestellen/kündigen/kaufen...
Ich kann auch rein mündlich ein Auto kaufen, ganz ohne ePost, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind.
Aber die ePost macht ja erst dann Sinn, wenn sie MEHR kann als eine normale Email.
Beide erfüllen die Textform, beide erfüllen nicht die Schriftform -> Kein Vorteil bei der kostenpflichten ePost.
ePost ist genauso rechtskräftig wie SMS, Email, ICQ...