Thread
Menü

Dürfte rechtlich nicht haltbar sein


12.04.2011 15:28 - Gestartet von sushiverweigerer
"unbegrenzt telefonieren" oder SMS-schreiben muss auch unbegrenzt sein! Es gibt bereits entsprechende Urteile, wonach ein Anbieter kein außerordentliches Kündigungsrecht hat, sollte ein Kunde tatsächlich ausgiebig von seiner Flatrate gebrauch machen.

Ich kann nur jedem empfehlen zu klagen dem von 1&1 gekündigt wurde.

Verglichen mit den "Kostenairbag"-Tarifen der Prepaid-Discounter ist dieser Tarif auch nicht interessant.

Menü
[1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
12.04.2011 15:48
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
"unbegrenzt telefonieren" oder SMS-schreiben muss auch unbegrenzt sein! Es gibt bereits entsprechende Urteile, wonach ein Anbieter kein außerordentliches Kündigungsrecht hat, sollte ein Kunde tatsächlich ausgiebig von seiner Flatrate gebrauch machen.

Ich kann nur jedem empfehlen zu klagen dem von 1&1 gekündigt wurde.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Es wurde bisher noch niemandem gekündigt. Natürlich kann es passieren, aber das sollte man erst einmal abwarten...
Außerdem ist hier von solchen Urteilen noch nichts bekannt, sonst würde man über solche Themen wohl nicht berichten.
Und was Deine Laien-Rechtssprechung angeht (das meine ich nicht negativ, ich selber würde mich auch als solcher bezeichnen), kann ich nur meine Frau, die Rechtsanwältin ist, zitieren: wenn Laien sic anmaßen über Recht zu urteilen oder Recht zu sprechen, kann ich immer nur müde lächeln. Wenn es so einfach wäre, hätte ich nicht studieren brauchen. Ich denke damit hat sie auch Recht!
Denn wenn wir eines in Deutschland wissen, dann ist Recht haben nicht gleich Recht kriegen...

Verglichen mit den "Kostenairbag"-Tarifen der Prepaid-Discounter ist dieser Tarif auch nicht interessant.

Nicht unbedingt!
Jemand der den Kostenairbag regelmäßig ausnutzt, der ist hier billiger dran (Rabatt 1. Jahr!) und bekommt außerdem eine Handysubvention.
Menü
[1.1] sushiverweigerer antwortet auf arndt1972
12.04.2011 16:06
Benutzer arndt1972 schrieb:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Es wurde bisher noch niemandem gekündigt.

Ich hab schon richtig gelesen. Es wird gekündigt, wenn mehr als 33 SMS pro Tag geschrieben werden, was nicht viel ist.

Dass dir das als Vertreter der Wirtschaft mal wieder nicht passt, wenn Verbraucher sich gegen die Ab.z.ocke eines Anbieters wehren, kann ich verstehen, die FDP steht verlässlich immer auf der falschen Seite, Schlechtmenschen halt. Die Gerichte sehen es aber zum Glück anders und lassen das dem Anbieter nicht durchgehen. Wer "unbegrenzt telefonieren" und "unbegrenzt smsen" verkauft, der muss auch unbegrenzt liefern!

Außerdem ist hier von solchen Urteilen noch nichts bekannt, sonst würde man über solche Themen wohl nicht berichten.

Doch solche Urteile sind bekannt, man muss sie nur zur Kenntnis nehmen.

Und was Deine Laien-Rechtssprechung angeht (das meine ich

Was soll das sein? Die Rechtsprechung erfolgt durch Richter und die sind keine Laien. So ein Sp.....

Jemand der den Kostenairbag regelmäßig ausnutzt, der ist hier billiger dran (Rabatt 1. Jahr!) und bekommt außerdem eine Handysubvention.

Wer ein Handy nimmt, zahlt die knapp 40 € 2 Jahre lang, außerdem ist die SMS-Flat nicht inklusive daher Kostenairbag billiger!
Menü
[1.1.1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
12.04.2011 17:40
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Es wurde bisher noch niemandem gekündigt.

Ich hab schon richtig gelesen. Es wird gekündigt, wenn mehr als 33 SMS pro Tag geschrieben werden, was nicht viel ist.

Du hast eben nicht richtig gelselen (Zitat):
Wenn ein Kunde die gesetzten Limits überschreite, werde nach Angaben von Ingrun Senft seitens 1&1 "eine genaue Prüfung durchgeführt, das heißt, es wird genau geprüft, ob sich ein Missbrauchsverdacht erhärtet". Ein Missbrauch bestehe nach 1&1-Definition etwa dann, "wenn der Verbrauch nicht von einem normalen Endkunden erfolgt ist, sondern z.B. über eine maschinelle Nutzung in einer Telefonanlage / einem Vermittlungssystem in beispielsweise einem CallShop". Senft: "Das in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Recht auf Kündigung durch 1&1 ist nur das theoretische finale Mittel, wenn tatsächlich Missbrauch vorliegen sollte."

Dass dir das als Vertreter der Wirtschaft mal wieder nicht passt, wenn Verbraucher sich gegen die Ab.z.ocke eines Anbieters wehren, kann ich verstehen, die FDP steht verlässlich immer auf der falschen Seite, Schlechtmenschen halt. Die Gerichte sehen es aber zum Glück anders und lassen das dem Anbieter nicht durchgehen. Wer "unbegrenzt telefonieren" und "unbegrenzt smsen" verkauft, der muss auch unbegrenzt liefern!

So ein Blödsinn kann wieder einmal nur von Dir kommen!
1. wo bin ich Vertreter der Wirtschaft?!
2. wo schreibe ich daß mir das nicht paßt?!
3. was hat das mit der FDP zu tun?!

Außerdem ist hier von solchen Urteilen noch nichts bekannt, sonst würde man über solche Themen wohl nicht berichten.

Doch solche Urteile sind bekannt, man muss sie nur zur Kenntnis nehmen.

Das belege doch mal! Wenn e sso eine Rechtssprechung nämlich bereits gäbe bräuchte kein Anbieter mehr solche Klauseln machen!

Und was Deine Laien-Rechtssprechung angeht (das meine ich

Was soll das sein? Die Rechtsprechung erfolgt durch Richter und die sind keine Laien. So ein Sp.....

Ach Junge, einfach mal den Satz zu Ede lesen, dann wurde Deine Frage beantwortet. Aber Du liest etwas, verstehst es nicht und liest nicht mehr weiter und tust es als Schwachsinn ab. Ich habe damit gerechnet daß Du nicht weißt was gemeint und es sofot erklärt, wenn Du aber nicht weiterliest...

Jemand der den Kostenairbag regelmäßig ausnutzt, der ist hier billiger dran (Rabatt 1. Jahr!) und bekommt außerdem eine Handysubvention.

Wer ein Handy nimmt, zahlt die knapp 40 € 2 Jahre lang, außerdem ist die SMS-Flat nicht inklusive daher Kostenairbag billiger! Der 1. Teil stimmt, der 2. Teil nur dann, wenn man eine SMS-Flat braucht, was wohl eher der geringste Teil sein dürfte. Wer schreibt zig SMS, wenn man kostenlos telefoniert...
Diejenigen nehmen sich einen NAbieter der eine reine SMS-Flat anbietet...
Menü
[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf arndt1972
12.04.2011 18:06
Benutzer arndt1972 schrieb:

So ein Blödsinn kann wieder einmal nur von Dir kommen!

Das denke ich mir bei deinen Beiträgen auch immer.

1. wo bin ich Vertreter der Wirtschaft?!

Deine Statements sind meistens "pro-Kapital".

3. was hat das mit der FDP zu tun?!

Als unsozialer Schlechtmensch wählst du die doch.

Diejenigen nehmen sich einen NAbieter der eine reine SMS-Flat anbietet...

Der Tarif ist für die meisten/alle? Nutzungsprofile schlechter als ein Kostenairbag-Tarif, den es ja schon für 35 € gibt, inkl. Daten und SMS. Die 1&1 Monatsgebühr von knapp 40 € fällt aber jeden Monat an, unabhängig von der Nutzung, 24 Monate lang. Der Airbag entfaltet sich jedoch nur wenn er auch benötigt wird.

So uns jetzt belästige uns nicht weiter und ärgere dich lieber darüber, dass deine Diäten-Abz.o.cker Silvana aufgeflogen ist.



Menü
[1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
13.04.2011 11:00
1. wo bin ich Vertreter der Wirtschaft?!

Deine Statements sind meistens "pro-Kapital".

LOL!!!!!! So schnell wird man also Vertreter, vor allem weil de Aussage völlig falsch, unbegründet und hier nicht relevant ist...

3. was hat das mit der FDP zu tun?!

Als unsozialer Schlechtmensch wählst du die doch.

Was Du nicht alles weißt...
Beim letzten Mal hast Du aber noch was Anderes geschrieben...

Diejenigen nehmen sich einen Anbieter der eine reine SMS-Flat anbietet...

Der Tarif ist für die meisten/alle? Nutzungsprofile schlechter als ein Kostenairbag-Tarif, den es ja schon für 35 € gibt, inkl. Daten und SMS. Die 1&1 Monatsgebühr von knapp 40 € fällt aber jeden Monat an, unabhängig von der Nutzung, 24 Monate lang. Der Airbag entfaltet sich jedoch nur wenn er auch benötigt wird.

Das Thema hatten wir bereits und da ich, scheinbar im Gegensatz zu Dir, mitdenke, habe ich das auch im ersten Posting gleich klargestellt, daß es bestimmte Voraussetzungen geben muß (regelmäßige Ausnutzung des Limits, so daß es egal ist ob man bei Nichtnutzung nichts zahlen würde und daß man ein subventioniertes Handy nutzt). Aber wie gesagt, diese Schlüsse erfordern logischens Denken und Verstehen einfacher Zusammenhänge...

So uns jetzt belästige uns nicht weiter und ärgere dich lieber darüber, dass deine Diäten-Abz.o.cker Silvana aufgeflogen ist.

Gähn, das interessiert mich ungefähr so sehr, wie die Tatsache ob Lafontaine was mit der Wagenknecht hat. Nämlich gar nicht...
Beleidigt hast übrigens nur Du, ich habe lediglich festgestellt!
Menü
[1.2] Dancir antwortet auf arndt1972
12.04.2011 16:09
Tja, was soll man dazu sagen? 1&1 hat in meinen Augen nicht aus der Vergangenheit gelernt! In den "starken" DSL Zeiten haben sie auch für Flatrates geworben. Hat man die DSL Downloads zu sehr strapaziert, haben diese einem gekündigt. Kann man diese noch vertrauen, solch einen Tarif zu nehmen, insbesondere bei versteckten Informationen in den AGBs? Einen Beispiel möchte ich mit Hansenet/Alice nennen. In der internationalen Flaterate für 14,90 Euro gilt für gewisse Euroländer eine maximale Telefonierzeit von 500 Minuten und das wird mit einem Sternchen ausgewiesen und nix über AGB(das steht natürlich zusätzlich in den AGBs), aber ich als Kunde bin dann informiert.
Menü
[2] rotella antwortet auf sushiverweigerer
12.04.2011 16:16
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
"unbegrenzt telefonieren" oder SMS-schreiben muss auch unbegrenzt sein! Es gibt bereits entsprechende Urteile, wonach ein Anbieter kein außerordentliches Kündigungsrecht hat, sollte ein Kunde tatsächlich ausgiebig von seiner Flatrate gebrauch machen.

Zustimmung! Wenn die Werbung "Nie wieder auflegen" und "unbegrenzt simsen" lautet, darf es keine überraschende Klauseln im Kleingedruckten geben.
Was anderes ist es natürlich, wenn ein Vetrag für Privatkunden fürs Geschäft missbraucht wird (Call-Shop, Messwerte-Versand per SMS zur Maschinenüberwachung etc).
Wenn aber die 17-Jährige frisch verliebte Schülerin 4mal pro Stunde per SMS nachfragt, ob ER sie denn auch WIRKLICH liebt, ist das auf keinen Fall ein Kündigungsgrund!
Menü
[2.1] jrittmeier antwortet auf rotella
12.04.2011 17:47

einmal geändert am 12.04.2011 17:49
Leider bestätigt diese Firma einmal wieder meine Meinung über sie.
Vor langer Zeit hat diese Firma z.B. eine DSL Flatrate für 19,90 DM angeboten und verkauft.
Die habe ich genutzt.
Allerdings nicht als Poweruser sondern als ganz normale DSL Verbindung.
Dann hat jedoch 1&1 einseitig den Preis geändert oder eine Beendigung des Vertrages angeboten.
Einige haben damals auf Einhaltung des Vertrages geklagt und auch Recht bekommen.
Für mich war aber die Konsequenz daraus solche Firmen nicht zu nutzen.
Jürgen
Menü
[2.2] paeffgen antwortet auf rotella
12.04.2011 18:46
Benutzer rotella schrieb:
(...) Wenn aber die 17-Jährige frisch verliebte Schülerin 4mal pro Stunde per SMS nachfragt, ob ER sie denn auch WIRKLICH liebt, ist das auf keinen Fall ein Kündigungsgrund!

Sehr gutes und sicher gar nicht so seltenes Beispiel! Kenne selber eine junge Dame, die mit ihrem Liebsten über mehrere 100 km Entfernung auf diesem Wege in Verbindung bleibt. Sie hat Blau mit SMS-Flatrate, die sie kräftig strapaziert, und bis jetzt noch keine Probleme bekommen.