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Ärgerlich


29.07.2011 00:35 - Gestartet von Zündi
, aber man sollte nicht vergessen, das man bei Haustür- online- oder Telefon-Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat, beginnend ab dem Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Hat der Verkäufer "vergessen", den Kunden auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, hat man sogar ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Abgesehen davon muss der Verkäufer im Zweifelsfall einen angeblichen Vertrag nachweisen. Es gibt also Möglichkeiten, unbestellte Verträge/Optionen wieder loszuwerden.
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[1] ronfein antwortet auf Zündi
29.07.2011 08:49
Benutzer Zündi schrieb:
Abgesehen davon muss der Verkäufer im Zweifelsfall einen angeblichen Vertrag nachweisen.
>
Hierfür reicht allerdings schon die "Zeugenaussage" des Verkäufers...
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[1.1] Zündi antwortet auf ronfein
29.07.2011 15:14
Benutzer ronfein schrieb:
Benutzer Zündi schrieb:
Abgesehen davon muss der Verkäufer im Zweifelsfall einen angeblichen Vertrag nachweisen.
> Hierfür reicht allerdings schon die "Zeugenaussage" des Verkäufers...

Nun, in dem Fall stünde Aussage gegen Aussage und das kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich gewertet werden. In den meisten Fällen wird der Schuss aber eher für den Verkäufer nach hinten losgehen, sofern er es denn überhaupt auf eine Verhandlung ankommen lässt. Meistens kommt ja außer leeren Inkassodrohungen nichts, wenn die merken, das man sich wehrt.
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[1.1.1] noplease antwortet auf Zündi
04.08.2011 12:07
Nur ganz am Rande:
Ein Vertrag kommt auch in der heutigen Zeit erst dann wirksam zustande, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Daran führt kein Weg vorbei. Die entsprechenden Paragraphen zum Verbraucherschutz und zum Fernabsatz kommen zum geltenden Vertragsrecht noch hinzu, sie ersetzen sie ja nicht.
Allein das BGB enthält daher genug 'Munition', um als Verbraucher gegen unerwünschte Verträge vorzugehen. Wer sinnvoll und zügig handelt und nicht den erstbesten Stammtischparolen folgt, bekommt sein Recht. Zügig deshalb, weil Nichtstun à la 'dann sollen die's doch 'mal versuchen' fast immer mit langen Gesichtern endet.
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[1.1.2] rudiruessel antwortet auf Zündi
18.04.2012 12:54
Benutzer Zündi schrieb:
Nun, in dem Fall stünde Aussage gegen Aussage und das kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich gewertet werden.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie schnell und selbstverständlich hier von Laien ein Gang vor Gericht als Lösung propagiert wird.

Für die Betroffenen dürfte das ziemlich irrelevant sein, da hierfür der Aufwand und das finanzielle Risiko in einem schlechten Verhältnis zum vermeintlichen Erfolg stehen.

Bevor es überhaupt so weit kommt, wurden meist schon Stunden/Tage in Briefe schreiben, Telefonate (0180/0900 Hotlines), Rechtsberatung, etc. investiert.

Wäre alles so einfach, bräuchte es z.B. auch "Teltarif hilft ..." nicht.

Deshalb ist es gut und richtig, dass diese Verkaufsmethoden grundsätzlich verboten weden.


Greetz

Rudi