Benutzer mattes007 schrieb:
Benutzer Solon schrieb:
Danke, der Unterschied ist mir bekannt. Da ich meinen Beitrag über mein Smartphone geschrieben habe, war meine Darstellung etwas verkürzt...
In dem aktuellen Fall geht es nicht ums Aussehen, denn dies haben die Richter schon gesagt, sondern um die Samsung-Galerie App, welche Samsung jetzt einfach "entfernt" oder ändert.
Leichte Änderungen reichen aus
(http://winfuture.de/news,65130.html)
Egal wie die Urteilssprüche lauten: Am Ende bezahlt die Rechtsstreite jeder Käufer eines Gerätes mit.