Geheime Unterlagen

Samsung darf in Patent-Unterlagen von Apple & HTC stöbern

US-Gericht erlaubt Koreaner Einsicht in Lizenz-Vereinbarung
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Samsung, Apple, HTC und der Patentstreit Samsung, Apple, HTC und der Patentstreit
Bild: Samsung, Apple HTC, Montage: teltarif.de
Samsung erhält offiziell Einsicht in den Patent-Unterlagen von Apple und HTC. Die beiden Hersteller hatten eine Lizenz-Vereinbarung getroffen, nun darf Samsung nach dem Beschluss des US-Richters Paul S. Grewal in den geheimen Inhalten stöbern, muss aber natürlich über die konkreten Details Stillschweigen bewahren und die Inhalte dürfen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Anweisungen wurden im entsprechenden Gerichtsdokument [Link entfernt] vermerkt, wie The Verge berichtet.

Samsung, Apple, HTC und der Patentstreit Samsung, Apple, HTC und der Patentstreit
Bild: Samsung, Apple HTC, Montage: teltarif.de
Grund dafür ist, dass Samsung gerne darüber informiert sein würde, ob es in der Vereinbarung zwischen HTC und Apple auch um Patente geht, bei denen sich derzeit Samsung und Apple selbst in den Haaren liegen. Diesem Grund stimmte der Richter zu. Bereits vor dem richterlichen Beschluss wollte Apple dem koreanischen Hersteller Einblick in Auszüge aus der Lizenz-Vereinbarung gewähren - in denen geht es konkret um die User-Experience-Patente. Allerdings sollten in diesem Fall die anfallenden Gebühren für die Lizenzen geschwärzt dargestellt werden. Samsung wollte aber auch die Höhe der Gebühren für die Patente wissen, um so besser abschätzen zu können, welche der Geräte-Funktionen für den endgültigen Nutzer am interessantesten ausfallen.

Hat Samsung einen positiven Nutzen von der Einsicht?

Die Patent-Vereinbarung ist gerade für Samsung besonders von Interesse, da Apple im Patentstreit gegenüber dem Hersteller das Argument hervorbrachte, dass einige der Patente unverkäuflich wären. Samsung sieht natürlich die Sache so: Warum hat HTC die Möglichkeit erhalten und warum wurde uns diese nicht von Apple eingeräumt?

Der dritte Betroffene im Bunde - nämlich HTC - hat sich gegen die gänzliche Offenlegung der Vereinbarung gegenüber Samsung gewehrt und ist der Auffassung, dass das Unternehmen dadurch Schaden erleiden könnte. Den Richter konnte HTC damit aber nicht überzeugen, allerdings musste Grewal aber auch einige Bedenken gegenüber der Samsung-Argumentation einräumen - diese wäre aber immerhin vom Gesetz abgesichert. Fraglich bleibt, ob Samsung durch die Einsichtnahme nun für sich einen positiven Nutzen im Patentstreit mit Apple gewinnen kann. Die nächste Anhörung der beiden Streithähne ist für den 6. Dezember angesetzt.

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