Thread
Menü

unterschied???


17.11.2011 11:13 - Gestartet von rechnermann
also ganz ehrlich...ich seh da keinen großen unterschied.

entweder bin ich blind oder es liegt am foto...aber es sieht fast genauso aus und darf verkauft werden?

dann ist das verbot des normalen 10.1 noch lächerlicher als es eh schon ist
Menü
[1] Kai Petzke antwortet auf rechnermann
17.11.2011 23:30
Benutzer rechnermann schrieb:

entweder bin ich blind oder es liegt am foto...aber es sieht fast genauso aus und darf verkauft werden?

Der äußere Rahmen, der die Glasscheibe einfasst, ist dicker. Das ist wohl der einzige Unterschied.

dann ist das verbot des normalen 10.1 noch lächerlicher als es eh schon ist

Nein, im Gegenteil: Dass eine recht kleine Veränderung am 10.1 bereits ausreicht, um nicht mehr Apples Warenzeichen zu verletzen, zeigt, wie Samsung mit dem 10.1 das iPad bis ins Detail nachgebaut hat - vollkommen unnötigerweise. Details siehe mein Editorial:
https://www.teltarif.de/geschmacksmuster-...

Ich hatte damals vorgeschlagen, zusätzlich eine Gravur ins Frontglas zu machen, um eine haptischen Unterschied herbeizuführen. Die dickere Einfassung alternativ reicht auch aus. Oder eben anderer Rundungsradius bei den Ecken, unterschiedlich dicke Ränder auf den vier Seiten, oder, oder, oder.


Kai
Menü
[1.1] rechnermann antwortet auf Kai Petzke
18.11.2011 09:24
naja...aber sogesehen haben fast alle tablets das selbe design...mal mehr oder weniger runde ecken und unterschiedliche rahmen.

da von "design-klau" zureden und dabei nur samsung anzuschwärzen empfinde ich weiterhin nur als panikreaktion von apple, weil sie der konkurrenz sonst nicht viel entgegen zu setzen haben.

aber das ist halt meine persönliche meinung..
Menü
[1.1.1] skycab antwortet auf rechnermann
18.11.2011 10:37
Benutzer rechnermann schrieb:
naja...aber sogesehen haben fast alle tablets das selbe design...mal mehr oder weniger runde ecken und unterschiedliche rahmen.

da von "design-klau" zureden und dabei nur samsung anzuschwärzen empfinde ich weiterhin nur als panikreaktion von apple, weil sie der konkurrenz sonst nicht viel entgegen zu setzen haben.

aber das ist halt meine persönliche meinung..

Wenn man teure Anwälte beschäftigt, finden die auch was zu tun. Die haben die Gelegenheit gewittert einem Konkurrenten einen reinzuwürgen und es dann mit Genehmigung des Managements auch erfolgreich getan. Egal was Apple produktmäßig noch in der Hinterhand hat, so konnten sie noch etwas Umsatz zusätzlich auf die Seite schaffen.
Menü
[1.1.2] Kai Petzke antwortet auf rechnermann
23.11.2011 12:58
Benutzer rechnermann schrieb:
naja...aber sogesehen haben fast alle tablets das selbe design...mal mehr oder weniger runde ecken und unterschiedliche rahmen.

Die "mehr oder weniger" abgerundeten Ecken reichen bereits, einen Unterschied zum Apple-Design zu begründen. Samsung hat nicht nur den (fast) gleichen Rundungsradius der Ecken gewählt, sondern auch noch:
* wie Apple die komplette Frontseite mit ungemustertem Glas abgedeckt. (Bei Laptops ist es ja beispielsweise üblich, dass das Glas nur das Display abdeckt, nicht auch noch den Außenbereich. Alternativ hätte Samsung das Glas auch mit einer Musterung/Gravur/Schrafur etc. im Außenbereich versehen können)
* wie Apple die Umrandung um das Display auf allen vier Seiten gleich dick gemacht (alternativ kann man die Umrandung auf zwei Seiten etwas dicker machen als auf den anderen zwei Seiten)
* wie Apple eine dünne, metallene Einfassung um den äußersten Rand der Frontscheibe gemacht (beim 10.1N ist diese Einfassung nun dicker, so dass das Warenzeichen Apples nicht mehr verletzt wird)
* wie Apple die Rückseite an den Kanten nach oben gebogen (alternativ hätte man die Rückseite genauso flach wie die Vorderseite machen können).

Die genannten Punkte stehen alle in einer europaweit gültigen Warenzeichenanmeldung von Apple aus dem Jahr 2004 (!!), die Samsung garantiert kannte. Trotzdem hat es Samsung drauf angelegt, diese 1:1 zu kopieren (siehe oben), und ist zu recht auf die Schnauze geflogen. Denn die Warenzeichenanmeldung von Apple ist mit allen genannten Punkten insgesamt sehr, sehr spezifisch. Eine deutliche Abweichung in EINEM der Punkte reicht bereits aus, und man verletzt Apples Warenzeichen nicht mehr, wie das Samsung Galaxy Tab 10.1N beweist.

Der Skandal ist nicht das Düsseldorf Urteil, sondern, dass es in den anderen 26 Ländern der EU noch kein vergleichbares Urteil gibt! Wobei ich allerdings nicht weiß, ob Apple in den anderen Ländern (außer den Niederlanden, wo ein seperates Verfahren läuft, da dort ein anderes Warenzeichenrecht gilt) überhaupt geklagt hat. Sie haben ja versucht, in Düsseldorf ein Urteil mit EU-Geltung zu bekommen, was Düsseldorf aber aus Verfahrensgründen abgelehnt hat.


Kai
Menü
[1.1.2.1] peti55 antwortet auf Kai Petzke
30.11.2011 10:10


Die "mehr oder weniger" abgerundeten Ecken reichen bereits, einen Unterschied zum Apple-Design zu begründen. Samsung hat nicht nur den (fast) gleichen Rundungsradius der Ecken gewählt,

Kai

ich schätze dieses Portal sehr und dich als Gründer insbesondere aber jetzt mit Rundungsradien bei den Ecken zu argumentieren - naja - dann messen wir diese zukünftig an BMW Kotflügeln und wenn bei Audi der gleiche Radius rauskommt ist eine Muster verletzt???
Den wahren Grund kann für den ganzen juristischen Quatsch kann man auch bei euch hier nachlesen: Messias Jobs führt "Atomkrieg" gegen Android - wenn die Samsungs eine anderes Betriebssystem hätten hätte es keine einzige Klage gegeben.
Da bin ich sicher.
Peter
Menü
[1.1.2.1.1] Kai Petzke antwortet auf peti55
30.11.2011 15:05

einmal geändert am 30.11.2011 15:17
Benutzer peti55 schrieb:


Die "mehr oder weniger" abgerundeten Ecken reichen bereits, einen Unterschied zum Apple-Design zu begründen. Samsung hat nicht nur den (fast) gleichen Rundungsradius der Ecken gewählt,

Kai

ich schätze dieses Portal sehr und dich als Gründer insbesondere aber jetzt mit Rundungsradien bei den Ecken zu argumentieren - naja - dann messen wir diese zukünftig an BMW Kotflügeln und wenn bei Audi der gleiche Radius rauskommt ist eine Muster verletzt???

Geschmacksmuster sind so. Die Wikipedia fasst es ganz gut zusammen: "Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht."

Apple hat sich die konkrete Form des iPad bereits 2004 schützen lassen. Wenn Samsung nun ein Tablet baut, das in allen sechs zentralen Punkten dem Apple-Geschmacksmuster entspricht, dann laufen sie ins offene Messer. Genauso, wie jeder andere, der Creme in flachen blauen Alu-Dosen verkauft (Nivea) oder der bei Telekommunikationsprodukten die Bits mit pinken, äh, sorry, magenta Rechtecken versinnbildlicht (Telekom).

Den wahren Grund kann für den ganzen juristischen Quatsch kann man auch bei euch hier nachlesen: Messias Jobs führt "Atomkrieg" gegen Android - wenn die Samsungs eine anderes Betriebssystem hätten hätte es keine einzige Klage gegeben.

Ob und warum Apple klagt ist deren Entscheidung. Und was menschlich zwischen Samsung, die ja wichtiger Zulieferer von Apple waren, und Apple schief gelaufen ist, weiß ich auch nicht im Detail.

Aber Samsungs Entschluss, das Apple-Geschmacksmuster - das kannten die sicher! - in allen wesentlichen Punkten nachzubauen, ist genauso dämlich, wie wenn beim Fußball beim Elfmeter sich der Torwart neben das Tor setzt, in der Erwartung, dass der Gegner trotzdem verschießt.

Samsungs Revanche-Patentklagen gegen Apple sind ebenfalls sehr zwiespältig zu sehen: Bei zentralen Patenten, die für eine wichtige Technologie unumgehbar sind, ist der Patentinhaber i.d.R. verpflichtet, der Konkurrenz Lizenzen zu erteilen. Samsung kann mit den Patenten also mitnichten das iPhone 4 oder 4S "wegklagen", sondern es geht lediglich um die Frage, wie viel Apple für Samsungs Patente zahlen muss.

Da Geschmacksmuster - anders als Patente - exklusiv sind, gelten sehr einschränkende Bedingungen für Geschmacksmuster. Sie müssen sehr konkret sein, und sichtbare Abweichungen bei bereits einem Merkmal (z.B. Eckenrundungsradius oder Einfassungsdicke) reichen aus, das Geschmacksmuster nicht mehr zu verletzen, Insofern bin ich der Meinung, dass das Galaxy Tab 10.1N auch gerichtlich nicht beanstandet werden wird, und Apple den Antrag, dass das 10.1N ebenfalls verboten wird, verlieren wird.

Einen sehr deutlichen Hinweis, dass die Richter das 10.1N anders beurteilen als das 10.1, haben sie bereits dadurch gesetzt, dass sie beim original-10.1 dem Verfügungsantrag Apples VOR dem Termin zur mündlichen Verhandlung und ohne Anhörung Samsungs stattgegeben haben, beim abgewandelten-10.1N hingegen nun einen Termin ansetzen, der erst in einigen Wochen ist, was für Verfügungsverfahren ein ungewöhnlich langer Zeitraum ist.


Kai
Menü
[1.1.2.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Kai Petzke
07.01.2012 15:59
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Insofern bin ich der Meinung, dass das Galaxy Tab 10.1N auch gerichtlich nicht beanstandet werden wird, und Apple den Antrag, dass das 10.1N ebenfalls verboten wird, verlieren wird.

So ist es kurz vor Weihnachten dann auch passiert, zumindest in dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf :-)
https://www.teltarif.de/kein-verkaufsverbot-...


Kai