Benutzer peti55 schrieb:
Die "mehr oder weniger" abgerundeten Ecken reichen bereits, einen Unterschied zum Apple-Design zu begründen. Samsung hat nicht nur den (fast) gleichen Rundungsradius der Ecken gewählt,
Kai
ich schätze dieses Portal sehr und dich als Gründer insbesondere aber jetzt mit Rundungsradien bei den Ecken zu argumentieren - naja - dann messen wir diese zukünftig an BMW Kotflügeln und wenn bei Audi der gleiche Radius rauskommt ist eine Muster verletzt???
Geschmacksmuster sind so. Die Wikipedia fasst es ganz gut zusammen: "Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht."
Apple hat sich die konkrete Form des iPad bereits 2004 schützen lassen. Wenn Samsung nun ein Tablet baut, das in allen sechs zentralen Punkten dem Apple-Geschmacksmuster entspricht, dann laufen sie ins offene Messer. Genauso, wie jeder andere, der Creme in flachen blauen Alu-Dosen verkauft (Nivea) oder der bei Telekommunikationsprodukten die Bits mit pinken, äh, sorry, magenta Rechtecken versinnbildlicht (Telekom).
Den wahren Grund kann für den ganzen juristischen Quatsch kann man auch bei euch hier nachlesen: Messias Jobs führt "Atomkrieg" gegen Android - wenn die Samsungs eine anderes Betriebssystem hätten hätte es keine einzige Klage gegeben.
Ob und warum Apple klagt ist deren Entscheidung. Und was menschlich zwischen Samsung, die ja wichtiger Zulieferer von Apple waren, und Apple schief gelaufen ist, weiß ich auch nicht im Detail.
Aber Samsungs Entschluss, das Apple-Geschmacksmuster - das kannten die sicher! - in allen wesentlichen Punkten nachzubauen, ist genauso dämlich, wie wenn beim Fußball beim Elfmeter sich der Torwart neben das Tor setzt, in der Erwartung, dass der Gegner trotzdem verschießt.
Samsungs Revanche-Patentklagen gegen Apple sind ebenfalls sehr zwiespältig zu sehen: Bei zentralen Patenten, die für eine wichtige Technologie unumgehbar sind, ist der Patentinhaber i.d.R. verpflichtet, der Konkurrenz Lizenzen zu erteilen. Samsung kann mit den Patenten also mitnichten das iPhone 4 oder 4S "wegklagen", sondern es geht lediglich um die Frage, wie viel Apple für Samsungs Patente zahlen muss.
Da Geschmacksmuster - anders als Patente - exklusiv sind, gelten sehr einschränkende Bedingungen für Geschmacksmuster. Sie müssen sehr konkret sein, und sichtbare Abweichungen bei bereits einem Merkmal (z.B. Eckenrundungsradius oder Einfassungsdicke) reichen aus, das Geschmacksmuster nicht mehr zu verletzen, Insofern bin ich der Meinung, dass das Galaxy Tab 10.1N auch gerichtlich nicht beanstandet werden wird, und Apple den Antrag, dass das 10.1N ebenfalls verboten wird, verlieren wird.
Einen sehr deutlichen Hinweis, dass die Richter das 10.1N anders beurteilen als das 10.1, haben sie bereits dadurch gesetzt, dass sie beim original-10.1 dem Verfügungsantrag Apples VOR dem Termin zur mündlichen Verhandlung und ohne Anhörung Samsungs stattgegeben haben, beim abgewandelten-10.1N hingegen nun einen Termin ansetzen, der erst in einigen Wochen ist, was für Verfügungsverfahren ein ungewöhnlich langer Zeitraum ist.
Kai