Benutzer mirdochegal schrieb:
Sehr richtig. Es muss schließlich alles seine Ordnung haben. Wo kämen wir hin, wenn einfach jeder irgendwelche spaßhaften Werbebotschaften ausrufen würde? Chaos und Anarchie!
Wie in diesem Thread schon geschrieben wurde gibt es zwei Arten von Werbeaussagen: Welche mit objektiv überprüfbarem Inhalt (und dazu gehört nunmal "weltgünstigste Flatrate") und welche ohne. Bei einer spaßhaften Aussage kann jeder übertreiben wie er will.
Mal etwas anders dargestellt: Wenn man mit einer Eigenschaft wirbt, sollte das Produkt diese Aussage auch erfüllen. Wenn man etwas falsch darstellt ist das - meiner Meinung nach - äußerst kundenunfreundlich und wettbewerbsfeindlich, daher finde ich eine Abmahnung richtig.
Schon diese Aktion (und vor allem die im Artikel beschriebene "Reaktion" seitens Yourfone) lässt den neuen Anbieter in meinen Augen bereits als "nicht 100%ig seriös" darstehen.
Zunächst lässt die Klage tief blicken, das sollte man nicht vergessen.
Nicht wirklich. Schau' Dir einfach mal an, wie oft im TK-Bereich Werbeaussagen, Prospekte und sogar einzelne Wörter gegenseitig abgemahnt werden. Gegenseitiges Verklagen ist in der TK-Branche seit Jahren völlig normal. Dass allerdings der "Hauptspruch" der Werbung bereits am allerersten Tag abgemahnt wird, dürfte Seltenheitswert haben. Man hatte eigentlich genug Vorlaufzeit einen abmahnsicheren Spruch finden zu können (meinetwegen mit "Platzhalter" ;-) ).