Benutzer skycab schrieb:
Wenn man mit einem defekten Produkt dort ankommt, wird es höchstens eingeschickt und dann bekomme ich es nach Wochen, hoffentlich repariert zurück.
Und zwar auch direkt nach dem Kauf. Also, im Versandhandel darf ich ja immerhin innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe zurückschicken.
Wobei das ein interessanter Punkt ist. Das 14-tägige Rückgaberecht ist ja eigentlich zum "möglichst gebrauchsspurfreien Ausprobieren" und "Will-ich-doch-nicht" gedacht.
Wenn das Gerät hingegen kaputt ist, könnte der Händler sagen, das ist jetzt ein Gewährleistungsfall und keine Rückgabe, wir schicken Dir das Gerät repariert zurück.
Ich meine, hier ist ein Löchlein in der gesetzlichen Regelung.