Warnung

Bei Handy-Vertrag & Elektronik-Kauf: Preis-Tricksereien nehmen zu

Wettbewerbszentrale warnt vor oft irreführender Werbung
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Handy-Vertrag und Elektronik-Kauf: Preis-Tricksereien nehmen zu Tricksereien mit dem Preis nehmen zu
Bild: teltarif.de
Beim Preis wird immer mehr gemogelt: Bei der Wett­bewerbs­zentrale wurden im vergangenen Jahr fast 2 000 Fälle mit irre­führenden oder intrans­parenten Preisen bearbeitet - das waren etwa 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor. "Das geht quer durch alle Branchen", sagte Reiner Münker, geschäfts­führendes Präsidiums­mitglied der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg.

Handy-Vertrag und Elektronik-Kauf: Preis-Tricksereien nehmen zu Tricksereien mit dem Preis nehmen zu
Bild: teltarif.de
Als Beispiele nannte er Handy-Verträge, bei denen Werbeaussagen gemacht werden, mit denen den Kunden mehr versprochen wird als die Produkte am Ende halten. So werde etwa über Einschränkungen der Angebote in vielen Fällen nicht ausreichend und klar informiert. Werbe-Aussagen für mobile Internet-Flatrates wie beispielsweise "unbegrenzt surfen", "ohne Limit surfen" oder "grenzenlos surfen" seien zusätzlich irreführend, weil die Anbieter die Geschwindigkeit der Datenübertragung ab einem bestimmten Datenvolumen deutlich reduzieren.

Bei der Werbung mit Preisen werde geschummelt, indem entweder zusätzliche Kosten unterschlagen oder Ersparnisse vorgetäuscht würden, die tatsächlich nicht gegeben seien. Einige Unternehmen hätten sich auf besonders hohe Vergleichs­preise bezogen, die es tatsächlich gar nicht gab. Speziell mit den Schnäppchen-Tricks der Elektronik-Händler haben wir uns in einem weiteren Artikel bereits intensiv befasst.

Telefonwerbung nimmt ab

Hingegen beschwerten sich immer weniger Verbraucher über belästigende Werbung wie unerwünschte Telefon­anrufe von Firmen. Ein Grund für den Rückgang könnten die höheren Strafen sein, die gegen die Call-Center und ihre Auftraggeber seit dem in Kraft treten des neuen Telefonwerbegesetzes im August 2009 verhängt wurden. Die Zahl dieser Beschwerden habe sich auf rund 100 Fälle halbiert. Etwa 400 Mal wurde verbotene E-Mail-Werbung reklamiert, diese Zahl habe sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Wegen verletzter Informations- und Kenn­zeichnungs­pflichten habe es knapp 7 500 Bean­standungen gegeben, was ein Plus von 4,5 Prozent bedeutet. Insgesamt hat die Selbst­kontroll­institution für fairen Wettbewerb im vergangenen Jahr 13 000 Fälle bearbeitet. Diese Zahl bleibe seit Jahren in etwa gleich. In den allermeisten Fällen akzeptierten die Unternehmen die Bean­standungen, sagte Münker. In rund 700 Fällen führte die Wett­bewerbs­zentrale Gerichts­prozesse, weil keine außer­gericht­liche Einigung möglich war. Vor allem beschäftigten sich die Wett­bewerbs­schützer mit der Gesundheits­branche, dem Groß- und Einzel­handel sowie Internet-Auktions­häusern wie eBay und Co.

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