lästige Werbung

Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt

Verstöße gegen das Verbot werden von Bundesnetzagentur verfolgt
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von AFP

Die Verbraucher in Deutschland sind künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Am Dienstag tritt ein Gesetz in Kraft, demzufolge Telefonwerbung ab sofort nur noch bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig ist, wie das Bundesjustizministerium heute in Berlin mitteilte. Halten sich Unternehmen nicht an diese Regel, müssen sie mit Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Wie wir schon berichteten, dürfen Werbeanrufer künftig nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken. Dadurch sollen unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10 000 Euro. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt auch von der Bundesnetzagentur verfolgt.

"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."

Verbraucher haben zudem mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. In diesen Bereichen kommt es laut Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Verstoß der Bundesnetzagentur mitteilen

"Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu", erläuterte Kurth.

Demnach sollte sofort die Bundesnetzagentur über einen erfolgten Werbeanruf ohne entsprechendes Einverständnis des Verbrauchers informiert werden. Um die Verfolgung aufnehmen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur dazu Name des Anrufers und - wenn möglich - dessen Rufnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist sowie den Grund des Anrufs.

Dies kann am Besten mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

"Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", betonte Kurth. "Unterstützen Sie als betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur bei ihrer Arbeit. Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können."

Bei Vertragsabschlüssen etwa über einen Anbieterwechsel müssen Verbraucher künftig schriftlich informiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu ungewünschten Wechseln kommt. Dies sei in der Vergangenheit häufig bei Telekommunikationsfirmen passiert, erklärte das Justizministerium.

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