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Der kleine Unterschied


07.01.2013 19:31 - Gestartet von garfield
einmal geändert am 07.01.2013 19:34
Zitat:
"Kabel Deutschland argumentiert hingegen, dass der Zwang für den Kabelanbieter, bestimmte Inhalte zu verbreiten, auch eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet."

Steht wo?


"Zudem würden die Sendeanstalten auch für die Ausstrahlung per Satellit oder DVB-T zahlen."

Dabei vergisst Kabel Deutschland anscheinend, dass die Satellitenbetreiber und (technischen) DVB-T-Senderbetreiber keinen Pfennig von den "Fernsehern" direkt bekommen, sie als Kabel-Anbieter hingegen schon. Und um attraktiv für Kabelvertrag-Abschließende zu sein, wäre es im ureigensten Interesse, möglichst viele und (technisch) hochqualitative Sender in den Vertragspaketen zu haben.
Demzufolge wäre eigentlich mit gleicher Berechtigung zu fragen, ob nicht die Kabelbetreiber den Inhalteanbietern etwas zahlen müssten.
(Das soll jetzt nicht meine Position sein, ich finde nur die Frage unter diesem Gesichtspunkt genauso berechtigt.)