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13.08.2014 08:48 - Gestartet von Hohes Niveau
einmal geändert am 13.08.2014 12:57
"Auch das Argument des Klägers, das Programm werde immer trivialer, sei ohne Belang für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages, erklärte das Gericht."

Der eigentliche Autrag der ÖR ist Bildung. Das einzige Argument FÜR diesen aufgeblähten Apperat. Anhand dieses Urteils sieht der wachsame und mündige Mitbürger, wie willkürlich in Deutschland für die Vollversorgung der Seilschaften geurteilt wird.

Ohne Worte!
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[1] cassiel antwortet auf Hohes Niveau
14.08.2014 11:48
Benutzer Hohes Niveau schrieb:
"Auch das Argument des Klägers, das Programm werde immer trivialer, sei ohne Belang für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages, erklärte das Gericht." Der eigentliche Autrag der ÖR ist Bildung. Das einzige Argument FÜR diesen aufgeblähten Apperat. Anhand dieses Urteils sieht der wachsame und mündige Mitbürger, wie willkürlich in Deutschland für die Vollversorgung der Seilschaften geurteilt wird.

Das ist zwar sehr verständ-lich, aber Verstand zählt eben nix vor Gericht. Schlechtes Programm ist nicht strafbar bzw. die Programmqualität nicht die rechtliche Grundlage und muss somit auch nicht erfüllt werden um "rechtmäßig" zu sein. IMHO ist es juristisch ziemlich naiv so vor Gericht zu argumentieren. Wer vor Gericht zieht muss sich juristische Lücken suchen, nicht moralische oder verstandesmäßige. So tickt eben dieses System.