Benutzer kommissbrot schrieb:
Alle Klagen, die auch nur entfernt am deutschen Rundfunkbeitrag rütteln wollen, werden selbstverständlich brutal abgewiesen. Mich erinnert dieses ganze Spektakel immer wieder an die Machenschaften der Hexenverfolgung und Inquisition im Mittelalter. Dort hätte kein Richter je gewagt, sich gegen die Oberen zu stellen.
Bei der sogenannten * Haushaltsabgabe* geht es um riesige Geldmengen, woraus sich viele priveligierte Menschen, dank bürgerfeindlicher Gesetzgebung, bedienen dürfen. Der kleine Mann wird daher auch weiterhin diesen Luxus finanzieren, obwohl das reguläre Fernsehen längst auf Talfahrt ist.
Widerstand zwecklos, egal, welche Partei an der Macht ist.
" Wörtlich schreibt das Gericht davon, der Beitrag werde "für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."
Das ist eht starker Tobak.
Wenn man jetzt für eine abstrakte Möglichkeit etwas zu tun, Beiträge bezahlen muss, dann müsste ich auch Mieralölsteuer bezahlen, wenn ich eine Straße langlaufe als Fußgänger. Ich hätte ja auch die abstrakte Möglichkeit, da mit einem Auto lang zu fahren.
Oder ich könnte in der Wohnung Alkohol trinken oder was weiß ich.
Wenn also in Zukunft man Geld bezahlen muss für abstrakte Möglichkeiten, dann dürfte das Leben ganz schön tuer werden. Man wird ja sehen ob die Argumentation Bestand hat.