Thread
Menü

Kein Thema


16.03.2016 15:03 - Gestartet von Macuser
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage!
Hat jemand mal versucht auf Sittenwidrigkeit zu klagen?
Ein Vertrag der zu Lasten Dritter geht ist vor dem GG Sittenwidrig!
Das lässt dann nur noch den einen Schluß einer Besteuerung zu aber Steuern darf nur der Staat erheben und kein Privatunternehmen
Menü
[1] Keine Steuer
thomas-bamberg antwortet auf Macuser
16.03.2016 16:15
Benutzer Macuser schrieb:
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage! Hat jemand mal versucht auf Sittenwidrigkeit zu klagen? Ein Vertrag der zu Lasten Dritter geht ist vor dem GG Sittenwidrig!
Das lässt dann nur noch den einen Schluß einer Besteuerung zu aber Steuern darf nur der Staat erheben und kein Privatunternehmen
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer:
"Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet."
Menü
[1.1] Rotbaertchen antwortet auf thomas-bamberg
17.03.2016 11:18
Benutzer BASE STATION schrieb:
Benutzer thomas-bamberg schrieb:

Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet."

Trifft für die Demokratieabgabe zu. Die ist schließlich dazu da, damit Du von der Obrigkeit ständig belehrt wirst.

Du hast das Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht wirklich verstanden, oder?
Menü
[1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf Rotbaertchen
17.03.2016 17:54
Benutzer BASE STATION schrieb:
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer BASE STATION schrieb:

Trifft für die Demokratieabgabe zu. Die ist schließlich dazu da, damit Du von der Obrigkeit ständig belehrt wirst.

Du hast das Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht wirklich verstanden, oder?

Klar, der öffentlich-rechtliche Zwangsrundfunk ist das Propagandainstrument der demokratischen Parteien. Deshalb ist ja auch jeder verpflichtet das zu bezahlen.

Gut, Du hast es also nicht verstanden.

In der Diktatur 33-45 konnte man noch sein Radio abmelden wenn man sich nicht von der Propaganda berieseln lassen wollte.

Das sogenannte Dritte Reich als positives Gegenbeispiel für unsere Demokratie heranzuziehen, spricht für sich.
Feindsender zu hören wurde mitunter mit der Todesstrafe belegt.
Tolles Vorbild.
Nicht.
Menü
[1.1.2] garfield antwortet auf Rotbaertchen
17.03.2016 18:45
Benutzer BASE STATION schrieb:
Klar, der öffentlich-rechtliche Zwangsrundfunk ist das Propagandainstrument der demokratischen Parteien.

Nein, genau weil der das NICHT sein soll(!), wird er eben nicht mittels von der Regierung nach Gusto festzulegenden (und bei kritischer Berichterstattung auch wieder nach Belieben kürzbaren) STEUERN finanziert, sondern durch zweckgebundene GEBÜHREN.
Natürlich ist der Einfluss von Parteien auf den ÖR viel zu groß, und ich wäre der Erste, der die Politiker aus den Rundfunkräten und -gremien schmeißen würde, wenn ich es könnte (ich erinnere nur an die Causa Brender). Aber das macht die Gebühren trotzdem nicht zur Steuer.
Dass der ÖR eben nicht durch Steuern, sondern durch Gebühren finanziert wird, ist eine VORAUSSETZUNG für unabhängige Berichterstattung - leider aber nicht gleichzeitig die Garantie dafür. Ich kritisiere nicht erst seit der Griechenland- und Russland-"Berichterstattung" den ÖR massiv, trotzdem ist die Gebührenfinanzierung das richtige Mittel. Und ja, es sind ZWANGSgebühren, die unabhängig von der Nutzung fällig werden. Denn der ÖR hat einen bestimmten Kultur- und Bildungsauftrag, aber eben keinen Propagandaauftrag im Interesse bestimmter Parteien, und deswegen - weil das üblicherweise immer an dieser Stelle kommt - gilt eben NICHT das Prinzip Nur wer ihn sehen will, bezahlt.
Die einzige Freiheit, die dessen Gegner haben ... :

In der Diktatur 33-45 konnte man noch sein Radio abmelden wenn man sich nicht von der Propaganda berieseln lassen wollte. In der Demokratie ist das nicht mehr möglich.

... Wie jetzt? Zwangsberieselung? Aus- oder Umschaltknopf defekt?

Menü
[1.1.2.1] BASE STATION antwortet auf garfield
17.03.2016 19:47
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer BASE STATION schrieb:

In der Diktatur 33-45 konnte man noch sein Radio abmelden wenn man sich nicht von der Propaganda berieseln lassen wollte. In der Demokratie ist das nicht mehr möglich.

... Wie jetzt? Zwangsberieselung? Aus- oder Umschaltknopf defekt?

Ich berichtige: ... wenn man den Propagandaapparat nicht finanzieren wollte, in der Demokratie ist das nicht mehr möglich.

Die senden auch ohne Zuschauer solange die bezahlt werden. Auf mich als Zuschauer verzichten die schon seit Jahren aber ich muß das weiter bezahlen. Öffentlich-rechtlicher Zwangsrundfunk ist leider nicht wie Kirche aus der man einfach austreten kann. Wer die Lügen und Volksverdummung des ÖR braucht soll sich das gerne weiter antun aber von seinem Geld und nicht von meinem.
Menü
[1.1.2.1.1] garfield antwortet auf BASE STATION
17.03.2016 20:22
Benutzer BASE STATION schrieb:
Die senden auch ohne Zuschauer solange die bezahlt werden. Auf mich als Zuschauer verzichten die schon seit Jahren aber ich muß das weiter bezahlen. Öffentlich-rechtlicher Zwangsrundfunk ist leider nicht wie Kirche aus der man einfach austreten kann. Wer die Lügen und Volksverdummung des ÖR braucht soll sich das gerne weiter antun aber von seinem Geld und nicht von meinem.

Und dabei hattest Du doch gerade so eine tolle Erklärung zum Rundfunkbeitrag verlinkt ...

Um es noch mal zu bekräftigen: Ich unterstütze das SYSTEM und das niedergelegte Anliegen des ÖR. Gerade DESWEGEN bin ich ja so sauer über das Niveau und die Einseitigkeit, dass/die er inzwischen erreicht hat. Und nicht alles an dieser Entwicklung ist dem quotengeilen Hinterherhecheln hinter den Privatsendern geschuldet. Dass ein Privtatsender nur das ins Programm nimmt, dass seinen Besitzern und den großen Werbekunden nicht missfällt, versteht sich von selbst (oder kann sich jemand bei RTL eine Verbrauchersendung vorstellen, in der Schummeleien von Waschmittelherstellern thematisiert werden - unterbrochen von Werbung eben dieser Hersteller?), aber genau, damit öffentlicher Rundfunk diesen Zwängen NICHT unterliegt, wird er eben durch Gebühren finanziert - um eben Unabhängigkeit wesensbedingt erst mal zu ERMÖGLICHEN.
Menü
[1.1.2.1.1.1] BASE STATION antwortet auf garfield
17.03.2016 23:32
Benutzer garfield schrieb:

Ich unterstütze das SYSTEM

Ich nicht.

ist dem quotengeilen Hinterherhecheln hinter den Privatsendern

Vergiß einfach TV. Fernsehen ist eine Technologie von gestern.

Ich will das sehen was ich will und wann ich will. Das bringt mir das Internet. Manchmal ziehe ich mir auch einen livestream rein aber meistens ruf ich das ab was ich sehen will. YouTube ist für mich wichtiger als jeder Fernsehsender. Wenn Internet ausfallen würde hätte ich ein Problem.

Die Gründe die zur Einrichtung des ÖR in 1949 führten bestehen nicht mehr. Das war damals resource management. Frequenzen waren begrenzt. Für die print Medien gibt es ja auch kein von der Obrigkeit verordnetes öffentlich-rechtliches Organ. Heute kann jeder ins Internet streamen, das ist einfacher als Papierzeitungen zu verteilen und vor allem ist die Reichweite größer.

eben durch Gebühren finanziert - um eben Unabhängigkeit wesensbedingt erst mal zu ERMÖGLICHEN.

Das es einen neutralen unabhängigen Rundfunk gibt ist Wunschdenken, sowas kann es nicht geben. Genausowenig wie es andere unabhängige Medien geben kann.

Heute braucht man auch keinen Versorgungsauftrag wie z.B. für Unterhaltung. Das können die Privaten besser.

Der ÖR dient nur noch der Selbstversorgung des Systems, nebenbei machen die Propaganda zum Systemerhalt. Deshalb kann dieses System auch nicht mit juristischen sondern nur mit politischen Mitteln beseitigt werden.
Menü
[1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf BASE STATION
18.03.2016 08:36
Benutzer BASE STATION schrieb:
Vergiß einfach TV. Fernsehen ist eine Technologie von gestern. Die Gründe die zur Einrichtung des ÖR in 1949 führten bestehen nicht mehr. Das war damals resource management. Frequenzen waren begrenzt.

Der Versorgungsauftrag des ÖR war zu keiner Zeit technologisch begründet.
Aber lass gut sein. Irgendwie scheint mir, haben sich hier diverse Foristen völlig umsonst die Mühe gemacht. Jede weitere Erläuterung könnte doch nur eine Wiederholung sein und wäre daher sinnlos.
Menü
[2] garfield antwortet auf Macuser
17.03.2016 19:00
Benutzer Macuser schrieb:
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage! Hat jemand mal versucht auf Sittenwidrigkeit zu klagen? Ein Vertrag der zu Lasten Dritter geht ist vor dem GG Sittenwidrig!

Ja, dieses "Argument" wird immer wieder gern genommen. Läuft bei der Rundfunkgebühr allerdings ins Leere - oder kennt jemand ein letztinstanzliches Urteil, wo jemand damit durchgekommen wäre?
Ich habe den Link mit der Erläuterung nicht parat, aber "Newbie2007" erklärt es hier am 24.10.14, 15:17 auch recht gut:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=256985
Menü
[2.1] BASE STATION antwortet auf garfield
17.03.2016 20:02
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Macuser schrieb:
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage! Hat jemand mal versucht auf Sittenwidrigkeit zu klagen? Ein Vertrag der zu Lasten Dritter geht ist vor dem GG Sittenwidrig!

Ja, dieses "Argument" wird immer wieder gern genommen. Läuft bei der Rundfunkgebühr allerdings ins Leere - oder kennt jemand ein letztinstanzliches Urteil, wo jemand damit durchgekommen wäre?

https://www.youtube.com/watch?v=NoQolNOOPLc

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
Menü
[2.1.1] garfield antwortet auf BASE STATION
17.03.2016 20:14
Benutzer BASE STATION schrieb:
https://www.youtube.com/watch?v=NoQolNOOPLc

Ja, super danke. Ist archiviert. Im Prinzip alles drin, nur die Begründung, dass es eine Gebühr ist, fehlte.