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Negative Informationsfreiheit


22.01.2014 18:59 - Gestartet von achetaton
Das Problem ist nicht, dass der Rundfunkbeitrag nicht mit einer Steuer gleichzusetzen ist, sondern dass man als Bürger das Recht hat bzw. haben sollte, von Informationen, die man nicht wünscht, verschont zu bleiben (so wie bei der Werbung, die im Hausbriefkasten landet und wo man ein Schild anbringen kann, dass man sie nicht wünscht). Von daher ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er gegen das Freiheitsrecht, hier das der negativen Informationsfreiheit, verstößt.

Wie sollte man sich als einzelner Bürger denn auch sonst wehren können, wenn man sieht, wie die Programminhalte sich weiter ungebremst in Richtung Manipulation und Volksverdummung bewegen? Nur durch seine Entscheidung, einem Gesamtprogramm, das er als unwürdig empfindet, auch die Rote Karte zeigen zu können, kann sich der einzelne wehren. Und dazu muss er eben das Recht haben, sich dem Reich der öffentlichen-rechtlichen Zwangsbeglückung entziehen zu können. Und das geht eben nur über einen Ausstieg.