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Nicht überaschend


22.01.2014 18:48 - Gestartet von Orikalkos
Warum überrascht das Urteil nicht wirklich. Der Staat schafft nur Selten eine eine Steuer ab.

Zitat:
Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich beim Rund­funk­bei­trag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne, teilt das Gericht heute mit.
Zita ende;

Den Rechtliche Sinne wollte man wohl nicht wirklich ausführlich erläutern, oder gibt es den nicht.

Demnächst wird auch jeder Bürger als Mörder festnehmbar sein, den jeder hat im Rechtlichen Sinne und denn Zitat

innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."

So wird auch jeder Bürger eine Korpus Delektus sprich Tatwerkzeug in seiner Wohnung, allgemeiner Sprachlicher Gebrauch ist Gefährliches Gerät, das kann im Grunde ein messer sein, eine Flasche, sogar die Tür.

Dem oder denn Klägern kann ich nur Raten eine Stufe nach oben mit der Klage, vielleicht erklärt ja dann spätestens dort ein Richter diesen Rechtlichen Sinne auf.