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Rundfunkbeitrag


10.08.2013 15:11 - Gestartet von Stromerle
1. Wenn eine Person mehrere Wohnungen in mehreren Häusern besitzt und für eine Wohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt- muss diese dann für jede weitere Wohnung zahlen, auch wenn die Wohnungen nicht vermietet sind, beim Einwohnermeldeamt kein Einwohner gemeldet ist - sondern die Person lediglich als Hausbesitzer fungiert?

2. Eine Person baut ein Haus mit 20 Wohneinheiten - muss diese Person dann für alle leerstehenden - noch nicht vermieteten Wohnungen einen Beitrag leisten?

Das Argument - für jede Wohnung muss gezahlt werden - kann nicht gerecht sein. Bitte um hilfreiche Antworten.
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[1] SoloSeven antwortet auf Stromerle
10.08.2013 17:51
Benutzer Stromerle schrieb:
1. Wenn eine Person mehrere Wohnungen in mehreren Häusern besitzt und für eine Wohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt- muss diese dann für jede weitere Wohnung zahlen, auch wenn die Wohnungen nicht vermietet sind, beim Einwohnermeldeamt kein Einwohner gemeldet ist - sondern die Person lediglich als Hausbesitzer fungiert?


Nein

2. Eine Person baut ein Haus mit 20 Wohneinheiten - muss diese Person dann für alle leerstehenden - noch nicht vermieteten Wohnungen einen Beitrag leisten?
>

Nein

Das Argument - für jede Wohnung muss gezahlt werden - kann nicht gerecht sein. Bitte um hilfreiche Antworten.

"Beitragsfrei sind leer stehende Wohnungen - ob möbliert oder nicht -, Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wie Kasernen und Internaten und Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Bezahlt werden muss hingegen für privat genutzte Ferienwohnungen und Zweitwohnungen."