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Selbstverständlich darf das Guthaben nicht verfallen


02.05.2016 19:09 - Gestartet von dorfner
"Selbstverständlich darf das Guthaben nicht verfallen und muss im Fall einer Kündigung sofort ausbezahlt werden."
Mir wurde meine Prepaid von Simyo gekündigt, weil ich offenbar nicht hochfrequent genug aufgeladen habe, Auf mehrere Schreiben an Simyo mit dem Anspruch der Auszahlung: keinerlei Antwort
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[1] Kuch antwortet auf dorfner
02.05.2016 19:58
Hallo,

siehe dazu die Infos bei uns:

https://www.teltarif.de/mobilfunk/prepaid/...

simyo hat dafür übrigens ein eigenes Formular:

https://www.simyo.de/static/media/Auftrag_Restguthabenauszahlung.pdf

Das am besten ausfüllen, ausdrucken und per Einschreiben mit Rückschein an simyo senden, dann sollte das klappen.

Alexander Kuch