Benutzer micha37 schrieb:
Das ist der einzige Teil des Vorschlags der wirklich diskutabel ist. Dort wo bereits FTTH/B vorhanden ist (mindestens 70% des Nahbereichs) oder bereits im Bau ist, oder in einem Jahr fertig gebaut ist, sollte kein Vectoring gebaut werden. Soweit finde ich das gut.
Ach... da schau' her... Woher plötzlich der Gesinnungswandel?
Dadurch wird aber die Mischkalkulation von rentablen und unrentablen Nahbereichen wieder über den Haufen geworfen. Dann kann sich niemand mehr darauf verlassen, dass die Telekom alle anderen ausbaut.
Kein Argument! Denn umgekehrt Interessiert es die Telekom und Ihre Vectoring-Claqueure doch einen Feuchten, ob die Kalkulation der alternativen Netzbetreiber durch einen flächendeckenden Vectoring-Rollout zunichte gemacht wird! Der flächendeckende Rollout determiniert einerseits den VDSL-Rückbau der Alternativen und andererseits die Verhinderung neuer sowie die Wirtschaftlichkeit bestehender Glasfaserprojekte! Das sollten sich BNetzA, Telekom und deren "Fanbase" zunächst mal hinter die Löffel schreiben.
Einzige Lösung ist dann das Winhundrennen. Dabei werden fast alle unrentablen Nahbereiche nicht ausgebaut. Wir stehen damit also wieder da wo wir vor der Entscheidung waren, und hätten nie über eine Entscheidung zur Abgrenzung der Nahbereiche sprechen müssen.
Genau das ist aber nicht passiert und wurde von Anfang an vermieden seiten Telekom und BNetzA. Und allein der "ewigen Exklusivität" halber könnte die Telekom ja auch die "unrentablen Nahbereiche" (die es imho kaum gibt) entsprechend ausbauen um sich hier "auf ewig" festzusetzen.
Es geht nur entweder diese Variante oder die von der BNetzA legitimierte Variante.
Irrtum. Die "legitimierte" Variante hat inzwischen jegliche Legitimation verloren.
Zwischenwege werden nicht möglich sein.
Nichts ist Alternativlos, auch wenn unsere Bimbesregierung uns das inzwischen in allen Lebenslagen in die Hirne lügt. Mindestens eine Alternative bleibt immer: Es einfach bleiben lassen mit Vectoring.
Dass der Buglas wieder mit der Forderung kommt, dass die Wettbewerber bevorteilt werden sollen, ist wieder ganz typisch.
Es geht um die Forderung von GLEICHEN AUSGANGSBEDINGUNGEN. Das ist angesichts der drohenden Übervorteilung des Branchenprimus mehr als legitim.