Forderung

FTTB/H darf nicht von Vectoring verdrängt werden

Soll die Telekom das exklusive Ausbaurecht für VDSL-Vectoring im Nahbereich erhalten? Der Branchenverband Buglas sieht das kritisch und hat der EU Vorschläge für eine "wettbewerbskonforme Regulierung" unterbreitet.
Von

Einblasen von Glasfaser bei Eifel-Net Einblasen von Glasfaser bei Eifel-Net
Bild: Eifel-Net
In der Diskussion um den Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler gibt es weiterhin Diskussionen darüber, welche die "richtige" Technik ist - und vor allem, ob die Wettbewerber neben der Telekom beim Breitbandausbau angemessen zum Zug kommen. Dabei steht immer wieder auch der Vorwurf im Raum, dass durch Vectoring der Telekom gegebenenfalls sogar bestehende FTTB/FTTH-Netze wieder überbaut werden - durch eine als "veraltet" betitelte Technik.

Der Branchenverband Buglas ist nicht grundsätzlich gegen Vectoring und hat sich mit der Frage beschäftigt, wie man die geplante Vectoring-Regulierung so gestalten kann, dass sie wettbewerbskonformer wird. Die konkreten Überarbeitungsvorschläge [Link entfernt] hat der Verband im Rahmen seiner Stellungnahme zum "Serious Doubts"-Letter der EU-Kommission in der vergangenen Woche eingereicht.

Wettbewerber sollen zuerst zum Zug kommen

Einblasen von Glasfaser bei Eifel-Net Einblasen von Glasfaser bei Eifel-Net
Bild: Eifel-Net
Der Buglas geht in seiner Stellungnahme grundsätzlich davon aus, dass sich der Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler "deutlich wettbewerbskonformer ausgestalten" lässt als von der Bundesnetzagentur vorgesehen. Kernpunkt des Papiers ist eine Regelung zur Vermeidung des FTTC-Überbaus von bereits mit FTTB/FTTH erschlossener Nahbereichen. Außerdem sollen die Wettbewerber-Investitionszusagen besser berücksichtigt werden, und zwar "sowohl hinsichtlich der FTTC-Vectoring-Erschließung wie auch in Bezug auf bereits geplante oder in der Umsetzung befindliche FTTB/H-Ausbauprojekte. Die Wettbewerber, die bislang immer den direkten Glasfaseranschluss bis ins Haus des Kunden als "beste" und "alternativslose" Technik deklariert haben, hatten ja ebenfalls Ausbauzusagen für den Vectoring-Ausbau in ihrer Region abgegeben. Analog zum Einsatz von Vectoring außerhalb der Nahbereiche schlägt der Verband die Einführung des Prinzips des "Windhundrennens" vor.

"Wenn die Vectoring-Technologie tatsächlich einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Breitbandversorgung leisten soll, darf sie grundsätzlich nur in solchen Nahbereichen zugelassen werden, in denen nicht bereits eine FTTB/H-Versorgung vorhanden ist oder der Ausbau mit FTTB/H konkret geplant ist", äußerte Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer. "Dort, wo die Glasfasernetze bereits heute bis mindestens in die Gebäude reichen, würde der Einsatz von Vectoring nur dazu führen, dass die beste Anschlusstechnologie mit einer weniger leistungsfähigeren überbaut wird. Das führt nicht dazu, dass auch nur ein Bürger oder ein Unternehmen hinterher schnelleres Internet hätte."

Der Buglas fordert, dass die Nahbereichs-Kabelverzweiger beziehungsweise Nahbereichs-A0-Anschlüsse, deren Anschlussbereich bereits zu mindestens 50 Prozent mit FTTB/H versorgt ist, für den Einsatz von Vectoring gesperrt werden. Nach dem Wunsch des Verbandes soll die BNetzA zuerst die Ausbauzusagen der Wettbewerber berücksichtigen - diese würden "nach dem heutigen Stand etwa 15 Prozent der Nahbereiche abdecken". Die "bislang nicht mit mindestens 50 MBit/s versorgten Nahbereiche könnten dann durch die Telekom im Rahmen einer von ihr abgegebenen Ausbauzusage erschlossen werden."

Was passiert mit Nahbereichen, die keiner ausbauen will?

Trotzdem ist es abzusehen, dass es Nahbereiche geben wird, deren Ausbau weder für die Telekom noch für einen Wettbewerber als wirtschaftlich betrachtet wird. "Wenn die Telekom die verbleibenden Nahbereiche nicht oder nicht in Gänze ausbauen will, könnte man das aus der Vectoring-I-Entscheidung bekannte Prinzip des Windhundrennens für die nicht vom Incumbent ausgebauten Nahbereiche einführen", schlägt der Buglas-Geschäftsführer vor. "Damit würde man auch den vom Bundeskartellamt im laufenden Verfahren unterbreiteten Vorschlag aufgreifen."

Für eine "marktgerechtere Gestaltung der Abwehrrechte der Wettbewerber" fordert der Buglas, "auch die in der Vectoringliste eingetragenen Ausbauvorhaben sowie bereits getätigte oder in der Durchführung befindliche FTTB/H-Ausbauprojekte zu berücksichtigen". Das Abstellen auf den gesamten Anschlussbereich des jeweiligen Hauptverteilers hält der Glasfaserverband nicht für "sachgerecht". Bei der Ermittlung des Anteils der mit DSL-Technik erschlossenen Kabelverzweiger dürfe "nur der Außenbereich betrachtet werden und nicht der gesamte Anschlussbereich des Hauptverteilers."

Mehr zum Thema VDSL Vectoring