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eMail überhaupt rechtlich ignorierbar?


20.10.2016 18:45 - Gestartet von Sunny01
einmal geändert am 21.10.2016 01:56
Mich würde generell mal interessieren, ob ein Unternehmen, das Mails zu ihren Kunden schickt, Mails von Ihren Kunden ignorieren darf. Meines Erachtens können Unternehmen solche Mails nicht als "rechtlich irrelevant" einstufen - selbst wenn Sie extra darauf hinweisen, daß antworten nicht möglich wäre.

Ich habe auch noch nie gehört, daß ein Brief einfach (ohne Rechtsfolgen) ignoriert werden darf. Warum sollte das bei Mails anders sein? Weiß hier vielleicht jemand wie die tatsächlich Rechtslage ist?

Klar, es gibt immer das Beweisproblem, ob die Mail oder der Brief zugegangen ist. Darüber brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren.
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[1] wolfbln antwortet auf Sunny01
21.10.2016 07:52
Benutzer Sunny01 schrieb:
Mich würde generell mal interessieren, ob ein Unternehmen, das Mails zu ihren Kunden schickt, Mails von Ihren Kunden ignorieren darf. Meines Erachtens können Unternehmen solche Mails nicht als "rechtlich irrelevant" einstufen - selbst wenn Sie extra darauf hinweisen, daß antworten nicht möglich wäre.

Ich habe auch noch nie gehört, daß ein Brief einfach (ohne Rechtsfolgen) ignoriert werden darf. Warum sollte das bei Mails anders sein? Weiß hier vielleicht jemand wie die tatsächlich Rechtslage ist?

Klar, es gibt immer das Beweisproblem, ob die Mail oder der Brief zugegangen ist. Darüber brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren.

Nun ja, es gibt für Unternehmen schon die Möglichkeit eine no-reply-Adresse als Absender zu benutzen. Das geschieht ja häufig. Daneben müssen sie aber anderweitig ansprechbar sein.

Wenn sie im Ecommerce tätig sind gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für Unternehmen, eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme und Kommunikation vorhalten zu müssen.

Diese Pflicht verletzt m.E. O2 gegenwärtig.

Es gibt inzwischen auch ein Urteil des LG Berlin (zu Google), dass Unternehmen für ihre Nutzer mittels der angegebenen E-Mail-Adresse auch tatsächlich „ansprechbar“ sein müssen.

siehe: http://www.kpw-law.de/2014/09/15/unternehmen-muessen-per-email-erreichbar-sein/

Bei Telefónica ist es ja noch krasser. Man gibt - als Telekommunikationsanbieter - gar keine Email-Adresse an, auf die man ansprechbar ist.

Ich halte das rechtlich für nicht zulässig.
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[1.1] Dorftrottel antwortet auf wolfbln
21.10.2016 09:07
Es ist rechtlich gesehen nicht wirklich kompliziert: Alles was per "Textform" geschehen darf (Kündigung zB) darf Kunde auch so absenden (Fax, Scan, Email...). Das ist rechtlich wirksam, wo nicht ausnahmsweise die "Schriftform" vorgeschrieben ist (Kündigung eines Arbeitverhältnisses zB). Ein "Ignorieren" nutzt dem Empfänger nichts.

Das eigentliche Problem für den Kunden ist der NACHWEIS des ZUGANGS beim Empfänger. Deswegen bieten sich Fax-Belege, Einschreiben-Rückschein etc. immer noch eher an.


Benutzer Sunny01 schrieb:
Mich würde generell mal interessieren, ob ein Unternehmen, das Mails zu ihren Kunden schickt, Mails von Ihren Kunden ignorieren darf. Meines Erachtens können Unternehmen solche Mails nicht als "rechtlich irrelevant" einstufen - selbst wenn Sie extra darauf hinweisen, daß antworten nicht möglich wäre.
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Dorftrottel
21.10.2016 11:49
Benutzer Dorftrottel schrieb:

Alles was per "Textform" geschehen darf [...] darf Kunde auch so absenden (Fax, Scan, Email...). Das ist rechtlich wirksam, wo nicht ausnahmsweise die "Schriftform" vorgeschrieben ist [...]

Wirksam ist es nur, wenn es dem Vertragspartner auch zugeht. Elektronische Zugangswege muss er dafür allerdings erst "eröffnen", z.B. indem er dem Kunden eine Faxnummer, E-Mail-Adresse oder dergleichen angibt.
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[1.2] Sunny01 antwortet auf wolfbln
21.10.2016 09:26
Benutzer wolfbln schrieb:
Es gibt inzwischen auch ein Urteil des LG Berlin (zu Google), dass Unternehmen für ihre Nutzer mittels der angegebenen E-Mail-Adresse auch tatsächlich „ansprechbar“ sein müssen.

siehe:
http://www.kpw-law.de/2014/09/15/unternehmen-muessen-per-email-erreichbar-sein/

Danke für das Urteil!
Folgenden Satz dort verstehe ich aber nicht so ganz: "Das Gericht stellte aber auch klar, gefordert werde nicht, dass jede einzelne E-Mail von einem Mitarbeiter geprüft und beantwortet werden müsse."

Heißt das: das Unternehmen muß zwar nicht auf die eMail reagieren, aber es muß den Inhalt der Mail (z. B. eine Kündigung) rechtlich als zugegangen gegen sich gelten lassen?
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[2] Hiho5 antwortet auf Sunny01
22.10.2016 09:02
Hallo Sunny,
das finde ich auch eine Zumutung. Kommunikation als Einbahnstr geht garnicht. Man kann aber rechtlich letztlich alles machen solange keiner klagt. Wahrscheinlich denkt O2 wegen so schwammiger Themen klagt keiner. Selbst wenn, ist es eine Frage was denn das Gericht sagt. Briefe und Faxe werden übrigends auch nicht beantwortet.

Gruß HiHo

Benutzer Sunny01 schrieb:
Mich würde generell mal interessieren, ob ein Unternehmen, das Mails zu ihren Kunden schickt, Mails von Ihren Kunden ignorieren darf. Meines Erachtens können Unternehmen solche Mails nicht als "rechtlich irrelevant" einstufen - selbst wenn Sie extra darauf hinweisen, daß antworten nicht möglich wäre.

Ich habe auch noch nie gehört, daß ein Brief einfach (ohne Rechtsfolgen) ignoriert werden darf. Warum sollte das bei Mails anders sein? Weiß hier vielleicht jemand wie die tatsächlich Rechtslage ist?

Klar, es gibt immer das Beweisproblem, ob die Mail oder der Brief zugegangen ist. Darüber brauchen wir jetzt nicht zu
diskutieren.