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Kein Thema


27.09.2016 13:28 - Gestartet von Etschmia
Da hat man bei Facebook jetzt sicher den Kopf voll:
Wie handelt man das, wenn ein Deutscher in der Adressliste eines Briten ist?
Wenn ein Deutscher gerade im Ausland ist, darf dann gesammelt werden?
Wie ist das bei gemischtnationalen WhatsApp-Gruppen? Greift das Verbot erst, wenn alle Teilnehmer zugleich in Deutschland sind? Und greift es dann für Alle oder nur den Deutschen?
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[1] blumenwiese antwortet auf Etschmia
27.09.2016 18:47
Nöö, das kann Facebook so etwas von egal sein. Schon Gerichte bei früheren Verfahren haben nach Irland verwiesen. Viel Spaß, wenn dort ein deutscher Beamter klagt. Im Zweifel wzieht sich Facebook ganz in die USA zurück. Dann war es das eh.

Wem das Datensammelverhalten von WhatsApp nicht gefällt, der verwendet einen anderen Messenger. Simpel. Einfach. Fertig.
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[1.1] tosho antwortet auf blumenwiese
29.09.2016 18:45
Benutzer blumenwiese schrieb:

Wem das Datensammelverhalten von WhatsApp nicht gefällt, der verwendet einen anderen Messenger. Simpel. Einfach. Fertig.

Eben nicht. Meine Daten werden verteilt ohne dass ich danach gefragt werde, egal ob ich den Dreck selbst benutze oder auch nur einer meiner Bekannten.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf tosho
29.09.2016 20:48
Benutzer tosho schrieb:
Eben nicht. Meine Daten werden verteilt ohne dass ich danach gefragt werde, egal ob ich den Dreck selbst benutze oder auch nur einer meiner Bekannten.

Das mag ja sein. Nur ist es eben die souveräne Entscheidung deiner Bekannten, ob sie ihre Adressbucheinträge weitergeben oder nicht. Du darfst sie gerne bitten, es nicht zu tun, verhindern kannst du es aber nicht.