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Postident


26.07.2017 22:06 - Gestartet von Orikalkos
POSTIDENT durch Postfiliale, POSTIDENT durch Postboten und POSTIDENT durch Postboten Individuell:

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Um insbesondere eine rechtlich angreifbare Diskriminierung zu vermeiden, hat der Auftraggeber zu identifizierenden natürlichen Personen, die nur über ein von der Deutschen Post nicht akzeptiertes Ausweisdokument verfügen, eine andere Möglichkeit zur Identifizierung anzubieten (beispielsweise durch persönliche Vorsprache in einer Filiale des Auftraggebers).

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.

Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt und dies entsprechend auf dem Formular vermerkt.