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Telekom vs Bundesnetzagentur


18.12.2017 13:32 - Gestartet von sr.19fr.85
Die Telekom muss endlich verstehen das "Stream ON" nur bedingt kundenfreundlich ist wenn die Kunden HD Qualität bei Spotify, Netflix und Co. gebucht haben dann muss auch diese Qualität auch dort ankommen gleichzeitig muss das Angebote im EU-Auslandangeboten werden Sie hat doch selber schon in verschiedenen Ländern dort eigene Netze dann muss die Telekom dort gar nichts Zahlen oder soll an sich selber Zahlen und wo anders kann der Kunde 5 € im Monat bezahlen wenn es dort nutzt möchte. Aber die Telekom soll sich nicht als Robinhood aufspielen.

Aber auch die Bundesnetzagentur muss mal erklären warum Sie der Telekom immer wieder aufschub gibt einmal Ende Oktober Anfang November um eine Woche und jetzt noch mal bis Ende März wenn es doch spätestens im Sommer anzeigen gab das "Stream ON" so nicht geht. Und mit der Drohung von 100.000 € wird die Telekom keine Angst bekommen wenn gleichzeitig sagt das Sie vor Gericht zieht. Ist die Bundesnetzagentur nur ein zahnloser Tieger ?

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[1] helmut-wk antwortet auf sr.19fr.85
04.01.2018 13:06

einmal geändert am 04.01.2018 13:07
Benutzer sr.19fr.85 schrieb:
Aber auch die Bundesnetzagentur muss mal erklären warum Sie der Telekom immer wieder aufschub gibt ...

... Ist die Bundesnetzagentur nur ein zahnloser Tieger ?

Nun, solche Übergangsfristen sind üblich und bekommt jeder (von Microsoft bis zur Bundesregierung), wenn es um Regelungen oder Dienste geht, deren Änderung voraussichtlich Zeit braucht. Ich wüsste jetzt aus dem Stegreif kein Urteil des Bundesverfassungsgericht oder des EUGH, bei dem nicht dem Verurteilten eine Frist gesetzt wurde, den Mangel abzustellen, das wäre in diesem Fall: StreamOn regelkonform und somit legal zu machen.

Sicher gibt es auch irgendwelche Urteile, die sofort in Kraft traten (wer sucht, der findet), aber ein Dienst, der jetzt deutlich umgebaut werden muss (und dann die neue Version auf Bugs prüfen und diese beheben ...), der ist nicht von heut auf morgen regelkonform.

Die BNetzAg hat also nur wie üblich reagiert. Jetzt kann man höchstens noch darüber streiten, ob die Frist ziemlich knapp oder verdächtig lang ist. Mir kommt sie angemessen vor - aber da lasse ich mich gerne von Profientwicklern korrigieren, die das besser beurteilen können als ich.