Benutzer sr.19fr.85 schrieb:
Aber auch die Bundesnetzagentur muss mal erklären warum Sie der Telekom immer wieder aufschub gibt ...
... Ist die Bundesnetzagentur nur ein zahnloser Tieger ?
Nun, solche Übergangsfristen sind üblich und bekommt jeder (von Microsoft bis zur Bundesregierung), wenn es um Regelungen oder Dienste geht, deren Änderung voraussichtlich Zeit braucht. Ich wüsste jetzt aus dem Stegreif kein Urteil des Bundesverfassungsgericht oder des EUGH, bei dem nicht dem Verurteilten eine Frist gesetzt wurde, den Mangel abzustellen, das wäre in diesem Fall: StreamOn regelkonform und somit legal zu machen.
Sicher gibt es auch irgendwelche Urteile, die sofort in Kraft traten (wer sucht, der findet), aber ein Dienst, der jetzt deutlich umgebaut werden muss (und dann die neue Version auf Bugs prüfen und diese beheben ...), der ist nicht von heut auf morgen regelkonform.
Die BNetzAg hat also nur wie üblich reagiert. Jetzt kann man höchstens noch darüber streiten, ob die Frist ziemlich knapp oder verdächtig lang ist. Mir kommt sie angemessen vor - aber da lasse ich mich gerne von Profientwicklern korrigieren, die das besser beurteilen können als ich.