Benutzer Keks schrieb:
PS: Es fehlt dabei ja auch die Logik. Wer ein teureres Handy genommen hat, zu dem es keine Auszahlung mehr gab, der darf es anscheinend ja auch komplett behalten und nicht nur die Hälfte.
Ich glaube das uns von seiten INWA noch einiges bevorsteht.
Vor 3 Wochen habe ich folgenden Beitrag im internen INWA Forum
gelesen:
guenter
Administrator
Registriert seit: May 2002
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Beiträge: 81
Hallo,
ich bin von der Geschäftsreise zurück.
Bitte seht Euch mal das an.
Wir haben auch nur einen sehr kleinen Teil der Provisionen von QUAM erhalten, aber wir werden keine Handys zurückgefordern.
Ansonsten möchte ich mich dem Beitrag von MasterM anschließen.
Gruss Guenter
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[New Post] 23-10-2002 05:04 AM
Und jetzt ist folgendes in dem gleichen Beitrag zu lesen:
guenter
Administrator
Registriert seit: May 2002
Wohnort:
Beiträge: 86
Hallo,
ich bin von der Geschäftsreise zurück.
Bitte seht Euch mal das an.
Wir haben auch nur einen sehr kleinen Teil der Provisionen von QUAM erhalten, aber wir haben bislang keine Handys zurückgefordern, obwohl uns dies nach 313 Abs. 3 zustehen würde.
Ansonsten beziehen wir uns auf den § 313 Abs. 1 BGB, da ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage weggefallen ist und in diesem Fall eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände erfolgt.
Ansonsten möchte ich mich dem Beitrag von MasterM anschließen.
Gruss Guenter
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[New Post] 23-10-2002 05:04 AM
Was soll man davon halten, was meint ihr dazu?