Thread
Menü

inwa


25.10.2002 21:46 - Gestartet von Spon
Hi,
ich beabsichtige bei INWA eine Handy mit Vertrag zu kaufen.
Wer hat bereits bei INWA bestellt?
War's OK???
Danke
Menü
[1] Leander antwortet auf Spon
25.10.2002 21:58
Benutzer Spon schrieb:
Hi, ich beabsichtige bei INWA eine Handy mit Vertrag zu kaufen.
Wer hat bereits bei INWA bestellt?
War's OK???
Danke

Kann ich nur empfehlen. Ich hab bei INWA an der Quam 3 star plus Partnerkarte teilgenommen. Es hat alles super geklappt. Und deshalb habe ich grad heute dort die CallYa Karte für meine Mutter bestellt. (Mit 24,90 inkl. Versand 15,00 billiger als bei Vodafone) Aber das nur nebenbei. Ruf an, schick ne mail, die sind immer ok.

Gruss aus Freiburg, Leander


Menü
[2] Nik3 antwortet auf Spon
26.10.2002 12:32
Hi,

ich hab auch bei der 3-star-partner-aktion bei inwa mitgemacht. hat alles bestens funktioniert. ein freund von mir auch und der hat zumindest sein handy. nachdem er von quam (aufgrund fehlenden umsatzes) bisher keine rechnung hat, hat er noch keine auszahlung von inwa bekommen. nachdem auch inwa nur nen teil der provisionen von quam bekommen hat, weiss ich nicht ob das noch was wird...
insgesamt scheint inwa aber einer der fähigsten händler zu sein.
cu
Niko
Menü
[3] dmeier antwortet auf Spon
26.10.2002 13:22
Benutzer Spon schrieb:
Hi, ich beabsichtige bei INWA eine Handy mit Vertrag zu kaufen.
Wer hat bereits bei INWA bestellt?
War's OK???
Danke

Quam 3-star online wurde bei mir von InWa korrekt abgewickelt.
Handy und Auszahlung prompt bekommen. Da Quam jetzt abschaltet werde ich bei InWa wieder neu abschliessen.
Für welchen Vertrag interessierst du dich ?? Ich favorisiere im Moment den e-plus professional S von Debitel.

Dietmar
Menü
[3.1] Spon antwortet auf dmeier
26.10.2002 13:47
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao

Benutzer dmeier schrieb:
Benutzer Spon schrieb:
Hi, ich beabsichtige bei INWA eine Handy mit Vertrag zu kaufen.
Wer hat bereits bei INWA bestellt?
War's OK???
Danke

Quam 3-star online wurde bei mir von InWa korrekt abgewickelt. Handy und Auszahlung prompt bekommen. Da Quam jetzt abschaltet werde ich bei InWa wieder neu abschliessen.
Für welchen Vertrag interessierst du dich ?? Ich favorisiere im Moment den e-plus professional S von Debitel.

Dietmar
Menü
[3.1.1] Spon antwortet auf Spon
26.10.2002 13:49
PS: Beim Prof S gibts eine kostenlose Wunschrufnummer...

Benutzer Spon schrieb:
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao

Benutzer dmeier schrieb:
Benutzer Spon schrieb:
Hi, ich beabsichtige bei INWA eine Handy mit Vertrag zu kaufen.
Wer hat bereits bei INWA bestellt?
War's OK???
Danke

Quam 3-star online wurde bei mir von InWa korrekt abgewickelt.
Handy und Auszahlung prompt bekommen. Da Quam jetzt abschaltet werde ich bei InWa wieder neu abschliessen. Für welchen Vertrag interessierst du dich ?? Ich favorisiere im Moment den e-plus professional S von Debitel.

Dietmar
Menü
[3.1.1.1] dmeier antwortet auf Spon
26.10.2002 14:00
Benutzer Spon schrieb:
PS: Beim Prof S gibts eine kostenlose Wunschrufnummer...
wie komme ich da dran ??

Benutzer Spon schrieb:
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao
nehme den Tarif auch 2 mal, einmal nur Vertrag und 1 mal mit Siemens C45

Dietmar
Menü
[3.1.1.1.1] Spon antwortet auf dmeier
26.10.2002 14:34
0177/1175 anrufen und fragen ob sie frei ist.
Auf dem Antrag Wunschnummer eintragen.
Und lt. Tarifübersicht ist das kostenlos.
http://www.debitelshop.de/pdf/deb-auftrag.pdf
http://www.debitelshop.de/aktionen/eplus_start.htm
Bei EPlus kann man innerhalb einer Woche die Nummer ändern (Aussage EPLUS).
Ich habe es noch nicht probiert.
Schauen wir mal.
Ciao

Benutzer dmeier schrieb:
Benutzer Spon schrieb:
PS: Beim Prof S gibts eine kostenlose Wunschrufnummer...
wie komme ich da dran ??

Benutzer Spon schrieb:
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao
nehme den Tarif auch 2 mal, einmal nur Vertrag und 1 mal mit Siemens C45

Dietmar
Menü
[3.1.2] elisa antwortet auf Spon
27.10.2002 12:10
Benutzer Spon schrieb:
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao


oh, kann man den debitel Professional S auch zweimal pro Person bestellen ?
Menü
[3.1.2.1] Martin Kissel antwortet auf elisa
27.10.2002 12:39
Benutzer elisa schrieb:
oh, kann man den debitel Professional S auch zweimal pro Person bestellen ?

Jetzt nicht die grundgebührfreie Variante von sparhandy/fonhouse/victel damit verwechseln!

Der unter inwa.de angebotene Vertrag kostet Grundgebühr und zwei wie in der Tarifübersicht auf debitel.de angegeben.
Natürlich kannst du ihn auch zwei mal bestellen. Ob Debitel dich annimmt, ist eine andere Frage. Ich denke aber schon.
Menü
[3.1.2.2] Spon antwortet auf elisa
27.10.2002 15:08
Ich bestelle nicht zwei Verträge auf mich.
Auch andere Leute in meiner Familie telefonieren mit Handys.
Bei Vodafone kann man bis zu drei Verträge abschliessen und dann
mit Kaution.
Bei EPLUS bzw. Debitel ??????

Benutzer elisa schrieb:
Benutzer Spon schrieb:
Hi,
ich nehme den gleichen Tarif (2x).
Einmal mit Auszahlung und einmal mit MT50 und DVD Player.
Schaut echt gut aus.
Ciao


oh, kann man den debitel Professional S auch zweimal pro Person
bestellen ?
Menü
[3.1.2.2.1] WilliWuff antwortet auf Spon
27.10.2002 21:49
Bei ePlus bzw. debitel sind max. drei Verträge pro Person zulässig. Meine ich zumindest vor wenigen Tagen noch auf einer Homepage mit Informationen zu den von Haus aus grundgebühr befreiten debitel ePlus Verträgen gelesen zu haben...
Menü
[3.1.2.2.1.1] RE: inwa / Anzahl Verträge
grafkrolock antwortet auf WilliWuff
28.10.2002 16:38
Debitel erlaubt pro Person zwei Verträge. Und zwar auch dann, wenn man z.B. D1 und E-plus nimmt. Was also nicht geht, sind zwei E-plus- und zwei D1-Verträge beispielsweise. Insgesamt zwei Stück. Ausnahme: Wenn ein zweiter Vertrag gekündigt ist und in Kürze ausläuft.

Menü
[3.1.2.2.1.1.1] Masterhans antwortet auf grafkrolock
28.10.2002 17:45
Stoert Euch das nicht, dass INWA erst nach Vorlage der ersten 3 Rechnungen auszahlt - also erst in 3-4 Monaten! Dann ist ja das Ruecktrittsrecht schon vorbei.
Ob das klappt?!
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1] dmeier antwortet auf Masterhans
29.10.2002 00:50
Benutzer Masterhans schrieb:
Stoert Euch das nicht, dass INWA erst nach Vorlage der ersten 3 Rechnungen auszahlt - also erst in 3-4 Monaten! Dann ist ja das Ruecktrittsrecht schon vorbei.
Ob das klappt?!

Antworten:
Zur ersten Frage: nein
Zur zweiten Frage: ja.
INWA zahlt nach Vorlage der ersten Rechnung per Überweisung. Nur bei 'nur Vertrag' ohne Handy nach 3 Rechnungen.
Es gab bei der Quam 3-star online Aktion einige die auch auszahlen wollten. Aber die Kunden bekamen weder Handy noch Geld.
Von INWA kam das Handy sofort nach Freischaltung durch Quam und nachdem ich die erste Rechnung gefaxt hatte, war das Geld 7 Tage später auf meinem Konto.
Bei meinem Bruder und bei meinem Neffen (Genion Duo) wurde im August auch sofort überwiesen.
Ob es wieder klappt, bin ich sehr optimistisch. Aber sicher ist man sich nie 100 %tig. Bei den bekannten anderen soll es ja vorher auch geklappt haben.

Dietmar
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf dmeier
29.10.2002 01:48
Benutzer dmeier schrieb:
Von INWA kam das Handy sofort nach Freischaltung durch Quam und nachdem ich die erste Rechnung gefaxt hatte, war das Geld 7 Tage später auf meinem Konto.

Bei mir dauerte es gut zwei Wochen, aber es klappte auch. Immerhin bekam ich eine Null-Rechnung von Quam.

Meine Großtante bekam gar keine Rechnung von Quam, obwohl sie auch seit Juni Kundin ist und obwohl ja eigtl. die Anschlussgebühr berechnet werden sollte (wurde sie wohl nicht, weil sich alles so verzögerte).

Nun hat sie an INWA ein Schreiben geschickt, in dem sie versichert, seit Juni bei Quam freigeschaltet zu sein und auch schon darüber telefoniert, jedoch keine Rechnung bekommen zu haben. INWA möge trotzdem den ihr zustehenden Betrag innerhalb von 14 Tagen überweisen.

Ich hoffe, das klappt. Denn dass INWA den Betrag schuldig ist, ist ja unbestritten. Und es kann ja nicht von einer Quam-Rechnung abhängig gemacht werden (auch wenn dies der normale Vorgang ist), wenn diese ausbleibt.

Liebe Grüße, Keks.
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.2] INWA verweigert Auszahlung!
Keks antwortet auf dmeier
13.11.2002 12:29
Hi!

Meine Großtante hat heute einen Brief von INWA bekommen, nachdem sie am 23.10. an INWA schrieb, dass sie keine Rechnung von Quam erhalten hat, die man zur Auszahlung des Provisionsanteil einreichen soll, aber trotzdem auf die Auszahlung besteht - inkl. Fristsetzung zum 7.11.2002. (Es handelt sich um 304,50 Euro.)

In dem Brief wird es nicht (hauptsächlich) mit der fehlenden Quam-Rechnung, sondern mit der fehlenden Geschäftsgrundlage (die Grundgebühr sollte erstattet werden) begründet. Ich muss mir den Brief noch mal in Ruhe durchlesen, wenn meine Großtante ihn mir geschickt hat.

Es wird auch auf § 313 BGB <http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html> bezug genommen, gleichzeitig aber erwähnt, dass von diesem Paragrafen *kein* Gebrauch gemacht wird (warum wird er dann erwähnt), weil man dann sogar das Handy zurückgeben müsse (was ja nicht stimmt, wie wir wissen). INWA stellt es somit als guten "Kompromiss" für beide Seiten dar.

Es stellt für mich einen Versuch der Abzocke dar, da INWA ja von Quam die Provision bereits erhalten hat, dies zudem zwei unabhängige Dinge sind. Der Kunde hat schließlich alles erfüllt, der Mobilfunkvertrag kam zustande. Die Auszahlung wurde nie von einem Zeitpunkt, an dem der entstehende Mobilfunkvertrag mit Quam(!) wieder gekündigt wird (von welcher Seite auch immer), abhängig gemacht.

Hat jemand anderes den Brief auch bereits erhalten? (Oder habt ihr noch kein Druck auf INWA gemacht?) Bei mir hatte die Auszahlung geklappt (ich hatte auch recht früh eine Rechnung von Quam bekommen und diese schon vor Monaten bei INWA eingereicht). Ein Freund von mir will aber auch noch sein Geld haben.

Wie geht man nun am besten vor?

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.2.1] Keks antwortet auf Keks
13.11.2002 12:33
PS: Es fehlt dabei ja auch die Logik. Wer ein teureres Handy genommen hat, zu dem es keine Auszahlung mehr gab, der darf es anscheinend ja auch komplett behalten und nicht nur die Hälfte.
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.2.1.1] josef54 antwortet auf Keks
15.11.2002 17:25
Benutzer Keks schrieb:
PS: Es fehlt dabei ja auch die Logik. Wer ein teureres Handy genommen hat, zu dem es keine Auszahlung mehr gab, der darf es anscheinend ja auch komplett behalten und nicht nur die Hälfte.

Ich glaube das uns von seiten INWA noch einiges bevorsteht.
Vor 3 Wochen habe ich folgenden Beitrag im internen INWA Forum
gelesen:


guenter
Administrator
Registriert seit: May 2002
Wohnort:
Beiträge: 81
Hallo,
ich bin von der Geschäftsreise zurück.
Bitte seht Euch mal das an.
Wir haben auch nur einen sehr kleinen Teil der Provisionen von QUAM erhalten, aber wir werden keine Handys zurückgefordern.
Ansonsten möchte ich mich dem Beitrag von MasterM anschließen.
Gruss Guenter
Diesen Beitrag einem Moderator melden | IP: Gespeichert
[New Post] 23-10-2002 05:04 AM


Und jetzt ist folgendes in dem gleichen Beitrag zu lesen:


guenter
Administrator
Registriert seit: May 2002
Wohnort:
Beiträge: 86

Hallo,
ich bin von der Geschäftsreise zurück.
Bitte seht Euch mal das an.
Wir haben auch nur einen sehr kleinen Teil der Provisionen von QUAM erhalten, aber wir haben bislang keine Handys zurückgefordern, obwohl uns dies nach 313 Abs. 3 zustehen würde.
Ansonsten beziehen wir uns auf den § 313 Abs. 1 BGB, da ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage weggefallen ist und in diesem Fall eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände erfolgt.
Ansonsten möchte ich mich dem Beitrag von MasterM anschließen.
Gruss Guenter
Diesen Beitrag einem Moderator melden | IP: Gespeichert
[New Post] 23-10-2002 05:04 AM


Was soll man davon halten, was meint ihr dazu?
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.2.1.1.1] Keks antwortet auf josef54
16.11.2002 00:58
Benutzer josef54 schrieb:
Wir haben auch nur einen sehr kleinen Teil der Provisionen von QUAM erhalten [...]

Wenn dem so ist, kann man INWA natürlich verstehen, dass sie (weiteren) Auszahlungen vornehmen wollen. Aber immerhin haben sie ja einen Teil bekommen und vor allem ist das ja eine Sache zwischen Quam und INWA, nicht zwischen INWA und dem Kunden. INWA kann das Geld ja von Quam einklagen. Der Kunde kann das nicht. Er kann sich nur (bzw. muss sich) an INWA halten.

Liebe Grüße, Keks.
Menü
[3.1.2.2.1.1.1.1.2.1.1.2] Gegen INWA gewonnen!
Keks antwortet auf josef54
20.02.2004 15:09
Benutzer josef54 schrieb:
Ich glaube das uns von seiten INWA noch einiges bevorsteht.

In der Tat, wie diverse Zahlungsweigerungen seitens INWA zeigten. Einige wenige haben den Klageweg beschritten (Fristsetzung, Mahnbescheid, Klage) und über zwei, die gewonnen haben, hat Teltarif auch berichtet.

Ich habe grad gewonnen (dauerte rund 9 Monate):
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Meine Info-Übersicht zu INWA findest du hier:
http://www.blitztarif.de/inwa/

Dort findet ihr einen weiteren Teltarif-Bericht über jemanden, der ebenfalls im gleichen Fall gegen INWA gewonnen hat.

Liebe Grüße, Keks. :)
Menü
[…1.2.2.1.1.1.1.2.1.1.2.1] Svennni antwortet auf Keks
20.02.2004 15:25
Happy Glückwunsch ! Hartnäckigkeit siegt zurecht :-)

Viele Grüße

Sven
Menü
[…1.2.2.1.1.1.1.2.1.1.2.2] josef54 antwortet auf Keks
20.02.2004 16:44
Super, Gratulation!

Gruß
Josef