Leider kann er da gar nichts machen, weil er das Handy ja freiwillig zurückgeschickt hat. Er könnte höchstens das Handy mit dem Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit der Rückforderung wieder von der "kom AG" zurückfordern und bei Verweigerung mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft drohen. Allerdings gehört auch die "kom AG" zur gleichen Art von Firmen, wie auch die DLC/Faircom und deswegen wird das wenig Sinn haben.
Zukünftig einfach aufpassen, kann man da nur raten.
Ich habe wirklich oft genug und monatelang in den teltarif Foren vor derartigen Firmen gewarnt und wurde dafür von vielen Usern beschimpft und es wurde mir vorgeworfen, ich würde nur Werbung an falscher Stelle für Super24 machen.
Zum Glück können die über 400.000 Kunden, die in den letzten 2 Jahren bei Super24 ihre Verträge abgeschlossen haben und auch die mehr als 700.000 Kunden, die in den 10 Jahren des Bestehens der MAG-TEL GmbH ihr Vertrauen geschenkt haben, auf derartige Erlebnisse nicht zurückblicken.
Es zahlt sich also auf Dauer immer aus, nicht das scheinbar billigste Angebot zu nehmen, sondern das mit dem besten Preis/Leistungs Verhältnis. Aber das ist leider schwerer als man denkt, das weiß ich natürlich auch :-(
Mit freundlichen Grüßen
Harald Gustyn
Geschäftsführung
MAG-TEL GmbH
Super24.de
Mag-Tel.de
Internet-Handy-Shop.de
MT-Direct.de
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Benutzer elisa schrieb:
Die kom-ag hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Handys zurückgefordert. Jemand aus meinem Bekanntenkreis ist damals nichts ahnend darauf reingefallen. Was kann er tun?
Auf Herausgabe des Handys klagen. Begründung "unzulässige Bereicherung".