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Rechtliche Schritte für alle???


20.10.2002 22:46 - Gestartet von thomas-m
Benutzer dino2411 schrieb:
...noch ein genervter Quam-DLC-Kunde...

Auch ich habe ein Nokia 3330 über die DLC erhalten - und würde das natürlich gerne behalten.
Morgen werde ich mich mit der hiesigen Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und dort mein Problem schildern und mich (hoffentlich) informieren lassen.
Leider bin ich juristisch mehr oder minder völlig unbewandert - wie wohl auch die meisten der anderen User hier. Deshalb meine Frage: Wäre es nicht möglich, dass sich jemand, der in diesem Themenbereich kompetent ist, hier im Forum (oder per Mail) Muster-Verhaltensanweisungen und möglicherweise sogar Musterbriefe veröffentlicht, um es Leuten wie mir zu erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen?
Grüße, dino2411

1. Rechnung abwarten bzw., wenn DLC Schreiebn als Rechnung gesehen werden kann dieser widersprechen und die Zahlung verweigern da seitens DLC kein Anspruch geltend gemacht werden kann.
2. eventuellen Mahnbescheiden widersprechen.
3. wenn DLC es auf Verfahren ankommen lassen sollte, Anwalt nehmen.

Ich glaube kaum das es soweit kommen kann, da DLC überhaupt keine rechtliche Handhabe hat.
Da Inkassounternehmen erfolgsorientiert arbeiten, würde außerdem jedes halbwegs vernünftige (auch wenn es nur zu 1/4 seriös ist) Inkassounternehmen DLC abblitzen lassen, gleich erst recht wenn von demjenigen der zahlen soll, im vorherein die Zahlungsunwilligkeit erklärt worden ist. (In diesem Fall ist nämlich generell die Einschaltung eines Inkassounternehmens juristisch vollkommen sinnlos und DLC würde auf jeden Fall - egal wie das Gericht möglicherweise entscheiden würde - auf den Inkassokosten sitzenbleiben.)
Im übrigen müsste DLC gegen jeden Kunden bei dessen zuständigen Amstgericht ein Verfahren einleiten und Verfahren für 75 EURO - na ja die landen in der hintersten Ablage.
DLC müsste einen Gerichtskostenvorschuss für jedes einzelne Verfahren zahlen und ob sie den überhaupt noch zahlen könnten sei mal dahin gestellt.
Auch Mahnbescheide kosten Geld (DLC Geld).

Also meine Meinung ist, das DLC hier ganz bewusst auf Dummenfang geht, für die Betroffenen gibt es jedenfalls überhaupt keinen Grund zur Panik:

gruß
thomas-m
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[1] fresh4u antwortet auf thomas-m
21.10.2002 14:39
Hat eigentlich schonmal jemand bei der Hotline für "wechselwillige Kunden zu T-Mobile" angerufen und gefragt, was die davon halten, das DLC unsere Handys wiederhaben will?

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[1.1] Verbraucherzentralen anschreiben
elisa antwortet auf fresh4u
21.10.2002 15:07
Benutzer fresh4u schrieb:
Hat eigentlich schonmal jemand bei der Hotline für "wechselwillige Kunden zu T-Mobile" angerufen und gefragt, was die davon halten, das DLC unsere Handys wiederhaben will?


Die Frage ist, ob T-Mobile diese Infos interessant findet.
Vielleicht zahlen sie dann DLC 1.000 Euro für die Adresse aller Kunden (die einen haben ja das Handy nie bekommen und die anderen sollen es zurücksenden), um diese mit einem Vertrag+Handy-Angebot anzuschreiben :)

Was bestimmt nicht schlecht ist, die Verbraucherzentralen das ganze per Email zu informieren (nicht Email-Beratung, sondern einfach so alles mal schildern), welche mehr oder minder üblen Dinge abgezogen werden. Wenn die Verbraucherzentralen genügend Mails erhalten, dann werden denen die Ausmasse bewusst, wieviele von diesen ganzen Quam-Aktions-Kram betroffen sind.
Ich selbst bin zwar kein Kunde von DLC, habe jedoch der Verbraucherzentrale meines Bundeslandes gemailt, was hier abgeht.
Bei unzähligen Betroffenen sollte "im grossen Stil" und am besten zentral vorgegangen werden (Aufklärung/Information/Warnung der Öffentlichkeit/Verbraucher bundesweit, Musterprozesse, Einschaltung Staatsanwaltschaft, Stopp zwielichtiger Aktionen, .... etc.). Ist doch sinnvoller. Sonst bekommen viele Verbraucher gar nichts mit, wissen nicht was zu tun ist, tausende rennen zu Anwälten/Verbraucherzentralen und müssen sich ewig beraten lassen und das bei genau dem selben Sachverhalt !, .... etc.

Also, wie gesagt, schreibt bitte die Verbraucherzentralen Eures Bundeslandes an, mit dem Hinweis darauf, dass bundesweit unzählige Verbraucher betroffen sind und dass sie sich einschalten sollen, am besten so schnell wie möglich (bevor alle Handys zurückgesendet sind !)
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[1.1.1] thomas-m antwortet auf elisa
21.10.2002 15:37
Benutzer elisa schrieb:
Benutzer fresh4u schrieb:

Also, wie gesagt, schreibt bitte die Verbraucherzentralen Eures Bundeslandes an, mit dem Hinweis darauf, dass bundesweit unzählige Verbraucher betroffen sind und dass sie sich einschalten sollen, am besten so schnell wie möglich (bevor alle Handys zurückgesendet sind !)

Wer sollte denn wirklich so blöd sein, denen SEIN handy zurückszusenden ???
Der Gemüsehändler kann doch auch nicht, wenn er gestern eine Aktion 2 Gurken zum Preis von einer, eine Gurke morgen zurückverlangen, weil er heute erfahren hat das sein (günstiger)Lieferant den Laden dicht macht.
...und wenn, wer interessiert sich dafür ? Das ganze ist eher ein Lachnummer und DLC gibt sich mit diesem Blödsinn nur dem Gepött preis.

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[1.1.1.1] elisa antwortet auf thomas-m
21.10.2002 16:27
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer elisa schrieb:
Benutzer fresh4u schrieb:

Also, wie gesagt, schreibt bitte die Verbraucherzentralen Eures Bundeslandes an, mit dem Hinweis darauf, dass bundesweit unzählige Verbraucher betroffen sind und dass sie sich einschalten sollen, am besten so schnell wie möglich (bevor alle Handys zurückgesendet sind !)

Wer sollte denn wirklich so blöd sein, denen SEIN handy zurückszusenden ???
Der Gemüsehändler kann doch auch nicht, wenn er gestern eine Aktion 2 Gurken zum Preis von einer, eine Gurke morgen zurückverlangen, weil er heute erfahren hat das sein (günstiger)Lieferant den Laden dicht macht.
...und wenn, wer interessiert sich dafür ? Das ganze ist eher ein Lachnummer und DLC gibt sich mit diesem Blödsinn nur dem Gepött preis.


Ich erinnere an die kom-ag Rückforderungs-Aktion. Da wurde auch den Kunden weiss gemacht, dass dies rechtlich so sei (Argumentatin der kom-ag war irgendwie auf die Tour: es gäbe rechtliche Änderungen, deshalb muss man das Handy zurücksenden und auch gleichzeitig den Mobilfunkvertrag auflösen, der Mobilfunkanbieter benötigt nur eine schriftliche Kündigung. Man kann auch das Handy bezahlen ...).
Dort haben viele unerfahrene Leute das Handy leider tatsächlich zurückgesendet, z.B. Personen, die zum ersten Mal so etwas bestellt haben/ viele junge Personen, die natürlich von dem günstigen Angebot gelockt wurden, weil sie eh wenig Geld haben und sich dann von Drohungen Inkasso, Anwalt .. etc. einschüchtern lassen/ Personen, die einfach kein Ärger wollten / Personen, die sich nicht vorstellen konnten, das eine Firma so dreist ist und sie eiskalt, 100%ig anlügt/ Personen, die einfach verunsichert waren und im Zweifelsfall nicht in etwas reingeraten wollten, zumal ihnen das sowieso zuviel des Guten erschien, dass sie so viel bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages erhielten/.... etc.
Gutgläubige Leute (die z.B. nie richtig von irgendeinem Laden angelogen wurden: wo wird man denn schon so dermassen hinters Licht geführt von irgendwelchen Händlern? Bei Aldi ? Bei Quelle-Online ? .... ) oder unerfahrene oder zu ängstliche oder uninformierte oder die sich halt einschüchtern lassen oder die Ärger scheuen oder keine Zeit, sich um den ganzen Quam-Kram zu kümmern haben, etc., die sind immer "akut gefährdet" bei krummen Touren. Vor allem bei dieser DLC Aktion werden sie, falls es nicht an die ganz grosse Glocke gehängt wird, kaum erfahren, dass sie eine Fehler gemacht haben und können so auch nichts darauslernen.
Diejenigen, die hier in den Foren etwas lesen, die sind nicht gefährdet, die sind seit Jahren so gut über sämtliche Machenschaften informiert, dass sie nie im Leben daran denken würden, das Handy zurücksenden oder dass vielleicht jemand anderes darauf reinfallen würde. Aber dies ist leider immer noch eine verschwindend geringe Minderheit und somit die ablsolute Ausnahme.
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[1.1.1.1.1] wolfi2 antwortet auf elisa
21.10.2002 18:17
Wenn du da einen weisst, der soll bei der kom-ag das Handy wieder zurückfordern. Begründung unrechtmässige Bereicherung. Verjährungsfrist 30 Jahre.
Dann kannste mal sehen, wie die springen im Kreis. Und am besten das Schreiben auch an den Vorstand persönlich richten.
Wolfgang
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[1.1.1.1.1.1] elisa antwortet auf wolfi2
22.10.2002 12:36
Benutzer wolfi2 schrieb:
Wenn du da einen weisst, der soll bei der kom-ag das Handy wieder zurückfordern. Begründung unrechtmässige Bereicherung.
Verjährungsfrist 30 Jahre.
Dann kannste mal sehen, wie die springen im Kreis. Und am besten das Schreiben auch an den Vorstand persönlich richten.
Wolfgang

Hallo Wolfgang, vielen Dank für Deine Hinweise !!!

Ja, ich kenne jemanden persönlich, dem das passiert ist. Er hat gesagt, dass irgendwie die Telefonnummern geändert wurden etc. Weisst Du zufällig, ob die kom-ag noch existiert ?

PS:
Wie hängt denn kom-ag und dlc zusammen ?
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[] Gekauft ist gekauft
wolfi2 antwortet auf
21.10.2002 15:56
Die Rückforderung ist meines Erachtens nach nicht haltbar. Man darf nur nicht auf die Idee verfallen, das sitze ich aus. Richtig ist es, die Forderung rundweg zu bestreiten. Das geht besonders einfach, wenn eine bezahlte Rechnung vom Verkäufer vorliegt. Dann kann ich einfach bestreiten dass es Ansprüche gibt. Übel könnte es nur sein, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt. Dann wird der Verkäufer in diesem Fall sofort auf Wandelung dringen. Dann muss man halt hinstehen udn dem Verkäufer mal zuerst auf das Recht auf Nachbesserung, das er sich ausbedungen hat hinweisen.

Die Verkäufer sollten sich darüber klar sein, dass die ganze Quam-Sache hochspekulativ war und deshalb ein erhöhtes Risiko getragen werden muss. Das trifft den Käufer (er hat keinen Vertrag mehr) und den Verkäufer (er hat eine ziemlich hohe Provision zugesagt bekommen).

Also ich muss sagen: leider habe ich kein solches Gerät. Sonst würde es mich freuen ohne Ende. Ich würde mich sogar nicht scheuen im Bedarfsfall den Freischalte Code (sofern erforderlich) einzuklagen, wenn das Gerät nicht mehr funktioniert.

Wolfgang
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[1] idix antwortet auf wolfi2
21.10.2002 16:10
Ich kann nicht nachvollziehen wieso ich auf das Rückforderungsschreiben der DLC antworten muss. Was kann mir schon passieren, wenn ich im Recht bin? Da kann er mir noch 100 solcher Schreiben schicken, ich werde einfach nicht reagieren. Vor Gericht geht er ja nicht, weil es ja keine Aussicht auf Erfolg für Ihn gibt.

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[1.1] flughörnchen antwortet auf idix
21.10.2002 16:16
Der Witz dabei ist doch außerdem, daß es sich hierbei um einen ganz normalen Brief handelt (mehr Geld wird auch für Mahnungen nicht sein, wenn welche kommen sollten), von dem DLC überhaupt nicht weiß, ob er seinen Adressaten erreicht hat.
Weiterhin bin ich der Meinung, daß wir als Kunden evtl. bei DLC noch offene Forderungen haben (GG), doch ich habe mir bisher die genauen Formulierungen nicht durchgelesen.
Ich werde also noch ein Weilchen warten und anschließend dem Brief von DLC wiedersprechen (falls er als Rechnung angesehen werden sollte). Gleichzeitig könnte man dabei ja mal die GG mahnen...

CU fh
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[1.1.1] idix antwortet auf flughörnchen
21.10.2002 16:29
Eine Rechnung muss im Betreff unmissverständlich den Begriff:
"RECHNUNG" tragen und durch eine nur für diese Rechnung vergebene "RECHNUNGSNUMMER" von anderen Rechnungen sich unterscheiden. Ganz zu schweigen von Aspekten der Umsatzsteuer, Artikelbezeichnung und der gleichen. Wenn dieses Schreiben eine Rechnung ist bin ich ein Weihnachtsmann.
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[1.1.1.1] wolfi2 antwortet auf idix
21.10.2002 18:14
Das mit dem Schreiben ist schon richtig. es ist wohl keine rechnung. Nur wie will der Verkäufer denn seine Forderung geltend machen. Hat er angekündigt, eine Rechnung zu senden oder ist das ein Versuchsballon? Ich tippe mal auf letzteres. So nach dem Motto probieren wir das mal und dann sehen wir weiter. Wenn es eine eindeutige Rechnung ist, sollte man der Forderung spätestens bei einem erlassenen Mahnbescheid umgehend widersprechen, denn sonst ergeht Betreibung wegen Fristversäumnis und das bedeutet Anerkennung der Schuld.

Was die nicht dem Verkäufer gehördenen handys betrifft so ist der Falol ganz klar. Der Verkäufer hat die Handys verkauft. dafür gibt es eine Rechnung. Auf der Rechnung muss stehen ob die auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines anderen verkauft wurden. Wenn da nichts drauf steht haben die ihre Ware auf eigene Rechnung verkauft. Dann ist es deren Problem ob der Lieferant nun die Teile wieder zurück will oder nicht. Es könnte höchstens sein, dass es sich um geklaute Ware handelt. Dann handelt es sich allerdings um Hehlerei udn dann ist die Eigentumsfrage klar. Aber ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer die Ware beim Lieferanten bestellt hat udn weiter an die Kunden ausgeliefert hat. Dafür hat er Rechnungen geschrieben und kassiert. Soweit dann ein klares Geschäft. Was das Verhältnis des verkäufers zu seinem Lieferanten angegeht, kann mir als Kunde das egal sein, wenn es nicht offensichtlich, dass es sich um eine unsaubere Sache handelt. Und dieser Nachweis dürfte mehr als schwer zu führen sein. Also einen Brief an den verkäufer schicken, mit einer klaren Aussage, dass das Teil bezahlt wurde und der Kaufvertrag damit rechtsgültig zustande kam. Was natürlich passieren kann ist, dass man das Porto auf dem Brief vergessen hat oder noch besser die Marke sich gelöst hat. Leider ist es gefroren und dann hat sich die Marke statt zu kleben gelöst. Könnte mal jemand diesen Brief zeigen oder zumailen?
Wolfgang

Und
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[2] Martin Kissel antwortet auf wolfi2
21.10.2002 19:01
Benutzer wolfi2 schrieb:
Die Rückforderung ist meines Erachtens nach nicht haltbar.

Korrekt.


Man darf nur nicht auf die Idee verfallen, das sitze ich aus. Richtig ist es, die Forderung rundweg zu bestreiten.

Klar kann man das.
Denn DLC handelt im Unrecht und kann außerdem nicht mal das Ankommen des Briefs beweisen.



Das geht
besonders einfach, wenn eine bezahlte Rechnung vom Verkäufer vorliegt. Dann kann ich einfach bestreiten dass es Ansprüche gibt. Übel könnte es nur sein, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt. Dann wird der Verkäufer in diesem Fall sofort auf Wandelung dringen. Dann muss man halt hinstehen udn dem Verkäufer mal zuerst auf das Recht auf Nachbesserung, das er sich ausbedungen hat hinweisen.

Die Verkäufer sollten sich darüber klar sein, dass die ganze Quam-Sache hochspekulativ war und deshalb ein erhöhtes Risiko getragen werden muss. Das trifft den Käufer (er hat keinen Vertrag mehr) und den Verkäufer (er hat eine ziemlich hohe Provision zugesagt bekommen).

Also ich muss sagen: leider habe ich kein solches Gerät. Sonst würde es mich freuen ohne Ende. Ich würde mich sogar nicht scheuen im Bedarfsfall den Freischalte Code (sofern erforderlich) einzuklagen, wenn das Gerät nicht mehr funktioniert.

Wolfgang
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[2.1] Masterhans antwortet auf Martin Kissel
22.10.2002 12:39
Ob die ganze Aktion wohl von der Deutschen Post angeleiert ist?????????

Ploetzlich verschicken etwa 10 000 Kunden aus ganz Deutschland etwa Einschreiben mit Rueckschein oder Pakete mit Handys.

Ist doch ein Riesen Geschaeft fuer die Post!