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Macht das wirklich einen Unterschied?


30.07.2020 09:21 - Gestartet von camellion
Es ist verständlich, dass Mieter keinen ungenutzten Kabelanschluss zahlen wollen. Aber er gehört in den meisten Fällen zur Wohnungsausstattung. Bei einigen word er gar nicht separat aufgelistet, er ist einfach im Mietpreis enthalten. Daher stellt sich die Frage, ob Wohnungen nicht generell ohne Kabelanschluss vermietet werden müssen. Das bedeutet aber auch, dass es in Zukunft keine erschlossenen Häuser am Kabelnetz geben wird. Denn der Ausbau wird in der Regel über langjährige Verträge mit den Eigentümern finanziert. Dabei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kabelanschluss nicht nur TV sondern auch Internet mit sehr hohen Bandbreiten bietet und dabei für einen sehr erfreulichen Nebeneffekt sorgt. Da der Kabelanschluss über das TV Angebot finanziert wird, ist der Internetanschluss ein Nebenprodukt, das sehr günstig verglichen mit DSL Anschlüssen mit ähnlicher Bandbreite angeboten wird. Darauf müssten sich Mieter dann auch in Zukunft verzichten. Welchen Vorteil hat der Mieter denn von der Kündigung? Da bleibt eigentlich nur noch der Fall, dass gar kein TV geschaut wird oder nur beschränkt auf öffentlich Rechtlichen Rundfunk. Denn der wird ja auch pauschal abgerechnet egal ob man schaut oder nicht. Also spart ein Mieter der gar nicht schaut etwa 10 € Grundgebühr für den Kabelanschluss. Diese ersparnis dürfte aber in etwa auch dem Mehrpreis für einen DSL Anschluss statt Kabel-Internet entsprechen. Wer stattdessen über DVB-T schaut zahlt 5 € mtl. Für die Privaten Sender, die entschlüsselt werden müssen. Über Satellit sieht es ähnlich aus. Im Fazit kann man mit einer Internet- und Fernsehkombination über den Kabelanschluss günstiger verfahren, als über andere Anbieter. Sparen kann man zur Zeit nur, wenn man gar kein TV schaut oder nur öffentliche Sender und kein Internet nutzt bzw. einen Einstiegstarif von DSL nutzt, der ab ca. 17 € zu haben ist. Einen Kabelinternetanschluss bietet aber bereits für ca. 20 € viel mehr Bandbreite/Internetgeschwindigkeit.

Irgendwie haut das dann aber nicht mehr mit der Begründung des Klägers hin, wenn man andere in der Regel teurere Anbieter nutzen soll, bleiben nur die Abstinenten Mieter, die kein TV oder Internet nutzen, also gar keinen Wettbewerb fördern. Wie soll die Klage also den Wettbewerb fördern. Vielleicht soll ja nur einfach die Position der Kabelnetzbetreiber geschwächt werden?

Im übrigen laufen die Kabelverträge mit den Eigentümern auch irgendwann aus und damit verschwinden in der Regel auch die Exklusivleistungen, sodass ich denke es keine Klage bedarf nur etwa 10 Jahren Amortisation des Kabelanschlusses bos auch die Mieter, die keinen Kabelanschluss nutzen möchten, ihn nicht mehr bezahlen brauchen.
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[1] helmut-wk antwortet auf camellion
31.07.2020 14:23
Benutzer camellion schrieb:
Im übrigen laufen die Kabelverträge mit den Eigentümern auch irgendwann aus und damit verschwinden in der Regel auch die Exklusivleistungen, sodass ich denke es keine Klage bedarf nur etwa 10 Jahren Amortisation des Kabelanschlusses bos auch die Mieter, die keinen Kabelanschluss nutzen möchten, ihn nicht mehr bezahlen brauchen.

Versteh nicht ganz: Wieso sollte ein Vermieter die Mieter aus der Pflicht zum Kabelanschluss (bezahlen) entlassen? Lohnt sich für ihn doch nicht.
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[2] flatburger antwortet auf camellion
19.08.2020 20:30

einmal geändert am 19.08.2020 20:30
Benutzer camellion schrieb:
Es ist verständlich, dass Mieter keinen ungenutzten Kabelanschluss zahlen wollen. Aber er gehört in den meisten Fällen zur Wohnungsausstattung.

In den Häusern ist üblicherweise ein Stromanschluß, ein Telefonanschluß,
teilweise ein Gasanschluß und ein Kabelanschluß vorhanden.

Hier wird zwischen Netzbetreiber und Anbieter unterschieden. So kann ich meinen Stromanbieter und Telefonanbieter frei wählen. Den Gasanbieter bei einer Etagenheizung ebenfalls. Die Leitungen werden vom Hausbauer installiert.
Nur beim Kabelanbieter habe ich aufgrund des Nebenkostenprivilegs keine freie Auswahl (abbestellen) und deshalb muss es abgeschafft werden.