Benutzer Mosed schrieb:
Benutzer Knieschleifer schrieb:
das der AGB-Änderung angehängte Preis- und Leistungsverzeichnis stammt vom 01.09.2021 und ändert sich tatsächlich nicht. Die zukünftigen Preise für die neuen Karten sind noch nicht enthalten. Die Formulierung und das Vorgehen sind somit meiner Meinung nach sauber.
Zusätzlich, aber separat, hat man quasi eine Vorwarnung zu den in Zukunft anstehenden Kartenänderungen erhalten. Nicht schön, war aber zu erwarten...
Formal mag es korrekt sein, es ist trotzdem eine gewisse Form der Verarschung, weil die bereits bekannten Änderungen und Preiserhöhungen bekannt sind, aber verheimlicht werden.
Angeschrieben wurde man mit diesen zwei Informationen:
- nächstes Jahr bekommt man eine Debit-Visa und kann diese nutzen, wenn man mag
- man soll dem aktuellen Preis-Leistungsverhältnis zustimmen, welches keine Änderungen enthält
Realität, die verheimlicht wird, aber benannt gehört:
- die Debit-Karte ersetzt automatisch die echte Kreditkarte, welche ohne Intervention 10 Wochen später deaktiviert wird
- die echte Kreditkarte kann aktiv verlängert werden, kostet dann aber 2,49€ im Monat
- die Girocard kostet für Neukunden ebenfalls eine Gebühr
Komplett offen bleibt, ob man als Bestandskunde weiterhin neue Girokarten kostenlos erhält, wenn diese ihre Gültigkeitsdatum erreichen.
Das bringt es genau auf den Punkt. Danke, dass M.W. noch den follow up Artikel geschrieben hat, denn diese Vorgehensweise ist zwar formal juristisch wohl korrekt, beinhaltet eine Täuschung des Kunden. Fans der DKB sehen das jetzt sicher andersherum. Die DKB sei so transparent, dass sie bereits die Änderungen 2022 im Voraus mitteilt. Das ist aber nur bedingt richtig, weil es eben nicht zusammen kommuniziert wird, sondern als getrennte Vorgänge (die angeblich nichts miteinander zu tun haben), was aber falsch ist. Die Zustimmung zur neuen AGB bedeutet zwar 2021 keine Preisänderung, aber 2022 eine Preiserhöhung oder Leistungsverminderung bezüglich der Karten.
Wobei ein Punkt mir etwas Verwunderung bereitet: die Comdirect hat jetzt auch bis 31.10. die Änderung der AGB verlangt, um dann die Gebühren für die KK ab 1.11. einzuführen. Sie haben die Preiserhöhung dafür extra verschoben.
Wenn jetzt die DKB die Zustimmung zur alten Gebührenordnung ohne Änderungen der Preise verlangt, aber dann 2022 in einer neuen Gebührenordnung eine Preiserhöhung verordnet, braucht sie dann 2022 nicht wieder eine neue Zustimmung? Oder was genau steht in den neuen AGB drin, so dass sie das nicht mehr braucht. Soweit ich das Urteil des BGH verstehe, sind alle Preisänderungen in Kundenverträgen aktiv zustimmungspflichtig. Das wäre auch die Änderung 2022, zu der ich ja jetzt nicht zustimme. In den AGB kann man allenfalls regeln, dass das auch ein Klick oder so etwas sein kann, aktiv zugestimmt werden muss aber weiterhin durch den Kunden.