Benutzer d3k3 schrieb:
Was ist mit dem Briefgeheimnis?
Muss man in den AGB zustimmen, dass man auf das Briefgeheimnis verzichtet?
Das wäre ja wohl logisch, wenn der Brief durch Dritte ausgedruckt und somit auch gelesen werden kann. Und sicher auch nach dem Ausdrucken systemseitig gespeichert bleibt.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Bei der "Briefankündigung" wird der UMSCHLAG UNGEÖFFNET fotografiert und per E-Mail angekündigt. Die E-Mail gibt natürlich dann Informationen weiter, wer welche Post bekommen hat.
Beim Nachfolger vom E-POST-Brief wird der Inhalt von einem Dienstleister weiterverarbeitet, der natürlich auf Vertraulichkeit verpflichtet. Ist auch Teil der DSGVO, die seit 2018 verbindlich in Europa aktiv ist. Stichwort ist ADV.
Willkommen 2022 in der digitalen Welt. Selbstinformation gehört zur heutigen IT-Kompetenz.