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Briefgeheimnis


03.09.2022 12:07 - Gestartet von d3k3
einmal geändert am 03.09.2022 12:08
Was ist mit dem Briefgeheimnis?

Muss man in den AGB zustimmen, dass man auf das Briefgeheimnis verzichtet?
Das wäre ja wohl logisch, wenn der Brief durch Dritte ausgedruckt und somit auch gelesen werden kann. Und sicher auch nach dem Ausdrucken systemseitig gespeichert bleibt.

Das ist etwas für Geburtstagsgrüße an Tante Marlene, aber nichts für die private oder geschäftliche Kommunikation, bei der es um vertrauliche private oder wichtige geschäftliche Informationen geht.
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[1] Uwe 64 antwortet auf d3k3
03.09.2022 14:50
Benutzer d3k3 schrieb:
Was ist mit dem Briefgeheimnis?

Das wird wahrscheinlich genauso geheim sein, wie beim E-Post Brief.
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[2] eu58 antwortet auf d3k3
05.09.2022 17:24
Benutzer d3k3 schrieb:
Was ist mit dem Briefgeheimnis?

Muss man in den AGB zustimmen, dass man auf das Briefgeheimnis verzichtet?
Das wäre ja wohl logisch, wenn der Brief durch Dritte ausgedruckt und somit auch gelesen werden kann. Und sicher auch nach dem Ausdrucken systemseitig gespeichert bleibt.





Ich habe es so verstanden, dass der Brief von außen gescannt wird, aber nicht sein Inhalt.
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[3] Kuch antwortet auf d3k3
05.09.2022 17:38
Hallo,

in den AGB der Post zur Briefankündigung heißt es dazu:

5 Leistungserbringung
(1) Der Nutzer befreit die DPAG für die Dauer der Beauftragung des Services „Briefankündigung“ insoweit von der Wahrung des Postgeheimnisses, als es notwendig ist, um die hier in den AGB und der Leistungsbeschreibung zur Briefankündigung beschriebenen Leistungen zu erbringen, insbesondere die Erhebung, Speicherung und Auswertung der Fotos der Sendungsumschläge, sowie deren Übertragung zusammen mit der Briefankündigung an die E-Mail Adresse des Nutzers bei GMX bzw. WEB.DE.

Quelle:

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/briefankuendigung/dp-briefankuendigung-agb-062020.pdf

So ähnlich wird das vermutlich bei den elektronisch übermittelten Briefen, die die Post ausdruckt und zustellt, dann auch gelten.

Alexander Kuch
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[4] blumenwiese antwortet auf d3k3
08.09.2022 19:06
Benutzer d3k3 schrieb:
Was ist mit dem Briefgeheimnis?

Wo soll denn das Problem sein? Ich muss diesen Dienst aktiv beauftragen. Wenn ich also mich selbst entscheide, den Inhalt meiner Briefe über diesen Service auszudrucken und verschicken zu lassen, dann ist es ja meine eigene persönliche Entscheidung. Das hat mit dem Briefgeheimnis absolut nichts zu tun.

Wenn ich eine Postkarte schicke, kann der Briefträger sie auch lesen. Wenn ich das nicht möchte, schicke ich keine Postkarte. Genau mit diesem Dienst.
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[5] Comuter antwortet auf d3k3
09.09.2022 08:43
Benutzer d3k3 schrieb:
Was ist mit dem Briefgeheimnis?

Muss man in den AGB zustimmen, dass man auf das Briefgeheimnis verzichtet?
Das wäre ja wohl logisch, wenn der Brief durch Dritte ausgedruckt und somit auch gelesen werden kann. Und sicher auch nach dem Ausdrucken systemseitig gespeichert bleibt.


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Bei der "Briefankündigung" wird der UMSCHLAG UNGEÖFFNET fotografiert und per E-Mail angekündigt. Die E-Mail gibt natürlich dann Informationen weiter, wer welche Post bekommen hat.

Beim Nachfolger vom E-POST-Brief wird der Inhalt von einem Dienstleister weiterverarbeitet, der natürlich auf Vertraulichkeit verpflichtet. Ist auch Teil der DSGVO, die seit 2018 verbindlich in Europa aktiv ist. Stichwort ist ADV.
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