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keine höhere Gewalt?


22.08.2023 11:07 - Gestartet von trzuno
Ein Fall höherer Gewalt dürfte hier nicht
vorliegen, weil mit Blitzeinschlägen zu rechnen ist (Betriebsrisiko)

Wenn Blitzschlag keine höhere Gewalt ist, dann doch auch Hochwasser und auch Sturmschäden nicht, denn auch damit müsste man rechnen, dass das mal vorkommt.

Was bleibt dann noch als "höhere Gewalt"?
Der Daumen Gottes der direkt aus dem Himmel kommend den Verteiler zerdrückt?

Außer man ist Atheist, dann stellt sich die Kirche bestimmt auf den Standpunkt, dass man als Atheist damit hätte rechnen müssen :-)
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[1] Muraun antwortet auf trzuno
23.08.2023 10:05
Benutzer trzuno schrieb:
Ein Fall höherer Gewalt dürfte hier nicht vorliegen, weil mit Blitzeinschlägen zu
rechnen ist (Betriebsrisiko)

Wenn Blitzschlag keine höhere Gewalt ist, dann doch auch Hochwasser und auch Sturmschäden nicht, denn auch damit müsste man rechnen, dass das mal vorkommt.
Gewitter sind in Deutschland nichts außergewöhnliches und damit muss gerechnet werden. Damit ist ein Anbieter verpflichtet gegen Gewitter Maßnahmen wie z.B. Blitzableiter zu installieren.

Höhere Gewalt sind Erdbeben oder die Flut im Ahrtal 2021, mit solchen Ereignissen ist eher weniger zu rechnen und damit höhere Gewalt.