Hallo zusammen,
im Artikel heißt es u.a.:
In einem weiteren Artikel hatte teltarif.de über die Höhe der Durchleitungsgebühren berichtet, die zum Teil bis zu 17,50 Euro monatlich zusätzlich betragen, wenn der Hausbewohner weiter Internet und Telefon über das TV-Kabel beziehen möchte.
Meines Erachtens sind das keine Durchleitungsgebühren, denn es werden ja dem NE3-Betreiber keine Kosten für die Nutzung des Hausnetzes berechnet.
Es geht hier doch eher um eine Art "Zwangsbündelung" von Kabel Internet mit Kabel-TV. Eine solche Bündelung war gerade in der Anfangszeit von Kabel Internet noch bei vielen Anbietern der Fall.
Etwas ähnliches gab es früher auch bei DSL - als Resale-DSL-Kunden von 1&1, Alice und Co. auf der DSL-Plattform der Telekom anfangs auch noch einen Telekom-Festnetzanschluß brauchten (also nicht nur die Leitung an sich, sondern auch einen Vertrag über einen Analog- oder ISDN-Anschluß der Telekom) - bis dann Ende der 2000er Jahre das "entbündelte DSL" kam.
Allerdings stellt sich für Hausbesitzer oder Hausverwalter anschließend die Frage: Wie geht es mit dem Koax-Kabelnetz in meinem Haus danach weiter? Falls es Mieter gibt, die weiterhin TV über das Kabelnetz empfangen möchten, dürfte es das einfachste sein, einen Gestattungsvertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschließen.
Vorsicht - eine Frage bleibt da noch offen: Wem gehört die NE4, also das Hausnetz, denn überhaupt und kann man nach der Kündigung eines NE4-Vertrags dann einfach über das bestehende NE4-Netz verfügen?
Man könnte argumentieren, daß durch den Einbau der Leitungen diese in das Eigentum des Hauseigentümers übergehen, aber die Thematik ist nicht so eindeutig, wie man das vielleicht denken würde.
Zum Beispiel in den AGBs für das Vodafone-Produkt "Kabel Anschluss Wohnung Mehrnutzer" (wo Vodafone auch die NE4 betreut bzw. aufbaut / saniert) heißt es hierzu in Punkt 4:
"Der Vertragspartner gestattet Vodafone ausdrücklich die Nutzung von Bauteilen vorhandener Hausverteilnetze. Im Rahmen der Produktvariante Express verbleibt das Eigentum am bestehenden Hausverteilnetz, auch im Falle einer Aufrüstung, beim Vertragspartner. Ist bei dieser Produktvariante die Erneuerung einer Anlage erforderlich, kann Vodafone das bestehende Hausverteilnetz ganz oder teilweise entfernen. Im Übrigen stehen sämtliche von Vodafone zur Aufrüstung eingebauten Komponenten oder eine modernisierte Anlage im Eigentum von Vodafone. Die Komponenten und die Anlage werden nur zum vorübergehenden Zweck eingebaut. Für den Fall, dass das Eigentum aus welchem Rechtsgrund auch immer auf den Vertragspartner oder einen Dritten übergeht, verbleibt das ausschließliche Nutzungs- sowie das jederzeitige Dispositionsrecht über die eingebauten Komponenten/die eingebaute Anlage bei Vodafone."
Siehe unter https://www.vodafone.de/
media/downloads/pdf/AGB_KA_Wohnung_IW_KA02042C10.pdf
Ähnliche Klauseln dürfte es auch bei anderen Kabelnetzbetreibern geben, die Netze in der NE4 aufbauen bzw. betreiben.
Wie bereits berichtet haben Vodafone und die Deutsche Telekom Informationsseiten, mit denen sie bewusst die NE4-Betreiber ansprechen. Hier kann man als Hausbesitzer oder Hausverwalter Kontakt aufnehmen und über eine Signallieferung verhandeln.
Die verlinkten NE4-Infoseiten richten sich (logischerweise) an NE4-Betreiber, aber weniger an Immobilieneigentümer, die ihre Kabel-TV-Versorgung neu regeln wollen.
Stattdessen würde ich eher folgende Seiten empfehlen:
Vodafone:
https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/produkte/tv-versorgung/index.html
Telekom:
https://wohnungswirtschaft.telekom.de/zuhause-kabel-fernsehen/
Im Falle von Vodafone dürfte in vielen Fällen die sogenannte "Versorgungsvereinbarung" eine Überlegung wert sein. Diese ist eine Art Rahmenvereinbarung, daß Vodafone in den betreffenden Gebäuden seine Dienste anbieten darf. Dafür gibt es für Vodafone Kabel-TV auch einen reduzierten Grundpreis.
Die Zuständigkeit für die NE4 kann in diesem Fall dann entweder bei Vodafone ("Versorgungsvereinbarung") oder beim Immobilienbesitzer ("Versorgungsvereinbarung Express") liegen, siehe hierzu auch https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/media/pdf/Infoblatt_Versorgungsvereinbarung.pdf
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