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Betrugsverdacht


20.02.2024 14:13 - Gestartet von Wechseler
Schließlich heißt es, der Bewohner brauche auch gar nichts beim Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren für die Mietzahlung verändern. Lediglich wenn der Bewohner sich ab Juli selbst um seine TV-Grundversorgung kümmern wolle, müsse er den Vertrag bis 30. Juni in Briefform kündigen. Die LEG Wohnen NRW GmbH hat dem Bewohner durch dieses Verfahren also automatisch ohne seinen erklärten Willen einen Vertrag mit Opt-out-Möglichkeit untergeschoben. Ob das rechtmäßig ist, darf bezweifelt werden. Es ist anzunehmen, dass Verbraucherschützer sich das juristisch genauer anschauen werden.

Rechtlich ist das nur ein Angebot, ohne überstimmende Willenserklärung gibt es keinen Vertrag. Diese muss explizit erklärt werden, einen "Opt-Out" sieht das BGB nicht vor. Niemand muss einen Vertrag kündigen, der er nie abgeschlossen hat.

Das ganze wiegt aber noch schwerer: Wenn die Geschäftsführer der LEG Wohnen NRW GmbH ihre Mieter vorsätzlich über diese Tatsachen täuschen, um sich unrechtmäßig Geld zu erschleichen, machen sie sich wegen Betruges (!) straftbar: Dann kommt § 263 StGB zur Anwendung:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig [...] handelt
2. [...] in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

Dafür gibt es also bis zu zehn Jahre. Da Betrug von Amts wegen verfolgt wird, kann jetzt schon jeder Strafanzeige stellen, dem dieses Vorgehen bekannt ist. Ein Schreiben muss man dafür nicht erhalten haben.