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BGH-Urteil dazu


13.02.2024 16:33 - Gestartet von Wechseler
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-telefonleitung-instand-halten_258_480792.html

Das dürfte genauso auch auf das Hauskoaxialkabelnetz zutreffen. Dass Vermieter (der mit Gestattung beauftragte Kabelnetzbetreiber handelt in dessen Vertretung) nach Abschluss des Mietvertrages den Anschluss einfach stilllegt, dürfte rechtlich eigentlich gar nicht zulässig sein.

Klar, es wird irgendwas eingespeist, aber das ist nicht das Problem des Mieters und berechtigt den Vermieter nicht zum Unterbrechen der Leitung.
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[1] Klaus_W antwortet auf Wechseler
13.02.2024 20:48
Benutzer Wechseler schrieb:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-telefonleitung-instand-halten_258_480792.html

Das dürfte genauso auch auf das Hauskoaxialkabelnetz zutreffen. Dass Vermieter (der mit Gestattung beauftragte Kabelnetzbetreiber handelt in dessen Vertretung) nach Abschluss des Mietvertrages den Anschluss einfach stilllegt, dürfte rechtlich eigentlich gar nicht zulässig sein.

Klar, es wird irgendwas eingespeist, aber das ist nicht das Problem des Mieters und berechtigt den Vermieter nicht zum Unterbrechen der Leitung.

Das stimmt. Das Neue dabei ist aber, wenn jemand nicht zahlen will (Durchleitungsgebühr oder eine Kabelbereitstellungsgebühr, auch in Form von einem TV-Anschluß), dem wird das Kabel abgeklemmt. Es fehlen leider noch Urteile zu den Befugnissen von NE4-Betreiber und ich weiß auch nicht, wie die Verträge von Eigentümer/Hausverwalter und NE4-Betreiber aussehen und was zulässig ist und was nicht. Soweit ich herausfinden konnte, sind bestimmte NE4-Betreiber reine Reseller. Das sind Informationen die ich z.B. der Homepage der Firma Rehnig entnehmen konnte, aber ich hatte dazu im Forum hier schon was geschrieben also verweise ich mal an.

https://www.teltarif.de/forum/s94536/ohne-...
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[1.1] hrgajek antwortet auf Klaus_W
14.02.2024 10:04
Hallo,

Benutzer Klaus_W schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-telefonleitung-instand-halten_258_480792.html

Das dürfte genauso auch auf das Hauskoaxialkabelnetz zutreffen.

Aufgabe für die Gerichte und die Anwälte, das mal abzuklären.

Bleiben für Betroffene folgende Optionen:

Durchleitungsvertrag verweigern bzw. kündigen / nicht bezahlen.

Dem Kabel-Anbieter für das Haus also z.B. Vodafone / Pyur / etc. auffordern, einen Telefon- oder Internetzugang diskriminierungsfrei und ohne Zusatzkosten (ohne NE4 Anbieter) zur Verfügung zu stellen, andernfalls könnte Par. 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) da passen und das würde wohl eine sofortige Kündigung erlauben.

Wenn der Kabel-Welt auf diese Weise richtig viele Kunden in großer Zahl abhanden kommen, könnte in der Branche ein Umdenken stattfinden.

Wer den NE4 Vertrag unterschreibt bzw. bezahlt (weil es halt "stressfrei" erscheint), sollte bei den kleinsten technischen Problemen diese reklamieren, Frist zur Behebung setzen und sonst mit Kündigung drohen.

Problem wird dann sein, dass der NE4-Betreiber die "Schuld" auf den Kabel-Programm-Anbieter schieben wird und der umgekehrt auf den NE4-Betreiber.

Wer beim NE4-Anbieter bleiben will, sollte klar sein, wenn der NE4-Anbieter Geld will soll er dafür auch Leistung bieten z.B., dass die Leitung im Topzustand ist oder bleibt, andernfalls bleibt nur die Kündigung.

Just IMHO ohne Anspruch auf rechtliche Sicherheit und keine Rechtsberatung.

Gruß von einem, der im Privathaus ohne Koaxkabel wohnt :-)
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[1.1.1] Belizard antwortet auf hrgajek
20.02.2024 13:45
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,



Gruß von einem, der im Privathaus ohne Koaxkabel wohnt :-)

Journalisten verdienen zu viel ;-).
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[1.2] Wechseler antwortet auf Klaus_W
14.02.2024 16:14
Benutzer Klaus_W schrieb:
Das stimmt. Das Neue dabei ist aber, wenn jemand nicht zahlen will (Durchleitungsgebühr oder eine Kabelbereitstellungsgebühr, auch in Form von einem TV-Anschluß), dem wird das Kabel abgeklemmt.

Obwohl die Betriebskostenumlage jahrzehntelang damit begründet wurde, dass das Abklemmen einzelner WE technisch ja nicht ginge. Die Konstruktion mit NE4-Reseller und Internetzugang von NE3-Betreiber ist halt völlig hirnrissig (erst recht mit Vertragslaufzeit von zwei Jahren) und wird jetzt sterben.

Und das ist gut so, denn so etwas gibt nirgendwo anders auf dem Planeten Erde. Niemand wird bei Verstand noch einen Kabelinternet-Vertrag neu abschließen. Die Frage ist nur, wie die Betroffenen möglichst ohne finanzielle Blessuren da raus kommen.
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[1.2.1] Klaus_W antwortet auf Wechseler
14.02.2024 17:55
Und das ist gut so, denn so etwas gibt nirgendwo anders auf dem Planeten Erde. Niemand wird bei Verstand noch einen Kabelinternet-Vertrag neu abschließen. Die Frage ist nur, wie die Betroffenen möglichst ohne finanzielle Blessuren da raus kommen.

Doch, man kann etwas machen. Vodafone könnte das Signal wie vor 2013 wieder verschlüsseln. Technische Möglichkeiten gibt es, aber niemand scheint sie zu wollen. So könnte man niemanden bezichtigen „Schwarzseher“ zu sein.

Das muß dann aber trotzdem nicht heißen, daß NE4-Betreiber nichts mehr abgreifen wollen. Durchleitungsgebühr oder Kabelbereitstellungsgebühr oder was denen noch so alles einfällt müßte immer noch geklärt werden.
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[1.2.1.1] Wechseler antwortet auf Klaus_W
17.02.2024 12:28
Benutzer Klaus_W schrieb:
Das muß dann aber trotzdem nicht heißen, daß NE4-Betreiber nichts mehr abgreifen wollen. Durchleitungsgebühr oder Kabelbereitstellungsgebühr oder was denen noch so alles einfällt müßte immer noch geklärt werden.

Das meinte ich damit, dass es nirgendwo auf diesem Planeten so etwas wie "Netzebene 4"-Betreiber gibt. Das ist eine exklusive deutsche Stilblüte, die aus der Geschichte getilgt gehört. Anderswo nennt man so etwas Wegelagerer.
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[1.2.1.2] flatburger antwortet auf Klaus_W
18.02.2024 09:01
Benutzer Klaus_W schrieb:

Doch, man kann etwas machen. Vodafone könnte das Signal wie vor 2013 wieder verschlüsseln. Technische Möglichkeiten gibt es, aber niemand scheint sie zu wollen. So könnte man niemanden bezichtigen „Schwarzseher“ zu sein.

Die öffentlichen Sender sind gegen eine Verschlüsselung. Wenn Vodafone verschlüsselt werden die ÖR die Einspeiseentgelte in Frage stellen.
https://www.ard-media.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2006/06-2006_Doku.pdf