Hallo,
Benutzer Klaus_W schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-telefonleitung-instand-halten_258_480792.html
Das dürfte genauso auch auf das Hauskoaxialkabelnetz zutreffen.
Aufgabe für die Gerichte und die Anwälte, das mal abzuklären.
Bleiben für Betroffene folgende Optionen:
Durchleitungsvertrag verweigern bzw. kündigen / nicht bezahlen.
Dem Kabel-Anbieter für das Haus also z.B. Vodafone / Pyur / etc. auffordern, einen Telefon- oder Internetzugang diskriminierungsfrei und ohne Zusatzkosten (ohne NE4 Anbieter) zur Verfügung zu stellen, andernfalls könnte Par. 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) da passen und das würde wohl eine sofortige Kündigung erlauben.
Wenn der Kabel-Welt auf diese Weise richtig viele Kunden in großer Zahl abhanden kommen, könnte in der Branche ein Umdenken stattfinden.
Wer den NE4 Vertrag unterschreibt bzw. bezahlt (weil es halt "stressfrei" erscheint), sollte bei den kleinsten technischen Problemen diese reklamieren, Frist zur Behebung setzen und sonst mit Kündigung drohen.
Problem wird dann sein, dass der NE4-Betreiber die "Schuld" auf den Kabel-Programm-Anbieter schieben wird und der umgekehrt auf den NE4-Betreiber.
Wer beim NE4-Anbieter bleiben will, sollte klar sein, wenn der NE4-Anbieter Geld will soll er dafür auch Leistung bieten z.B., dass die Leitung im Topzustand ist oder bleibt, andernfalls bleibt nur die Kündigung.
Just IMHO ohne Anspruch auf rechtliche Sicherheit und keine Rechtsberatung.
Gruß von einem, der im Privathaus ohne Koaxkabel wohnt :-)