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Das "Nebenkostenprivileg" ...


14.02.2024 22:57 - Gestartet von BjWei
... war der Zwang, anteilmäßig über die Miete den Anschluß und die Durchleitung zahlen zu MÜSSEN, selbst dann, wenn man z.B. über eine Satellitenantenne auf dem Balkon empfängt und Internet per 5G nutzt.
Das abzuschaffen, war mehr als überfällig.
Jetzt sollte man einfach die Kosten für das Koax-Hausverteilnetz auf die Leute verteilen, die es nutzen, so einfach wäre das.
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[1] tom.stein antwortet auf BjWei
15.02.2024 06:32
Benutzer BjWei schrieb:
Jetzt sollte man einfach die Kosten für das Koax-Hausverteilnetz auf die Leute verteilen, die es nutzen, so einfach wäre das.

So einfach ist es nicht. Nach dieser Logik darf der Vermieter für die Nutzung der Stromleitungen in der Wohnung (Durchleitung des Stroms vom Energieversorgungsunternehmen zum Toaster) sowie für die Durchleitung des DSL-Anschlusses am Telefonanschluss auch jeweils(!) eine Durchleitungsgebühr verlangen!

Da stellt sich die Frage, ob dies gewollt, gewünscht und bei bestehenden Mietverträgen überhaupt möglich ist.

Und die Kosten eines abgeschriebenen Kabelnetzes sind die Reparaturkosten - wann war der letzte Techniker da? Ich denke, 1 €/Monat sind da angemessen, um nach 5 Jahren mal 1 Technikerstunde bezahlen zu können.
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[1.1] NickGyver antwortet auf tom.stein
15.02.2024 08:15
Benutzer tom.stein schrieb:
Benutzer BjWei schrieb:
Jetzt sollte man einfach die Kosten für das Koax-Hausverteilnetz auf die Leute verteilen, die es nutzen, so einfach wäre das.

So einfach ist es nicht. Nach dieser Logik darf der Vermieter für die Nutzung der Stromleitungen in der Wohnung (Durchleitung des Stroms vom Energieversorgungsunternehmen zum Toaster) sowie für die Durchleitung des DSL-Anschlusses am Telefonanschluss auch jeweils(!) eine Durchleitungsgebühr verlangen!

Da stellt sich die Frage, ob dies gewollt, gewünscht und bei bestehenden Mietverträgen überhaupt möglich ist.

Und die Kosten eines abgeschriebenen Kabelnetzes sind die Reparaturkosten - wann war der letzte Techniker da? Ich denke, 1 €/Monat sind da angemessen, um nach 5 Jahren mal 1 Technikerstunde bezahlen zu können.

Ab dem 01.07.24 ist es so, wie es BjWei schreibt - wer einen Breitbandkabel-Anschluss nutzt (egal wie, ob nur TV, oder Internet) zahlt und wer ihn nicht nutzt der zahlt eben nicht.
Das ist genau das, was der Gesetzgeber mit dem neugefassten TKG Ende 2021 erreichen wollte - weg von dem Zwang der Kostenübernahme durch die Mieter über das Umlageverfahren der Betriebskosten.

Vergleiche mit Stromanschlüssen oder Telefonanschlüssen hinken insofern, dass man bei diesen Versorgungswegen über einfache, passive Kupferkabel spricht, die weder Wartung, noch sonstiger speziellen Fachwissens zur Aufrechterhaltung benötigen, so lange sie nicht beschädigt werden.
Bei der Koax-Verkabelung gibt es eine ganze Menge Komponenten wie Verstärker, Verteiler und Anschlussdosen, die aufeinander abgestimmt sein müssen und des öfteren einer Nachjustierung bedürfen.

Weil es eben "bereits abgeschriebene" und noch nicht refinanzierte Anlagen gibt, gab es bisher auch Preisspannen von 5,00 bis 15,00 EUR, die an alle Bewohner umgelegt wurden. Die Kosten der Refinanzierung und die Kosten für technische Services wurden bisher von ALLEN getragen.
Wenn ein Betreiber nicht die Möglichkeit hat zusätzliche Einnahmen durch andere Dienste zu generieren, wie z.B. eine Vodafone die ein ganzes Produktportfolio hat, dann entstehen Einzelnutzerpreise von mindestens 9,00 bis 17,00 EUR.
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[1.1.1] flatburger antwortet auf NickGyver
15.02.2024 09:09
Benutzer NickGyver schrieb:

Bei der Koax-Verkabelung gibt es eine ganze Menge Komponenten wie Verstärker, Verteiler und Anschlussdosen, die aufeinander abgestimmt sein müssen und des öfteren einer Nachjustierung bedürfen.

Das heiss für mich, dass die veraltete anfällige Koaxtechnk endlich durch Glasfaser ersetzt werden muss.
Dies ist in der Netzebene vom Technikgebäude zu den Kableverzweigern bereits grösstenteils erfolgt. Über 40 Kilometer! Signalübertragung ohne Verstärkung.