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Bundesnetzagentur: Wie fast immer ungenügend in der Aussage


14.02.2024 14:58 - Gestartet von Klaus_W
Wer die Probleme mit der Post kennt und was die Bundesnetzagentur in der Sache bisher unternommen hat dürfte auf die Antworten auf die Fragen von Teltarif sich nicht gewundert haben.

Die NE4-Betreiber sind meiner Erfahrung nicht Eigentümer der Infrastruktur geworden (siehe User sangyong vom 14.02.2024 10:09), sondern Pächter und können das Netz vermarkten. Das trifft auch auf die neuen Glasfaserleitungen im Haus zu.

Das Telekommunikationsgesetz vom 1. Dezember 2021 erlaubt die Kosten für den Ausbau von Glasfaser im Haus auf den Mieter umzulegen, ganz gleich, ob dieser Glasfaser nutzt oder nicht. Daran scheinen sich übrigens auch NE4-Betreiber zu orientieren. Auch hier soll in der Regel für das Kabelnetz (Koaxnetz) bezahlt werden, ob es genutzt wird oder nicht. Manchmal wird auch gesagt, daß es, wenn man keinen TV-Kabelvertrag hat, es einfach abgeklemmt wird. Das ist dann besonders bedauerlich, wenn man sein Internet über das Kabel bekommt und es keine in der Geschwindigkeit vergleichbaren Angebote gibt oder diese dann knapp doppelt so teuer sind. Es ist also nichts geregelt und jeder kann machen was er will. Das scheint die Bundesnetzagentur auch so zu bestätigen und schämt sich nicht einmal dafür.

Jetzt ist meiner Ansicht nach der Mieterschutzbund dran sich zu positionieren. Und das in allen Fragen die Teltarif auch schon der Bundesnetzagentur gestellt hatte. Und noch darüber hinaus, was das Mietrecht dazu sagt. Insbesondere dann, wenn der Vermieter bestimmt, welche Versorgung der Mieter bekommt. Ursprünglich hieß es mal, die Versorgung mit Radio und TV erfolgt über die Gemeinschaftsantenne und war kostenlos. Im Laufe der Zeit hatte der Vermieter dieses stets nach seinen Vorstellungen geändert. In sehr vielen Fälle hieß es ebenfalls, daß zur Wohnung ein Telefonanschluß gehört. Es war durchaus so, daß sich diese Veränderungen am Gemeinwohl orientiert haben, nun scheint es aber so zu sein, daß in der Summe niemand etwas von der neuen Regelung hat.

Ferner muß die Politik Antworten geben, in dem Fall ist tatsächlich Herr Habeck als Chef der Bundesnetzagentur gefragt, was denn aus der sogenannten Freiheit geworden ist? Es kann keine Freiheit sein, wenn es diese nicht gibt oder diese mit zusätzlichen Gebühren teuer erkauft werden muß.

1. Sind Durchleitungsgebühren erlaubt und wenn ja wie hoch dürfen sie sein?
2. Kann der NE4-Betreiber das Netz so gestalten wie er will oder muß er bestimmte Bedingungen einhalten?
3. Welche Freiheiten hat der Verbraucher denn, wenn die Angebote vom NE4-Betreiber und NE3-Betreiber vorgegeben werden?
4. Was bedeutet eigentlich Freiheit, wenn aufgrund von Verboten (Thema der Grünen) oder technischen Einschränkungen man eigentlich kein andere Wahl hat, Telekommunikationsleistungen, Radio und TV zu bekommen?

Die Bürger und Mieter werden im Unklaren gelassen, denn wie die im Hintergrund gemachten Verträgen aussehen weiß niemand.

Es gibt folgende Verträge:

1. Hausverwaltung/Eigentümer mit NE4-Betreiber.
2. NE4-Betreiber mit Kabelnetzbetreiber.
3. Mieter mit NE4-Betreiber von TV-Angebot und/oder Kabelnetzbetreiber.
4. Evtl. Vertrag über Durchleitungsgebühren mit dem NE4-Betreiber.

Die Frage, was ich nun für Ansprüche gegenüber den NE4-Betreiber habe, weiß ich nicht. Wird mein Koaxkabel DOCSIS 3.0 oder 3.1 fit gemacht oder die Kupferleitungen für DSL mal auf den neusten Stand gebracht und man auch die Geschwindigkeit erhält, die der Internetprovider anbietet und am Übergabepunkt im Keller ankommen? In meinem Fall ist der NE4-Betreiber nur ein Reseller und macht am Kupfer- und Koaxkabel gar nichts.

Ferner muß die Frage erlaubt sein, wenn ich in meiner Wohnung kein Signal für UKW, DAB, DVB-T2, LTE, 5G habe und keine Schüssel oder Außenantenne aufstellen darf, bedeutet die Freiheit dann, NE4-Betreiber und Vermieter bestimmen mein Angebot (Stichwort IP-Fernsehen und Geoblocking). Oder bedeutet Freiheit nur Grundversorgung mit Internet 10/1,7 Mbit/s und ARD und ZDF?

Viele werden jetzt denken, wenn man eine Mobilfunkflat hat, wieso darf der Netzbetreiber diese dann auf 64/64 Kbit/s drossel, denn damit kann ich schließlich kein ARD oder ZDF streamen.

Es scheinen noch sehr viele Fragen ungeklärt zu sein und ich hoffe etwas Schwung in die Diskussion zu bringen und das am Ende doch der Verbraucher etwas davon hat.
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[1] chl antwortet auf Klaus_W
14.02.2024 22:03
Benutzer Klaus_W schrieb:

Es scheinen noch sehr viele Fragen ungeklärt zu sein und ich hoffe etwas Schwung in die Diskussion zu bringen und das am Ende doch der Verbraucher etwas davon hat.

Wird denn dann nicht ggf. das Gericht argumentieren, dass man ja den Vermieter wechseln kann (z.B. Umzug), sofern man mit der Situation nicht so zufrieden ist?
Oder dass man gar Eigentum erwerben kann / soll.
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[1.1] Klaus_W antwortet auf chl
14.02.2024 22:53
Benutzer chl schrieb:
Benutzer Klaus_W schrieb:

Es scheinen noch sehr viele Fragen ungeklärt zu sein und ich hoffe etwas Schwung in die Diskussion zu bringen und das am Ende doch der Verbraucher etwas davon hat.

Wird denn dann nicht ggf. das Gericht argumentieren, dass man ja den Vermieter wechseln kann (z.B. Umzug), sofern man mit der Situation nicht so zufrieden ist?
Oder dass man gar Eigentum erwerben kann / soll.

In einem demokratischen Rechtsstaat kann sich das Gericht nur mit der Sache beschäftigen. Der Kläger fühlt sich in seinen Rechten benachteiligt und verlangt vom Gericht Abhilfe. Tatsächlich ist es aber so, daß Politiker und Behörden sich oft mal dazu hinreißen lassen zu sagen, wenn du nicht zufrieden bist, kannst du ja das Land verlassen oder der Arbeitgeber sagt, wenn du mit den Arbeitsbedingungen nicht zufrieden bist, kannst du ja gehen. Der in Deutschland oder in der EU Geschäfte machen will, hat eben die Gesetze des Landes und die Rechte der Bürger einzuhalten.

Die Sache mit dem NE4-Betreiber scheint aber noch eine Grauzone zu sein, die bisher keine große Beachtung fand, obwohl es sie schon gab. Hier mal ein Link dazu, daß es das Thema bereits gab.

https://www.teltarif.de/teltarif-hilft-...