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Die BNetzA ist keine Kanzlei


14.02.2024 15:09 - Gestartet von Daz
Sicher bin ich mir da zwar nicht, aber ist es Behörden denn nicht sogar verboten juristische Einschätzungen abzugeben? Ich denke da könnte die eine oder andere Anwaltskanzlei mächtig etwas dagegen haben, da diese hier ein Quasi-Monopol haben. Da gibt es zwar Ausnahmen (Schuldnerberatung, Mietervereine, etc.), aber Behörden dürfen imho keine juristische Beratung anbieten oder gar durchführen.

Ich will die BNetzA nicht verteidigen, weil ich der Meinung bin, dass die sich aus zu vielen Dingen raushalten, wo sie eigentlich tätig werden müssten, aber hier wird vielleicht der falsche Baum angepinkelt.
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[1] Klaus_W antwortet auf Daz
14.02.2024 15:54
Benutzer Daz schrieb:
Sicher bin ich mir da zwar nicht, aber ist es Behörden denn nicht sogar verboten juristische Einschätzungen abzugeben? Ich denke da könnte die eine oder andere Anwaltskanzlei mächtig etwas dagegen haben, da diese hier ein Quasi-Monopol haben. Da gibt es zwar Ausnahmen (Schuldnerberatung, Mietervereine, etc.), aber Behörden dürfen imho keine juristische Beratung anbieten oder gar durchführen.

Ich will die BNetzA nicht verteidigen, weil ich der Meinung bin, dass die sich aus zu vielen Dingen raushalten, wo sie eigentlich tätig werden müssten, aber hier wird vielleicht der falsche Baum angepinkelt.

Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes hat jede Behörde die Fragen von Bürgern zu beantworten (siehe https://www.bmbf.de/bmbf/de/service/informationsfreiheitsgesetz-des-bundes/informationsfreiheitsgesetz-des-bundes_node.html).

Wenn die Behörde meint, daß es sich um Fragen der Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz handelt, muß sie das dem Fragesteller mitteilen. Sofern es Streitigkeiten gibt, ob die Fragen beantwortet werden müssen oder nicht, kann der Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet werden. Die Behörde unterliegt immer der Wahrheitspflicht und hat umfassend Antwort zu geben und auch Nachfragen sind erlaubt.

Die Bundesnetzagentur hat sich nicht beschwert, hätte aber in bestimmten Punkten genauer antworten können oder meiner Ansicht sogar müssen. Teltarif könnte also noch einmal nachhaken.

Sie konnten wahrscheinlich nicht genauer antworten, weil sich von den Beamten dort niemand ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hat. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Regulierung von Telekommunikation­sdienstleistungen. Das wurde eindeutig durch die neuen Anbieter auf der NE4-Ebene unterlaufen und es wäre Aufgabe der Behörde tätig zu werden oder sich zumindest mal mit dem Thema zu beschäftigen. Die Bundesnetzagentur ist genau die richtige Adresse, aber ob es was bringt, ist eine andere Sache.