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Weil bei der BNetzA nur unfähige Typen rumsitzen ...!


14.02.2024 13:31 - Gestartet von yes_mc
Einfach mal eine Antwort: "das ist aber nicht im Sinne des Erfinders und wird nicht geduldet" wäre ein Machtwort und würde schnell recht klare Fronten schaffen.
Aber so wird wieder deutschlandtypisch der Kunde vera.scht und bewußt Unsicherheit geschaffen. Keine Wunder, daß das Vertrauen in alles, was hierzulande "staatlich" ist, kaum noch vorhanden ist.
Und ja, die NE4-Unternehmen, die derartige "Durchleitungsgebühren" erfinden, beweise damit nur, daß sie genauso unfähig sind, wie Vodafone selbst. Sie haben keine Peilung, wie man den "anderen Teil" der "ungewollten" Nutzung unterbinden kann (meist TV-Empfang bei nur-Internet-Vertrag). Die ganze Welt macht es uns ja nur vor: Scrambling des TV-Signals.
Deutschland ist mittlerweile und dem weltweiten Kompetenzranking gaaanz hinten angekommen!
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[1] hrgajek antwortet auf yes_mc
14.02.2024 13:46
Hallo,

Benutzer yes_mc schrieb:
Einfach mal eine Antwort: "das ist aber nicht im Sinne des Erfinders und wird nicht geduldet" wäre ein Machtwort und würde schnell recht klare Fronten schaffen.

Dann kann aber ein NE4 Provider sofort vor Gericht marschieren und verlangen, in welchem Gesetz das explizit "verboten" ist.

Bei der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs ist diese mögliche Konsequenz vermutlich "übersehen" worden.

Bleibt dem Kunden aktuell nur die Alternative, das gesamte Koax-Kabel-Angebot zu kündigen, wenn man da nicht mitspielen will. Auch auf die Gefahr hin, dass ein alternative (V)DSL Anbieter höchstens 250 MBit/s down oder weniger dort anbieten kann, solange es noch keine Glasfaser gibt.

Bei einem kommenden Glasfaseranschluss könnte es passieren, dass die Hausverwaltung "mauert", weil sie vielleicht vom Koaxkabel-Vertrag mehr "profitiert"...

Für den Gesetzgeber besteht hier möglicherweise noch Nachholbedarf.

Gute Verbindungen :-)
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[1.1] yes_mc antwortet auf hrgajek
14.02.2024 14:15
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

Benutzer yes_mc schrieb:
Einfach mal eine Antwort: "das ist aber nicht im Sinne des Erfinders und wird nicht geduldet" wäre ein Machtwort und würde schnell recht klare Fronten schaffen.

Dann kann aber ein NE4 Provider sofort vor Gericht marschieren und verlangen, in welchem Gesetz das explizit "verboten" ist.

Bei der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs ist diese mögliche Konsequenz vermutlich "übersehen" worden.


So eine zusätzliche Vorschrift bzw. Verbot kann die BNetzA aber ganz schnell nachträglich erlassen, wenn sie dort nur wollen!
Ist denen aber egal, weil die dort am Tulpenfeld wie alle Beamten nur am Monatsletzten auf ihrem Konto nachschauen können, ob das Geld eingegangen ist. Und sonst nichts können und auch nichts machen.