Hallo,
Benutzer yes_mc schrieb:
Einfach mal eine Antwort: "das ist aber nicht im Sinne des Erfinders und wird nicht geduldet" wäre ein Machtwort und würde schnell recht klare Fronten schaffen.
Dann kann aber ein NE4 Provider sofort vor Gericht marschieren und verlangen, in welchem Gesetz das explizit "verboten" ist.
Bei der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs ist diese mögliche Konsequenz vermutlich "übersehen" worden.
Bleibt dem Kunden aktuell nur die Alternative, das gesamte Koax-Kabel-Angebot zu kündigen, wenn man da nicht mitspielen will. Auch auf die Gefahr hin, dass ein alternative (V)DSL Anbieter höchstens 250 MBit/s down oder weniger dort anbieten kann, solange es noch keine Glasfaser gibt.
Bei einem kommenden Glasfaseranschluss könnte es passieren, dass die Hausverwaltung "mauert", weil sie vielleicht vom Koaxkabel-Vertrag mehr "profitiert"...
Für den Gesetzgeber besteht hier möglicherweise noch Nachholbedarf.
Gute Verbindungen :-)