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Die öffentlich rechtlichen bezahlen ein Einspeiseentgelt


07.02.2024 21:03 - Gestartet von flatburger
mit diesem Entgelt ist die Nutzung der Infrastruktur der Kabelanbieter bezahlt.
Deshalb müssten die Kabelanbieter die nicht verschlüsselten ÖR Programme bei DVB-C kostenfrei anbieten.
So wie dies auch bei DVB-T und DVB-S ebenso der Fall ist.
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[1] trzuno antwortet auf flatburger
08.02.2024 00:21
Benutzer flatburger schrieb:
mit diesem Entgelt ist die Nutzung der Infrastruktur der Kabelanbieter bezahlt.
Deshalb müssten die Kabelanbieter die nicht verschlüsselten ÖR Programme bei DVB-C kostenfrei anbieten.
So wie dies auch bei DVB-T und DVB-S ebenso der Fall ist.

Da wäre ich mir nicht so sicher, dass mit dem Einspeiseentgeld auch schon die Zulieferung an den Empfänger bezahlt bezahlt wird und nicht nur der Frequenzblock im kostenpflichtigen Kabelvertrag.

Sonst müsste man ja auch im Einzelhaus ein Anrecht darauf haben den Kabelanschluss für die ÖR zu nutzen auch wenn man keinen Kabelvertrag hat. Ohne Vertrag wird der Hausanschluss aber verblombt.

Auf jeden Fall ist das aber eh nur ein Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und ÖR. d.h. ein Eigentümer in Netzebene 4 (zB Hausverkabelung in Wohnblöcken) ist dabei kein Vertragspartner und wird damit in keinem Fall schon bezahlt.
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[1.1] flatburger antwortet auf trzuno
08.02.2024 02:53
Benutzer trzuno schrieb:

Auf jeden Fall ist das aber eh nur ein Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und ÖR. d.h. ein Eigentümer in Netzebene 4 (zB Hausverkabelung in Wohnblöcken) ist dabei kein Vertragspartner und wird damit in keinem Fall schon bezahlt.

Interessant bei der Betrachtung ist, daß bei einemTelefonkabel kein Nutzungsentgelt der Netzebene 4 fällig wird.
Genau so wenig wie für Stromleitungen, Wasser, Abwasser, Wärmeleitungen, Gasleitungen, Haussprechanlage usw.
Die Leitungen selbst sind Bestandteil des Gebäudes, weil diese keine bewegliche Sache sind. So wie z.B.ein Baum im Garten.
Also den Wartungvertrag kündigen und gut, den Rest regeln ggf. die Gerichte.
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[1.1.1] trzuno antwortet auf flatburger
08.02.2024 09:39
Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer trzuno schrieb:

Auf jeden Fall ist das aber eh nur ein Vertrag zwischen Kabelnetzbetreiber und ÖR. d.h. ein Eigentümer in Netzebene 4 (zB Hausverkabelung in Wohnblöcken) ist dabei kein Vertragspartner und wird damit in keinem Fall schon bezahlt.

Interessant bei der Betrachtung ist, daß bei einemTelefonkabel kein Nutzungsentgelt der Netzebene 4 fällig wird. Genau so wenig wie für Stromleitungen, Wasser, Abwasser, Wärmeleitungen, Gasleitungen, Haussprechanlage usw. Die Leitungen selbst sind Bestandteil des Gebäudes, weil diese keine bewegliche Sache sind. So wie z.B.ein Baum im Garten. Also den Wartungvertrag kündigen und gut, den Rest regeln ggf. die Gerichte.

Wenn es nur um Wartungsverträge geht, dann könnte das funktionieren.
Ein Wartungsvertrag wäre aber ja zwischen Hauseigentümer bzw. Verwaltung und dem Wartungsunternehmen und Kosten für die Bewohner kämen dann ja nicht von diesem, sondern von Eigentümer/Verwaltung.

In Wikipedia findet man bei Netzebene 4 allerdings ...

In vielen Fällen befinden sich die Hausnetze jedoch im Besitz hierauf spezialisierter Dienstleister (sog. NE4-Betreiber). Diese schließen mit dem Hauseigentümer eine Versorgungs- vereinbarung ab, die ihnen das Eigentum am Hausnetz überträgt und im Gegenzug zur Instandhaltung und der Abrechnung mit den Nutzern verpflichtet.

d.h. das Netz gehört in diesen Fällen nicht mehr dem Hauseigentümer und auch nicht dem Kabelunternehmen, sondern einem Dritten. Und der kann halt für die Nutzung Geld verlangen.

Bisher war das wohl in den Nebenkosten auch mit enthalten im Punkt "TV Versorgung", ohne Aufschlüsselung der genauen Anteile von Kabelanbieter und NE4 Besitzer.
Nun darf das aber wohl auch nicht mehr pauschal jedem Mieter in Rechnung gestellt werden, sondern nur denen die das auch nutzen.
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[2] sangyong antwortet auf flatburger
14.02.2024 10:10
Das kann dem NE4 Partner egal sein. Dem geht es nur um die Inhousverkabelung und nicht um Einspeiseentgelte. Damit hat der überhaupt nichts zu tun.