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Nachbarschaft24.net


22.03.2008 19:59 - Gestartet von Eclipsed
Hallo Teltarifer,

heute habe ich ein interessantes Schreiben der Firma Nachbarschft24.net bekommen. Unter dem Betreff 2.Mahnung Nachbarschft24 werde ich aufgefordert, umgehend meinen Rückstand aus dem sonstwann geschlossenen Vertrag zu begleichen.

Kurze I-Net-Recherche ergab das erwartete: Impressum zwar vorhanden, Firmensitz aber in Dubai und lediglich ein Service-Center in der Schweiz. Keine Telefonnummer, nur ein Postfach.

Aufgrund meiner Vorkenntnisse zu dem Thema (ich hatte vor einem Jahr mal zu den dubiosen Machenschaften der Firma Solidus Media Software hier recherchiert) will ich das erstmal gelassen angehen. Von den Leuten, die den Internetanschluss in unserem Hause nutzen, hat niemand wissentlich den Vertrag abgeschlossen. Eine Rechnung hat es nie gegeben, und auch eine erste Mahnung ist hier nie angekommen. Da ich davon ausgehe, in nächster Zeit weitere Post zu bekommen stelle ich mir die Frage, ob ich der Mahnung widerspreche, da ich nie den Vertrag geschlossen habe, und eine entsprechende Mail an die angegebene Adresse schicke.
Eventuell gleich mit dem Hinweis, dass ich erst auf vollstreckbare Titel reagieren werde.

Oder doch einfach nur aufheben und abwarten?

Beste Grüße
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[1] gibtnichts antwortet auf Eclipsed
25.03.2008 20:13
Hallo!
Einfach gar nichts machen. Diese immer gleiche Masche ist es nicht wert, dafür noch Zeit und Aufwand zu opfern.
Außerdem interessiert irgendeine Antwort diese Leute nicht die Bohne. Sollen die doch Schreiben schicken, es ist deren Porto und Arbeit.
Ruhig bleiben und alles Gute!
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[2] roesnerin antwortet auf Eclipsed
10.04.2008 15:53
Hallo, mir ging es genauso. Habe schon mit Rechtsanwalt gedroht, aber nun bekomme ich folgende Mail:

da es sich hierbei um einen 2-Jahresvertrag handelt, werden Ihnen alle
6 Monate eine Rechnung in Höhe von 54 € in Rechnung gestellt.

Wenn Sie momentan den Rechnungsbetrag nicht bezahlen können, können
wir Ihnen
gerne mit einem einmaligen Zahlungsaufschub von 4 Wochen
entgegenkommen. Sie
können uns gerne mitteilen ob Sie dies in Anspruch nehmen möchten,
damit wir
es für Sie einrichten können.

Was soll ich nun unternehmen. Gar nicht drauf reagieren. Das sind ja unseriöse Knebelverträge.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Helga