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vision communication gmbh


27.03.2008 12:56 - Gestartet von burgaus
Hallo,
mit großem Interesse habe ich die Beiträge über Vision communication gmbh gelesen.
Mir scheint, dass die Firma nun zu neuen Mitteln greift. So haben wir eine Rechnung erhalten (56 Euro, inzwischen schon mit Mahngebühren 8 Euro) für einen Telefonservice. Dabei kennen wir weder die Kundenrufnummer (es ist keine unserer Telefonnummern) und auch nicht die Angerufenennummer. Zu diesem Zeitpunkt des von vision angegebenen Telefonats waren wir mit dem Auto im Ausland unterwegs und nicht am Telefonieren. Auch beim zweiten angeblichen Telefontermin auf der Rechnung waren wir im Urlaub.
Nach dem Urlaub war jedoch ein Anruf eines Mitarbeiters von vision communication auf unserem Anrufbeantworter, der sagte, nun hätte er unsere Adresse rausgekriegt und würde die Rechnung schicken. Hauptsache wir würden bezahlen.
Wir haben gegen die Rechnung Protest eingelegt und eine Kopie an die lokale Zeitung und an die Verbraucherzentrale geschickt.
Die Firma droht nun mit einem Inkassounternehmen.
Ich überlege nun, ob ich zur Polizei gehe und Strafanzeige stelle. Hat jemand damit Erfahrungen?
mfg
burgaus

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[1] aljaber antwortet auf burgaus
09.04.2008 15:43
lief fast genauso ei mir ab, und nun hab ich das schreiben vom anwalt. also vermute ich du wirst auch das selbe schreiben bekommen aber was danach tun?? keiner ein rat? ein tip?
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[1.1] Frankenstein antwortet auf aljaber
09.04.2008 19:38
Da ja, wie bereits in früheren Beiträgen ausführlich dargelegt wurde, kein rechtsverbindlicher Vertag vorliegt besteht naturlich auch keine Zahlungspflicht! Es gehört nun mal zu den Machenschaftenschaften solcher Anbieter mittels Anwälten und Inkassobüros Drohkulissen zu errichten um die Betroffenen vielleicht doch noch weich zu klopfen! Aber keine Angst, das sind alles nur leere Drohungen, ein Mahnbescheid wird nicht kommen, der kostet schliesslich dem Antragssteller eine halbe Gerichtsgebühr. Auch zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens wird es niemals kommen, da der Rechnungssteller die alleinige Beweislast für die Rechtmäßigkeit des Vertrages hat. Für jeden Richter eine Lachnummer!!!!
Also ignorieren und auf keinen Fall auch nur einen einzigen Cent bezahlen!
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[1.1.1] DJWindows antwortet auf Frankenstein
12.04.2008 18:55
Hallo,

ich habe bereits einen Beitrag dazu geschrieben. Wer wäre bei einer Presseveröffentlichung oder Sammelklage mit dabei bzw. an diesen Wegen interessiert?

Grüße
Sebastian
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[1.1.1.1] Frankenstein antwortet auf DJWindows
13.04.2008 17:45
Ich wäre durchaus an ein weiteres Vorgehen interessiert. Jedoch scheint das deutsche Recht nach meinen Informationen das Verfahren einer Sammelklage nicht vorzusehen.
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[1.1.1.1.1] DJWindows antwortet auf Frankenstein
13.04.2008 17:52
.... ich werde mich mal nach den Möglichkeiten umhören.

Ansonsten bleib lediglich das einreichen an einen zuständigen Gerichtshof, seinerzeit war das der in Düsseldorf, wo ein ähnliches Verfahren abgehandelt wurde.

Für weitere Zuarbeit bin ich offen, mir reicht's jetzt nämlich mit Vision Communication.

Sebastian
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[1.1.1.1.1.1] Frankenstein antwortet auf DJWindows
15.04.2008 21:20
Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe ich auch schon Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt. Das sollten alle Betroffenen tun. Ferner sollte man bei der Staatsanwaltschaft anregen zu überprüfen ob nicht eventuell auch Ermittlungen schweren Bandenbetruges in Frage kommen. Das ganze geschieht schliesslich im großen Stil unter Beteiligung von mehreren Personen! Darüberhinaus sollte man der Staatsanwaltschaft enpfehlen mal zu schauen ob nicht eventuell auch Haftgründe gegen Herrn R. D. vorliegen. Stichwort: Verdunklungsgefahr!
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[1.1.1.1.1.1.1] Frankenstein antwortet auf Frankenstein
15.04.2008 21:32
Interessante Infos

bekommt ihr hier:

http://www.adressbuchbetrug.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/301-399-Firmenliste/308-vision_bill.htm
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[1.1.1.1.1.1.2] DJWindows antwortet auf Frankenstein
21.04.2008 13:08
Hallo,
bitte mal kurze Info zum Aktenzeichen der Strafanzeige, damit man darauf verweisen kann und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ggf. ein Sammelverfahren einleiten kann.

Grüße
Sebastian