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Solidus Media Software GmbH


31.03.2006 15:34 - Gestartet von groove
einmal geändert am 31.03.2006 15:36
Unser lieber Freund R. Dean
hat nicht einmal ein Impressum auf seiner
Website. Wie wir alle wissen ist er gesetzlich dazu verpflichtet.
Vielleicht sollten wir ihm einfach auch mal eine Abmahnung schicken! was mneint ihr?

www.solidus-media.de
www.solidus-media.com


oder er kann sich sein impressum hier ansehen:
Richard Dean
Solidus Media Software GmbH
Postfach 170218
40083
Duesseldorf

Telefon: +49 180 5006586
Telefax: +49 180 5006584
E-Mail: r.dean@solidus-media.com

Solidus Media Software GmbH
Postfach 170218
40083 Duesseldorf

Und nur wiederum eine 01805 nummer als kontakt,
kostet das dann auch 56 euro wenn ich da anrufe? ;o)
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[1] groove antwortet auf groove
11.04.2006 17:21
Interessant, Interessant...
letzte woche gab es die Domain
"www.solidus-media.de" noch...

sie war identisch mit der "www.solidus-media.com"
die steht immer noch im netz.

Ob unser Freund Dean vergessen hat die Registrierungsgebühr zu bezahlen? Oder doch kalte Füße wegen des fehlenden Impressums bekommen?

Fragen über Fragen.
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[1.1] masterlink antwortet auf groove
26.05.2006 00:32
Kein Beitrag
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[2] Ben1 antwortet auf groove
18.04.2006 23:58
HRB 50590: Solidus Media Software GmbH, Düsseldorf (Birken Str. 71, 40233 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2004. Gegenstand: Die Werbeagentur, Audio und TV Produktion, Telekommunikation, Audiotext, Abrechnungssysteme, Software Entwicklung, Mobile Marketing sowie Internet Provider und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dean, Richard, Hamburg, *15.12.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger
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[2.1] freddistar antwortet auf Ben1
26.12.2006 14:01
Bin ebenfalls auf diese GmbH hereingefallen.
Am Fernseher wurde mit einem Preis von 3 ct./min geworben und nachher ist eine Pauschale von 54,00 € fällig geworden.
Mit Mahnung beliefen sich die Kosten auf 59,25 €.
Wegen der Androhung auf Beitreibung mittels Inkassounternehmen habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Der Dienst wurde von mir 851 Sekunden in Anspruch genommen.

Frage: Kann ich den Betrag zumindest teilweise zurückforden?
Springt hier die Rechtsschutzversicherung ein (Familien- und Verkehrsrechtsschutz)?

Wer kann mir einen Tip geben? Vielen Dank!
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[3] masus antwortet auf groove
20.04.2006 21:28
hallöchen...
kann mir jemand helfen???
ich habe eine mahnung von solidus media software gmbh erhalten...
jedoch nie etwas bei denen 'gebucht'...
muss ich zahlen???
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[3.1] Ben1 antwortet auf masus
21.04.2006 07:21
Hallo,

da es sich hier um einen Vertragsabschluss am Telephon handelt liegt die Nachweispflicht bei der Solidus media ....

Nicht Du muss nachweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist, sondern die solidus muss dieses nachweisen.

Du wirst nach der Mahnung und der ersten Rechnung nun noch weitere Schreiben von einer Inkasso Firma erhalten. All diese Schreiben zielen nur darauf ab dies zu verunsichern und die Kosten weiter in die Höhe zu treiben. Erst in dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft muss Du innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen.

Nach Aussagen von Verbraucherzentralen ist bisher noch nie ein Fall bekannt, bei dem es bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid gekommen wäre. Das Problem, dass die Solidus dann hat, ist das die Solidus nicht nachweisen kann das ein Vertrag zustande gekommen ist.

Wo ist die rechtliche Problematik dieses Geschäftsmodells?

Juristen im gemeinsamen Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de bringen die Problematik so auf den Punkt: „Zu jedem Vertrag gehören zwei Vertragsparteien. Ist vorliegend die Verbraucherseite nicht klar, muss die Unternehmerseite eben herausfinden, wer der Vertragspartner ist. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, wem eine Rechnung geschickt wird. Hat der Rechnungsempfänger keinen Vertrag geschlossen, entfaltet die Rechnung keine Wirkung. Hat er (auch über das Telefon) einen wirksamen Vertrag geschlossen, muss er bei Erfüllung durch die Gegenseite auch zahlen. Ein Rückschluss allerdings, dass der Telefonanschlussinhaber automatisch der Vertragspartner eines über diesen Anschluss geschlossenen Vertrags sei, ist so nicht zulässig. Immerhin können von einem Anschluss grundsätzlich diverse Personen z.B. bei Quelle, Telekom, Pizzadienst etc. bestellen - der Anschlussinhaber haftet für solche Telefonate nicht."

Wie gesagt, lass dich durch die weiteren Schreiben, die sich sicherlich noch 2-3 Monate hinziehen nicht beeindrucken, auch nicht durch deren Wortlaut. Auch nicht durch die erhöten Kosten der Inkassorechnungen.

ES IST KEIN VERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN. DIE BEWEISPFLICHT LIEGT BEI DER SOLIDUS MEDIA...

Grüße und halte durch!


Benutzer masus schrieb:
hallöchen...
kann mir jemand helfen???
ich habe eine mahnung von solidus media software gmbh erhalten...
jedoch nie etwas bei denen 'gebucht'...
muss ich zahlen???
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[3.1.1] masus antwortet auf Ben1
21.04.2006 07:54
Hi,
ich danke ganz doll für die ausführliche Info. Werde mich nun hinsetzen, die Hände in den Schoß legen und unbeeindruckt darauf warten, was noch kommt...
Habe mich mittlerweilen durch euer Forum "durchgearbeitet"... Respekt, ist wirklich supi-gut und hilfreich...
Nochmal lieben Dank
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[3.1.2] Anke_g antwortet auf Ben1
19.05.2006 17:53
Hallo,

wir haben heute auch so eine Rechnung von dieser dubiosen Firma bekommen.
Vor ein paar Tagen hat ein Mensch von dieser Firma bei meiner Mutter angerufen und gemeint wir hätten an zwei verschiedenen Tagen eine Flirtline angerufen und er würde für die Abrechnung unsere Adresse benötigen. Leider hat sich meine Mutter bequatschen lassen und hat die Adresse raus gegeben. Der Mensch am Telefon hat ihr sogar die Telefonnummer gesagt die sie angerufen haben soll. Und jetzt kommt der Clou: diese Telefonnummer ist tatsächlich auf unserem EVN drauf, an beiden genannten Tagen jeweils ganz kurz einmal 2 und einmal 1 Tarifeinheit, aber wir haben niemals da angerufen. Wie funktioniert das?
Das ist doch eine ganz miese Abzocke!
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[3.1.2.1] jasba antwortet auf Anke_g
22.05.2006 16:36
hey mir gings da genau so.
weis auch net wie das möglich ist.
bin sofort zur polizei und hab ihnen meine geschichte erzählt.
Der polizist meinte, die Gesellschaft wäre für sowas bekannt und er vermutete das die irgend welche tricks haben das ganze zu manipuliieren.
am besten du gehst zur polizei und machst ne anzeige und schreibst der solidus gmbH nen widerrufsbrief

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[3.1.2.2] Ravnex antwortet auf Anke_g
29.12.2006 13:16
Hi,
Ich wollte mal fragen ob so eine Firma bei Anbietern wie Talkline Adressen von den Handynummer besitzern fordern kann?
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[3.1.3] anastasia1302 antwortet auf Ben1
10.08.2006 21:32
hallo,

danke das du uns hier alle davor warnst die rechnung zu zahlen!
hatte mich bei der telekom kundig gemacht und auch die meinen das auf so eine weise kein vertrag abgeschlossen würde, es würde sich um ein HAUSTÜRGESCHÄFT handeln und wir sollten uns unbedingt an die verbraucherzentrale wenden, die würden sich die hände nach so was reiben.aber geht bitte nicht zum anwalt, euch enstehen nur noch mehr kosten,macht es über die verbraucherzentrale, ist billiger!
und danke nochmal für eure tips hier!!!

lg anastasia
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[3.1.4] Stefan.kewes antwortet auf Ben1
03.01.2007 12:49
Hallo Leute!
Ich habe folgendes Problem das ich ein Rechnung
von Solidus Media Software GmbH
über 50 Euro bekommen habe.
Was kann ich machen?
Bringt das was wenn ich Solidus eine E-Mail schicke und gebe an das ich die Rechnung nicht bezahlen werde.
1.stannt nichts davon das das ein Monatsabbo ist,
deshalb seh ich nicht ein bei einem anruf von mir
der höchstens 1 Minute gedauert hat soviel zu bezahlen.
Bitte eine antwort danke.
Gruß Stefan
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[3.2] metropolis antwortet auf masus
21.04.2006 14:21
nein, du musst nix bezahen, alles ist betrug, ich ahbe auch ncihts bezahlt.
lies hier den ganzen forum, du wirst feststellen, dass solidus eine abzockefirma ist.



Benutzer masus schrieb:
hallöchen...
kann mir jemand helfen???
ich habe eine mahnung von solidus media software gmbh erhalten...
jedoch nie etwas bei denen 'gebucht'...
muss ich zahlen???
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[3.2.1] RE: Solidus Media Software GmbH - 1000x54Euro=54.000 Euro
Ben1 antwortet auf metropolis
21.04.2006 14:48
Hallo,

ich will nicht sagen dass man das gutfinden sollte was die Firma da macht, aber in der heutigen Wirtschaftlichen Lage kann es einen nicht verwundern auf was mancher für Ideen kommt.

Zumal diese Idee hier nicht neu ist! Neu ist nur die 01805-Nummer die 040/Hamburger Nummer für solche Pauschlen Angeboten wurden ja schon eingestellt!

Man rechne nur 100 Leute rufen an und zahlen = 5400 Euros
Bei 1000 Leuten die bezahlen sind das dann schon 54.000 Euro.

Und ich kann mir vorstellen das weit mehr als 1000 Leute schon gezahlt haben. Da lohnen sich solche Geschäfte mit der Unwissenheit der Leute. Zumal Ihnen durch die dauernden Schreiben der Inkassofirmen, über deren Wortlaut brauchen wir nicht zu sprechen, schon einige Betroffene verängstig werden und dann zahlen. Ist je schließlich deren Ziel.
Die Inkasso wird nur für jeden zahlenden Kunden wiederum von den beauftragten Unternehmen bezahlt.

Als überlegt es Euch ob Ihr der Solidus noch mehr als 54.000 Euro geben wollt!

Schönes sonniges WE!
Benutzer metropolis schrieb:
nein, du musst nix bezahen, alles ist betrug, ich ahbe auch ncihts bezahlt.
lies hier den ganzen forum, du wirst feststellen, dass solidus eine abzockefirma ist.



Benutzer masus schrieb:
hallöchen...
kann mir jemand helfen???
ich habe eine mahnung von solidus media software gmbh erhalten...
jedoch nie etwas bei denen 'gebucht'...
muss ich zahlen???
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[3.2.1.1] Florian85 antwortet auf Ben1
05.05.2006 17:07
Hallo,

ich hab mich bin auf dieses Forum gestoßen bei meiner Recherche nach dieser dubiosen Firma,denn auch ich habe so eine rechnung gestern erhalten.
Bin doch nun sehr erleichtert nachdem ich diees Forum etwas durcharbeitet habe und absolut dazu entschlossen NICHT zu zahlen.
Dank euerer regen beiträge hoffe ich die Vorgehensweise richtig verstanden zu haben: Abwarten und erst im Falle dass eine gerichtliche Zahlungsforderung eingeht (Was bisher noch nie geschehen ist) der wiedersprechen udn Anwalt zu rate ziehen.
Ich habe diese Nummer gewählt um diese nervigen werbe-sms in der nach 5 Monaten dann diese nummer auftauchte loszuwerden,da diese nummer eine 0180 nummer war und somit für mich nicht als dating-Line erkennbar,dass dieses unter der Nummer möglich wäre und maximal ein Gespräch von 5 sekunden geführt da mir klar wurde dass es sich keinesfalls um einen sms-verteiler sondern diese telefon-chat-line handelt!hat noch jemand tips,um sich richtig zu verhalten,dann meldet euch bitte.Bin zum ersten mal auf so einen Dialer reingefallen...
schönen grüße an alle meine Mitstreiter,ich bin dabei!
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[4] Einhorn antwortet auf groove
13.08.2006 00:53
Mein Sohn hat auf seinem Handy von dieser ominösen Firma einen Anruf bekommen, er solle seine Adresse angeben, da er sonst einen gerichtlichen Mahnbescheid bekäme, für einen Bestellung die er NICHT getätigt hat. Ich werde,Dank diesem informativen internetforum, morgen zur Polizei gehen und gegen diese Firma Anzeige wegen Betruges und Nötigung erstatten.
ICH WERDE NICHT BEZAHLEN!
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[4.1] kehmi antwortet auf Einhorn
15.08.2006 17:09
Hallo Einhorn! Vielen Dank für diesen Eintrag! Ich war auch bei der Polizei und habe ebenfalls Anzeige wegen Betrugs erstattet.
Was passiert jetzt weiter? Kamen schon Reaktionen?
"Meine" Polizei war nicht sehr hilfreich und hat mir ständig das Gefühl gegeben, dass ich da wohl von einem "Fehltritt" ablenken wolle. Ich musste es sehr deutlich und unmissverständlich formulieren, dass ich auf jeden Fall Anzeige erstatten möchte.
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[4.1.1] Handyfreak56 antwortet auf kehmi
15.08.2006 17:15
Da bist du nicht der einzigste der so von der Pozilei;-) behandelt wird habe hier auch schon gelesen das die manchmal dann auch die Leute richtig unter Druck setzen damit man keine Anzeige macht.

Ist denen warscheinlich zu viel Arbeit oder die werden geschmiert;-)
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[4.1.2] idgie antwortet auf kehmi
16.08.2006 10:43

"Meine" Polizei war nicht sehr hilfreich und hat mir ständig das Gefühl gegeben, dass ich da wohl von einem "Fehltritt" ablenken wolle. Ich musste es sehr deutlich und unmissverständlich formulieren, dass ich auf jeden Fall Anzeige erstatten möchte.

Hallo, Leute,
ich verfolge schon seit Wochen dieses Forum und möchte jetzt doch mal was dazu sagen. Mein Mann ist auch auf die Solidus-Nummer reingefallen und wir haben das Ganze dann durch: Rechnung, Mahnung, Inkasso etc. pp. Wir haben uns durch die vielen Ratschläge hier im Forum durchgearbeitet und alles versucht: Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs, Meldung bei Verbraucherzentrale, Datenschutz, Fernsehen ... Die Polizei hat uns dann zur Vernehmung aufs Revier bestellt. Der zuständige Beamte war SEHR unfreundlich, hat seine Fragen wie Anklagen herausgebellt und am Ende kam dann heraus, dass aus polizeilicher Sicht kein Betrug vorläge, weil man ja am Telefon über alles belehrt würde, wenn man dann den Dienst in Anspruch nähme, wäre man sozusagen selbst schuld und und und - zivilrechtlich wäre das ein anderer Beat, aber strafrechtlich könne gegen Herrn Dean nichts unternommen werden. Die Polizei hatte sich mit Dean in Verbindung gesetzt und alle EVNs und Erklärungen eingeholt, die sie uns dann um die Ohren gehauen haben.
Wir sind da raus mit einem Gefühl der Wut, weil man sich als Bürger nicht auf die Unterstützung der Polizei verlassen kann, sondern - wie das Bauchgefühl das ja ohnehin immer suggeriert - immer ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man es mit der Polizei zu tun bekommt.
Wir sind ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen worden, dass man sich auf "in Internet-Foren" verbreitete Aussagen, dass Solidus betrügerisch zugange wäre, nicht verlassen sollte. Diese Foren (also wohl dieses hier, da ich bisher kein anderes gefunden habe) würden von der Polizei beobachtet.

Ende der Geschichte: wir haben bezahlt, um die ganze Sache endlich vom Tisch zu haben. Wir wissen, dass wir hätten durchhalten müssen, aber wenn Du wie ein geprügelter Hund von der polizeilichen Vernehmung kommst, dann hast Du einfach keinen Schneid mehr ...

Bisher habe ich in diesem Forum noch nichts über die nächste Stufe (Mahnbescheid, Gerichtsverfahren) gelesen, offenbar wartet Herr Dean ab, bis die Polizei alle Verfahren zu den Akten gelegt hat, oder?

Also ich wünsche allen, die stark bleiben, viel Erfolg - mein Glauben an die "Polizei, Dein Freund und Helfer" ist mal wieder den Bach runter ...

Ach ja: Verbraucherschutz, Datenschutz - die haben alle höflich abgelehnt, sie könnten hier nicht tätig werden. Ich habe das untrügliche Gefühl, dass Herr Dean mit seiner Masche durch alle Gesetzeslücken schlüpft.

Und ganz zum Schluss wollte ich noch meine Verwunderung loswerden, was für ein Ton hier in diesem Forum manchmal so herrscht - wenn einzelne sich nicht entblöden, persönlich zu werden, sollte man darauf nicht auch noch eingehen.
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[4.1.2.1] bacardi antwortet auf idgie
16.08.2006 12:54
Benutzer idgie schrieb:
Die Polizei hat uns dann zur Vernehmung aufs Revier bestellt. Der zuständige Beamte war SEHR unfreundlich, hat seine Fragen wie Anklagen herausgebellt und am Ende kam dann heraus, dass aus polizeilicher Sicht kein Betrug vorläge, weil man ja am Telefon über alles belehrt würde, wenn man dann den Dienst in Anspruch nähme, wäre man sozusagen selbst schuld und und und - zivilrechtlich wäre das ein anderer Beat, aber strafrechtlich könne gegen Herrn Dean nichts unternommen werden. Die Polizei hatte sich mit Dean in Verbindung gesetzt und alle EVNs und Erklärungen eingeholt, die sie uns dann um die Ohren gehauen haben.
Das ist genau der Punkt: Betrug ist es nicht, deswegen kann und wird die Polizei dagegen nichts tun! Aber das heißt doch noch lange nicht, dass die Methode auch zivilrechtlich in Ordnung ist. Da sagen vergleichbare Urteile genau das Gegenteil! Ich zumindest sehe keine Möglichkeit für Solidus, vor Gericht die Rechtmäßigkeit eines konkreten Vertrags zu belegen.
Wir sind ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen worden, dass man sich auf "in Internet-Foren" verbreitete Aussagen, dass Solidus betrügerisch zugange wäre, nicht verlassen sollte.
Ja, aber wie gesagt: Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht!
Bisher habe ich in diesem Forum noch nichts über die nächste Stufe (Mahnbescheid, Gerichtsverfahren) gelesen, offenbar wartet Herr Dean ab, bis die Polizei alle Verfahren zu den Akten gelegt hat, oder?
Na ja, ich würde mir solche Schritte an seiner Stelle gut überlegen. Verliert er - und nach allem was ich in Erfahrung bringen konnte ist das ziemlich wahrscheinlich, dann könnte das für dieses Geschäftsmodell sehr unangenehme Folgen haben.
Also ich wünsche allen, die stark bleiben, viel Erfolg - mein Glauben an die "Polizei, Dein Freund und Helfer" ist mal wieder den Bach runter ...
Na ja, ganz so würde ich das nicht sehen. Innerhalb ihrer Zuständigkeiten hat die Poliezi doch ordnugsgemäß gehandelt - dass das manchmal auch freundlicher geht ist eine andere Sache.
Ach ja: Verbraucherschutz, Datenschutz - die haben alle höflich abgelehnt, sie könnten hier nicht tätig werden. Ich habe das untrügliche Gefühl, dass Herr Dean mit seiner Masche durch alle Gesetzeslücken schlüpft.
Das zu beurteilen wäre Sache eines Gerichtes. Und in vergleichbaren Fällen waren die Gerichte nicht der Ansicht, dass solche Geschäftsmodelle rechtens sind, was vor allem mit dem äußerst zweifelhaften Zustandekommen des Vertrags begründet wurde. Ich empfehle jedem, sich entsprechende Urteile einmal durchzulesen!
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[4.1.2.2] spl antwortet auf idgie
16.08.2006 13:51
Benutzer idgie schrieb:
Ende der Geschichte: wir haben bezahlt, um die ganze Sache endlich vom Tisch zu haben.

Das könnte dumm gewesen sein. Selbst wenn Solidus strafrechtlich nicht beizukommen wäre, heißt das noch lange nicht, dass zivilrechtlich alles seine Ordnung hat und dem Unternehmen das Geld zusteht. Darüber kann die Polizei auch keine Aussage treffen, weil sie dafür nicht zuständig ist.

Das kommt leider davon, dass 95% aller Leute den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht kapieren und dass nicht alles Ungesetzliche automatisch strafbar ist. Statt zum Anwalt rennen sie dann zur zivilrechtlich weder kompetenten noch zuständigen Polizei (kostet ja nichts), wo sie nichts erreichen.

spl
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[4.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf spl
16.08.2006 14:22
Benutzer spl schrieb:
Benutzer idgie schrieb:
Ende der Geschichte: wir haben bezahlt, um die ganze Sache endlich vom Tisch zu haben.

Das könnte dumm gewesen sein. Selbst wenn Solidus strafrechtlich nicht beizukommen wäre, heißt das noch lange nicht, dass zivilrechtlich alles seine Ordnung hat und dem Unternehmen das Geld zusteht. Darüber kann die Polizei auch keine Aussage treffen, weil sie dafür nicht zuständig ist.

Das kommt leider davon, dass 95% aller Leute den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht kapieren und dass nicht alles Ungesetzliche automatisch strafbar ist. Statt zum Anwalt rennen sie dann zur zivilrechtlich weder kompetenten noch zuständigen Polizei (kostet ja nichts), wo sie nichts erreichen.

spl

Und das sind dann die Leute, die anschliessend schimpfen.

peso
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[4.1.2.2.1.1] idgie antwortet auf tcsmoers
16.08.2006 17:03
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer idgie schrieb:
Ende der Geschichte: wir haben bezahlt, um die ganze Sache endlich vom Tisch zu haben.

Das könnte dumm gewesen sein. Selbst wenn Solidus strafrechtlich nicht beizukommen wäre, heißt das noch lange nicht, dass zivilrechtlich alles seine Ordnung hat und dem Unternehmen das Geld zusteht. Darüber kann die Polizei auch keine Aussage treffen, weil sie dafür nicht zuständig ist.

Das kommt leider davon, dass 95% aller Leute den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht kapieren und dass nicht alles Ungesetzliche automatisch strafbar ist.

Hier nochmal kurz Stop: Ich kenne den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut (ich arbeite in einer Anwaltskanzlei - lol!). Da in diesem Forum mehrfach geraten wurde, Strafanzeige zu stellen, habe ich dies getan - leider vergeblich.

Anschließend fehlte mir einfach die Durchhaltekraft, die Sache zivilrechtlich weiterlaufen zu lassen. Denn wenn man so oft abgewiesen wurde (Polizei, Verbraucherschutz, Datenschutz), dann ist irgendwann "die Luft raus". Ich sag ja nicht, dass das richtig war. Ich lese hier nur immer wieder die wiederholte Aufforderung, zur Polizei zu rennen. Offenbar kann man sich das aber sparen und muss nicht noch die leidvolle Erfahrung machen, sich bei der Polizei noch unterschwellige Anschuldigungen anhören zu müssen.

Wenn man die Dinge rein zivilrechtlich betrachtet, dann kann auch kein Gericht der Welt dem Herrn Dean "das Handwerk legen", ohne dass eine entsprechende Klage vorliegt. Betroffene Personen können lediglich die Zahlungsklage abschmettern. Damit ist der Mann aber nicht weg vom Fenster.

Das meinte ich mit Gesetzeslücken.

Ich werde weiter mitlesen hier im Forum in der Hoffnung, dass irgendwann mal jemand über den nächsten Schritt berichtet. Denn momentan hängen ja wohl alle an demselben Punkt fest.

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[4.1.2.2.1.1.1] spl antwortet auf idgie
16.08.2006 18:32

einmal geändert am 16.08.2006 18:38
Benutzer idgie schrieb:
Ich kenne den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht sehr gut (ich arbeite in einer Anwaltskanzlei - lol!).

Dann kannst du mir sicher sagen, was am Stellen unberechtigter Forderungen strafbar sein soll - lol.

Demnach wäre jeder zweite Mandant eurer Kanzlei ein Betrüger, denn bei einem Rechtsstreit bekommen selten beide Seiten Recht.

Anschließend fehlte mir einfach die Durchhaltekraft, die Sache zivilrechtlich weiterlaufen zu lassen.

Wieso, man muss doch gar nichts tun, nicht mal widersprechen (außer natürlich einem gerichtlichen Mahnbescheid).

Passiver Widerstand, wie bei Mahatma Gandhi! :)

sich bei der Polizei noch unterschwellige Anschuldigungen anhören zu müssen.

Wäre mir auch neu, dass man von der Polizei irgendwas Qualifiziertes hört, sobald es den Horizont von Straßenverkehrsbagatellen übersteigt.

Allerdings: Bist du denn sicher, dass niemand in deinem Haushalt diese Sex-Hotline angerufen hat?

Wenn man die Dinge rein zivilrechtlich betrachtet, dann kann auch kein Gericht der Welt dem Herrn Dean "das Handwerk legen", ohne dass eine entsprechende Klage vorliegt.

Bis dahin kann dich aber auch niemand zur Zahlung zwingen.

Wer bei jedem erstbesten, bedrohlich klingenden Standard-Inkassobüroschreiben einknickt, legt Solidus noch viel weniger das Handwerk, im Gegenteil.

Das meinte ich mit Gesetzeslücken.

Da ist überhaupt keine Gesetzeslücke, höchstens eine Wissenslücke. Wenn du Solidus' Zahlungsklage nicht abwarten willst, kannst du ja deinerseits negative Feststellungsklage einreichen.

Ich werde weiter mitlesen hier im Forum in der Hoffnung, dass irgendwann mal jemand über den nächsten Schritt berichtet.

Ich vermute, weil es nach etlichen Mahn- und Drohschreiben und evtl. einem gerichtlichem Mahnbescheid (den jeder ohne gerichtliche Prüfung der Forderung erwirken kann) keinen weiteren Schritt gibt.

Übrigens posten wir die ganze Zeit im falschen Forum, denn um Dialer geht es ja nicht.

spl
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[4.1.2.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
16.08.2006 21:10
Benutzer spl schrieb:

Wäre mir auch neu, dass man von der Polizei irgendwas Qualifiziertes hört, sobald es den Horizont von Straßenverkehrsbagatellen übersteigt.


Mir wäre es neu, wenn man von Juristen was Qualifziertes hört. Frage drei Juristen und Du bekommst drei Anworten.

Das ist eine Herabwürdigung einer ganzen Berufsgruppe, die im Regelfall mehr sinnvolles als die Juristen macht. Auf diese Juristenschwemme kann man gut verzichten. Auf Ordnungsorgane schon weniger.

Schau mal in die Statistik. Es gibt mehr arbeitslose Juristen als Polizisten ;-)

peso
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[4.1.2.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
16.08.2006 21:20
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:

Wäre mir auch neu, dass man von der Polizei irgendwas Qualifiziertes hört, sobald es den Horizont von Straßenverkehrsbagatellen übersteigt.


Mir wäre es neu, wenn man von Juristen was Qualifziertes hört. Frage drei Juristen und Du bekommst drei Anworten.

Das ist eine Herabwürdigung einer ganzen Berufsgruppe, die im Regelfall mehr sinnvolles als die Juristen macht. Auf diese Juristenschwemme kann man gut verzichten. Auf Ordnungsorgane schon weniger.

Schau mal in die Statistik. Es gibt mehr arbeitslose Juristen als Polizisten ;-)

und auch im Ansehen rangieren sie weit unten auf der Beliebheisskala.
peso
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[4.1.2.2.1.1.1.1.2] Cairo Cassandra antwortet auf tcsmoers
16.08.2006 23:12
Stimmt, da hat er Recht!
CC


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:

Wäre mir auch neu, dass man von der Polizei irgendwas Qualifiziertes hört, sobald es den Horizont von Straßenverkehrsbagatellen übersteigt.


Mir wäre es neu, wenn man von Juristen was Qualifziertes hört. Frage drei Juristen und Du bekommst drei Anworten.

Das ist eine Herabwürdigung einer ganzen Berufsgruppe, die im Regelfall mehr sinnvolles als die Juristen macht. Auf diese Juristenschwemme kann man gut verzichten. Auf Ordnungsorgane schon weniger.

Schau mal in die Statistik. Es gibt mehr arbeitslose Juristen als Polizisten ;-)

peso
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[4.1.2.2.1.1.1.1.3] spl antwortet auf tcsmoers
17.08.2006 14:18
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mir wäre es neu, wenn man von Juristen was Qualifziertes hört.

Oh, höre ich da einen getroffenen Hund bellen? :)

Frage drei Juristen und Du bekommst drei Anworten.

Dann fragen wir doch lieber jemanden, der die Materie erst gar nicht studiert hat, da sind die Antworten schön simpel. Wie bei der BILD-Zeitung, die erklärt komplizierte politische Zusammenhänge auch immer so verblüffend einfach.

"Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt..." :)

spl
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[4.1.2.2.1.1.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf spl
17.08.2006 14:36
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Mir wäre es neu, wenn man von Juristen was Qualifziertes hört.

Oh, höre ich da einen getroffenen Hund bellen? :)

Dir ist bekannt, dass das so nicht stimmt. Denke nur an unsere eigene Korrespondenz. Drei Anwälte wurden befragt und drei verschiedene Antworten kamen.

Ich denke hier auch an unser Verfahren gegen VF. Zwei Anwälte haben uns wegen Erfolglosigkeit abgeraten. Der dritte hat gesagt, dass er Erfolgsaussichten sieht und er hat Recht bekommen. Wobei er einen für Juristen ungewöhnlichen Satz nutzte:

**nach gesundem Menschenverstand ........**

Frage drei Juristen und Du bekommst drei Anworten.

Dann fragen wir doch lieber jemanden, der die Materie erst gar nicht studiert hat, da sind die Antworten schön simpel. Wie bei der BILD-Zeitung, die erklärt komplizierte politische Zusammenhänge auch immer so verblüffend einfach.

Jetzt wirst aber DU polemisch.



"Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt..." :)

spl
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[4.1.3] Einhorn antwortet auf kehmi
16.08.2006 22:12
Hallo kehmi,

ich war leider noch nicht bei der Polizei, da ich noch keine Zeit gefunden habe. Werde es aber auf jeden Fall durchziehen.
Ich werde auf keinen Fall bezahlen. Erstens läuft das Handy auf mich und die Rechnung wurde auf meinen Sohn ausgestellt, der erst 13 ist, und außerdem wurde der Name falsch geschrieben.
Dadurch kann diese nicht auf mich bezogen werden. Jedenfalls rate ich jedem NICHT zu bezahlen. Ich hatte vor 3 Jahren schon mal ein Ähnliches Problem mit einer Firma.Habe damals eineinhalb Jahre durchgehalten mit regem Briefverkehr und als ich mich meinem Rechtschutz gedroht hatte, haben Sie aufgegeben.

Die Beweislast liegt beim Rechnungssteller.

Alles Gute
Einhorn
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[4.1.3.1] schnecke518 antwortet auf Einhorn
16.08.2006 23:15
Hallo Einhorn,
Ich habe auch solch ein problem mit Solidus... Angeblich hat mein Sohn(14) mit deinem Handy solch einen Vertrag abgeschlossen (08.06.2006). Da aber das Handy auf meinen Namen läuft kam ein Tag später der Vertrag an mich. Ich hab natürlich sofort widerrufen mit Einschreiben. Aber die Firma macht ja keine Anstalten, im gegenteil hatte eine Mahnung bekommen. Und nun kam vor einer Woche ein Brief von ConKred Inkasso.
WAS SOLL ICH NUN MACHEN????

MFG
Schnecke
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[4.1.3.1.1] Cairo Cassandra antwortet auf schnecke518
16.08.2006 23:26
Deinem fruehreifen Sohn den Hintern versohlen...
CC


Benutzer schnecke518 schrieb:
Hallo Einhorn, Ich habe auch solch ein problem mit Solidus... Angeblich hat mein Sohn(14) mit deinem Handy solch einen Vertrag abgeschlossen (08.06.2006). Da aber das Handy auf meinen Namen läuft kam ein Tag später der Vertrag an mich. Ich hab natürlich sofort widerrufen mit Einschreiben. Aber die Firma macht ja keine Anstalten, im gegenteil hatte eine Mahnung bekommen. Und nun kam vor einer Woche ein Brief von ConKred Inkasso. WAS SOLL ICH NUN MACHEN????

MFG
Schnecke
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[4.1.3.1.1.1] schnecke518 antwortet auf Cairo Cassandra
16.08.2006 23:29
DANKE FÜR DEINE NETTEN WORTE, KANN ICH JA AUCH ZIEMLICH GUT GEBRAUCHEN....
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[4.1.3.1.1.1.1] Cairo Cassandra antwortet auf schnecke518
16.08.2006 23:34
Ruf Solidus an und sage denen was gewesen ist. Haben andere vor dir auch schon gemacht, schreiben sie hier im Forum zumindest, wenn das nicht auch wieder Luege ist wie so vieles hier...
CC


Benutzer schnecke518 schrieb:
DANKE FÜR DEINE NETTEN WORTE, KANN ICH JA AUCH ZIEMLICH GUT
GEBRAUCHEN....
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[4.1.3.1.1.1.1.1] Einhorn antwortet auf Cairo Cassandra
17.08.2006 23:21
LIEBE Kairo Cassandra,

anscheinend bist du ganz schlau. Frag mal deinen Postboten!
Wenn dein Name falsch geschrieben wurde kann die Rechnung nicht auf dich bezogen werden. Somit kann man dich auch nicht rechtlich belangen. Vorher informieren, bevor ich etwas zu einem Thema beitrage!!!
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[4.1.3.1.1.1.1.1.1] Einhorn antwortet auf Einhorn
18.08.2006 00:33
Ich glaube langsam, daß Du zu Dieser Firma gehörst. Wahrscheinlich bin ich älter als Du, nämlich 42. Was hast Du an meiner Wortwahl auszusetzen ? Statt blöde Kommentare abzugeben könntest Du auch mal etwas Vernünfiges rüberbringen.

Viele Grüße
Einhorn
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[4.1.3.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Einhorn
18.08.2006 09:07
Benutzer Cairo Cassandra schrieb:
Liebes Einhorn,

Mama Mia... Du solltest zunächst die deutsche Sprache lernen bevor Du Dich hier äusserst. Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich...

Damit haben den nächsten Troll in diesem Forum :-(

peso
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[4.1.3.1.1.1.1.1.2.1] Renegade antwortet auf tcsmoers
18.08.2006 09:16
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Cairo Cassandra schrieb:
Liebes Einhorn,

Mama Mia... Du solltest zunächst die deutsche Sprache lernen bevor Du Dich hier äusserst. Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich...

Damit haben den nächsten Troll in diesem Forum :-(

peso


Na sag mal, wie kannst Du es nur wagen... CC ist doch schliesslich sowas wie eine göttliche Instanz hier. Urteilt über alles und jeden. Und so gerecht und weise! Darum wird CC ja auch nicht vom Admin gesperrt.
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[4.1.3.1.1.1.1.1.2.1.1] lyla77 antwortet auf Renegade
20.08.2006 15:48
Mein minderjähriger Sohn hat von meinem Handy die 01805....ange-rufen (lt.EVN 80 sec.),habe eine Rg. in Höhe von 54,--erhalten.
Habe direkt per Einschreiben von meinem Widerrufsrecht Gebrauch
gemacht,bekam aber wieder eine Aufforderung zu bezahlen da es in
diesem Fall kein Widerrufsrecht geben würde.Mittlerweile habe ich ein Schreiben einer Kanzlei aus Kleve erhalten (Forderung beläuft sich nun auf 104,65, habe den Inkasso-Ansprechpartner angerufen, doch ohne Erfolg, mir wurde gesagt ich bin für mein
Handy verantwortlich und müsse zahlen!
Ich habe Eure Beiträge in diesem Forum mit Interesse verfolgt nur frage ich mich wo sind die Leute, die im Jan. oder Febr. schon mit dem Inkassobüro zu tun hatten, gab es doch schon Gerichtsverhandlungen oder ist gezahlt worden? Wer kann mir Auskunft geben oder mir helfen,denn einen Rechtsanwalt kann ich
mir nicht leisten!
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[4.1.3.1.1.1.1.1.3] schmittie antwortet auf Einhorn
18.08.2006 12:45
Benutzer Cairo Cassandra schrieb:
Liebes Einhorn,

Mama Mia... Du solltest zunächst die deutsche Sprache lernen bevor Du Dich hier äusserst. Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich...

CC
++++++++++++++++++


Das ist wirklich neu und auch erschütternd in diesem Forum.
Rassistische, diffamierende Äußerungen wie, "Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich..." sind verachtenswert!
Naja, nun weiß man als Mitdiskutant in diesem Forum wenigstens welche Art Mensch CC zu sein scheint...

Schmittie
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[4.1.3.1.1.1.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf schmittie
18.08.2006 13:10
Benutzer schmittie schrieb:
Benutzer Cairo Cassandra schrieb:
Liebes Einhorn,

Mama Mia... Du solltest zunächst die deutsche Sprache lernen bevor Du Dich hier äusserst. Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich...

CC
++++++++++++++++++


Das ist wirklich neu und auch erschütternd in diesem Forum. Rassistische, diffamierende Äußerungen wie, "Bist Du ein Russland Deutscher oder sonstiger ungebildeter? Unglaublich..." sind verachtenswert!
Naja, nun weiß man als Mitdiskutant in diesem Forum wenigstens welche Art Mensch CC zu sein scheint...

Schmittie

Ich stimme Dir zu. Besonders, da seine Ausdrucksweise auch nicht richtig ist.

peso
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[4.1.3.1.1.1.1.1.3.2] lyla77 antwortet auf schmittie
20.08.2006 15:49
Mein minderjähriger Sohn hat von meinem Handy die 01805....ange-rufen (lt.EVN 80 sec.),habe eine Rg. in Höhe von 54,--erhalten.
Habe direkt per Einschreiben von meinem Widerrufsrecht Gebrauch
gemacht,bekam aber wieder eine Aufforderung zu bezahlen da es in
diesem Fall kein Widerrufsrecht geben würde.Mittlerweile habe ich ein Schreiben einer Kanzlei aus Kleve erhalten (Forderung beläuft sich nun auf 104,65, habe den Inkasso-Ansprechpartner angerufen, doch ohne Erfolg, mir wurde gesagt ich bin für mein
Handy verantwortlich und müsse zahlen!
Ich habe Eure Beiträge in diesem Forum mit Interesse verfolgt nur frage ich mich wo sind die Leute, die im Jan. oder Febr. schon mit dem Inkassobüro zu tun hatten, gab es doch schon Gerichtsverhandlungen oder ist gezahlt worden? Wer kann mir Auskunft geben oder mir helfen,denn einen Rechtsanwalt kann ich
mir nicht leisten!
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[4.1.3.1.1.1.1.1.3.2.1] Riecke antwortet auf lyla77
28.08.2006 23:12
HEY
Dein Sohn ist minderjährig ,also ihn kann man dafür nicht Haftbar machen.Laut Gesetz.
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[4.1.3.1.1.1.1.1.3.2.2] SylviaNaggert antwortet auf lyla77
30.08.2006 10:46
hast du was von anderen leuten gehört. wir haben ebenfalls widerrufen und sind aufgefordert worden, nun umgehend zu zahlen.
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[4.1.3.1.1.1.2] Cairo Cassandra antwortet auf schnecke518
16.08.2006 23:56
Wie waers damit:
Learning by doing!
CC


Benutzer schnecke518 schrieb:
DANKE FÜR DEINE NETTEN WORTE, KANN ICH JA AUCH ZIEMLICH GUT
GEBRAUCHEN....
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[4.1.3.1.1.2] Einhorn antwortet auf Cairo Cassandra
17.08.2006 23:27
Hallo Schnecke,
bei meinem Sohn war es auch so. Wie ich schon sagte, die Firma Solidus muß dir beweisen, daß du dies bestellt hast.Eigentlich müßte dieser Anruf auf deiner Handyrechnung erscheinen. Wie ich gehört habe muß man eine Bestellung inzwischen 3 - Mal bestätigen, damit sie rechtsgültig ist.
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[4.1.3.1.2] Einhorn antwortet auf schnecke518
18.08.2006 00:42
Hallo Schnecke,
habe leider erst jetzt Deine Nachricht gelesen. Ich werde morgen zur Polizei gehen. Danach kann ich Dir sagen, was ich unternehmen werde. Die Handyrechnung vom August habe ich noch nicht. Also müssen wir noch abwarten.

Viele Grüße

Einhorn
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[4.1.3.1.2.1] NewEnd antwortet auf Einhorn
18.08.2006 02:14

einmal geändert am 18.08.2006 02:49
Kein Beitrag
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[4.1.3.2] Cairo Cassandra antwortet auf Einhorn
16.08.2006 23:22
Also, das der Name falsch geschrieben wurde kostet mindestens 10 Jahre Einzelhaft bei Wasser und Brot, oder was meint Ihr?
CC


Benutzer Einhorn schrieb:
Hallo kehmi,

ich war leider noch nicht bei der Polizei, da ich noch keine Zeit gefunden habe. Werde es aber auf jeden Fall durchziehen. Ich werde auf keinen Fall bezahlen. Erstens läuft das Handy auf mich und die Rechnung wurde auf meinen Sohn ausgestellt, der erst 13 ist, und außerdem wurde der Name falsch geschrieben. Dadurch kann diese nicht auf mich bezogen werden. Jedenfalls rate ich jedem NICHT zu bezahlen. Ich hatte vor 3 Jahren schon mal ein Ähnliches Problem mit einer Firma.Habe damals eineinhalb Jahre durchgehalten mit regem Briefverkehr und als ich mich meinem Rechtschutz gedroht hatte, haben Sie aufgegeben.

Die Beweislast liegt beim Rechnungssteller.

Alles Gute
Einhorn
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[5] lyla77 antwortet auf groove
20.08.2006 15:12
hallo leute...kann mir jemand helfen...zwecks solidus media...
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[5.1] David.Kadner antwortet auf lyla77
09.09.2006 14:58
Hallo Ihr.

meine Freundin hat die Firma auch angerufen.
Haben anzeige erstatet, die Polizei war sehr freundlich und hat uns sehr weiter geholfen. Die anzeige liegt jetzt zurzeit bei der Staatsanwaltschaft P*** vor und wird weiterbearbeitet. Haben auch falls es wirklich zu einem gerichtstermin kommt vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen die ich nur empfehlen kann falls es hart auf hart kommt.

Sind jetzt inzwischen bei der 3 Mahnung.
(Jede Mahnung haben wir an die Staatsanwaltschaft weitergereicht die das bearbeitet --> unsere Summe ist jetzt auf 186,34 € angestiegen was uns aber nicht stört)
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[5.1.1] Handyfreak56 antwortet auf David.Kadner
09.09.2006 15:06

einmal geändert am 09.09.2006 15:08
Der Rechtschutz wird aber nicht bezahlen da die erst fälle Bezahlen die 3 Monate nach dem abschluss eingereicht werden also so war es bei mir und ich kenne keine Versicherung die das anderst macht.

Aber ich finde es sehr gut das Ihr nicht Zahlt und was gegen die macht, weil es gibt sehr viele die aus Angst Zahlen wodurch die Firmen reich werden.
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[5.1.1.1] Spucky antwortet auf Handyfreak56
16.09.2006 14:21
Habe diese Woche einen brief vom rechtsanwalt klaus brinkmann aus hamburg erhalten. in diesen schreibt er, dass er ein gerichtliches mahnverfahren einleiten werde, wenn ich die rechnung nicht bezahlen würde.

werden die wirklich so weit gehen und es auf einen prozess ankommen lassen ???

Falls jemand schon mehr weiss bitte um info

Gruss
SPucky
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[5.1.1.1.1] Handyfreak56 antwortet auf Spucky
16.09.2006 14:24
Benutzer Spucky schrieb:
Habe diese Woche einen brief vom rechtsanwalt klaus brinkmann aus hamburg erhalten. in diesen schreibt er, dass er ein gerichtliches mahnverfahren einleiten werde, wenn ich die rechnung nicht bezahlen würde.

werden die wirklich so weit gehen und es auf einen prozess ankommen lassen ???

Falls jemand schon mehr weiss bitte um info

Gruss
SPucky

Hallo natürlich wird es nie ein mahnverfahren geben wenn du den Thread geleseb hast solltest du das wissen
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[5.1.1.1.1.1] David.Kadner antwortet auf Handyfreak56
16.09.2006 14:57

einmal geändert am 16.09.2006 14:57
@ J.Breyer:

Es ist schade das es solche Leute wie dich es gibt, die überhaupt keine Ahnung haben und nicht richtig lesen können.

1. nicht ich habe angerufen sondern diese Firma hat uns angerufen

2. ich " wurden angerufen " --> das heist nicht ich haben angerufen sondern ich wurde angerufen

3.nicht ich wurde angerufen sondern meine freundin

4.sie wurde 2 mal an einem Tag angerufen und beide gespräche haben nach EVN nur 10 sek. gedauert --> glaube nicht das man sowas in 10 sek. bestellen kann !!!!!!
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[5.1.1.1.1.2] umpire antwortet auf Handyfreak56
18.09.2006 09:43
wenn dass doch alles so dubios ist, wieso gibt es dann eigentlich firmen wie conkred inkasso und ra klaus brinkmann die mit solchen firmen zusammen arbeiten???

Weil sich viele Betroffene doch irgendwann "weichkochen" lassen und bezahlen. Und das bringt Conkred oder dem Klausi eine fette Provision - bei minimalem Aufwand.

Ich habe genau den gleichen Brief vom RA erhalten und auch erst einmal Panik bekommen. Aber ich bleibe standhaft, denn ich sehe nicht ein, dass ich Geld für etwas bezahlen soll, das ich nicht bestellt habe. Vor meinem geistige Auge sehe ich immer Hr. Dean, wie er sich die Hände reibt und ins Fäustchen lacht, weil er wieder einen Dummen gefunden hat, der sich abz*cken ließ.

Soll der Klausi doch ein Mahnverfahren einleiten. Dann hätte die mittlerweile sehr nervige Sache wenigstens ein Ende. Dem Mahnbescheid kann (bzw. muss) man dann ganz einfach widersprechen. Zu einem Gerichtsprozess wird es wohl nicht kommen, da die Wahrscheinlichkeit den Prozess zu verlieren für Solidus zu hoch ist und gleichzeitig damit ein Präzedenzfall geschaffen wird.

Umpire
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[5.1.1.1.1.2.1] Andy197474 antwortet auf umpire
19.09.2006 08:53
Hallo,hier ist Andy
Das bedeutet das ich auch solange warten soll bis ich ein Gerichtsverfahren kriege oder nicht?
Ich habe abgewartet bin jetzt schon bei 307,77 Euro die die Firma haben wollen.
Bitte auf Antwort
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[5.1.1.1.1.2.1.1] umpire antwortet auf Andy197474
19.09.2006 12:58
Benutzer Andy197474 schrieb:
Hallo,hier ist Andy Das bedeutet das ich auch solange warten soll bis ich ein Gerichtsverfahren kriege oder nicht?
Ich habe abgewartet bin jetzt schon bei 307,77 Euro die die Firma haben wollen.
Bitte auf Antwort

Abwarten bis ein gerichtlicher Mahnbescheid per Einschreiben kommt. Diesem dann innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube es waren zwei Wochen) widersprechen - evtl. in Zusammenarbeit mit einem Anwalt deines Vertrauens.

Wichtig ist, dass der Mahnbescheid wirklich von einem Gericht kommt und nicht von einem Anwalt (soll angeblich ein beliebter Trick von Anwälten sein).

Meiner Meinung nach sollte man, spätestens wenn der Mahnbescheid kommt, einen Anwalt aufsuchen. Lieber zahle ich meinem Anwalt ein paar Hundert Euro als das Geld Solidus in den Rachen zu werfen.

Umpire
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[5.1.1.1.1.2.1.2] honck antwortet auf Andy197474
20.09.2006 11:40
Benutzer Andy197474 schrieb:
Hallo,hier ist Andy Das bedeutet das ich auch solange warten soll bis ich ein Gerichtsverfahren kriege oder nicht?
Ich habe abgewartet bin jetzt schon bei 307,77 Euro die die Firma haben wollen.
Bitte auf Antwort

Hi andy,

wie kommt es denn bitte zu 307,77 euro? das muss ja dann schon jahre laufen...

ansonsten was spricht dagegen das dean nicht längst geklagt hat? Viel, denn er hat doch keine chance seine abzoke zu beweisen, somit zieht er alle register die leute zu nötigen und unter druck zu setzen. und da scheint ihm wohl noch ne menge einzufallen.

wenn du allerdings den monat oder länger dort angerufen hast, solltest du zahlen, da du den service ja wirlich genutzt hast und wohl auch wusstest, was es kosten soll.

obwohl dean dir wohl auch dann nichts beweisen kann wenn du es leugnest. denke, das ist so wie mit einem undeutlichem blitzfoto beim zu schnell fahren. vor gericht können sie dir da auch nur ein fahrtenbuch aufbrummen wenn es keine weiteren beweise gibt. von einem telefongesprächebuch habe ich noch nichts gehört.

ist aber alles nur meine persönliche einschätzung und ich bin kein anwalt.

gruss honck
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1] schmittie antwortet auf honck
20.09.2006 17:07
Hi Forum,

wieso ist hier eigentlich noch keiner auf die Idee gekommen sich einmal darüber zu informieren, wie lang die Fristen sind bis man unter Umständen einen gerichtlichen Beschluss über Forderungen erwirkt haben muß?
Es ist doch höchst unwahrscheinlich, dass Solidus bis zum St. Nimmerleinstag Mahnungen schicken kann, jetzt mal unanbhängig, ob diese Forderungen berechtigt sein mögen oder nicht. Irgendwann muss es doch mal soweit sein, dass die Forderungen allein schon auf Grund überschrittener Fristen nicht mehr berechtigt sind?!

Ich weiß zwar wie sich das verhält, möchte allerdings jeden einmal dazu ermuntern sich durch eine legitime Rechtsberatung darüber zu informieren!

:-)

Gruß und tschüss
Schmittie
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1.1] honck antwortet auf schmittie
21.09.2006 22:20

einmal geändert am 21.09.2006 22:29
N´abend zusammen,

ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht, und ein wenig Offizielles als Diskussionsgrundlage zusammengesucht. Damit wir hier mal ein bisschen aus den reinen Vermutungen rauskommen und die Materie etwas durchsichtiger wird.


Gerichtliches Mahnverfahren:

Was das ist und wie es durchgeführt wird, ist hier zu lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Wichtig hierbei: "Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht nach lediglich formeller Prüfung einen Mahnbescheid", somit kann JEDER bei Einhaltung nur der Formalitäten einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Diesem muss aber, wie hier so oft richtig runtergebetet, innerhalb von 2 Wochen widersprochen werden.

Verjährung:

In diesem Fall sind es 3 Jahre. Beginn der Verjährungsfrist ist zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Diese Frist gilt, solange kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung


Und jetzt mal zu den wirklich interessanten Dingen:

Willenserklärung:

Riachard Dean beansprucht für sich ein gültiges Rechtsgeschäft mit einer eindeutigen Willenserklärung von uns vorliegen zu haben, sonst dürfte er keine Rechnungen schreiben. Dazu im BGB:

§ 119

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§ 123

Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Ich denke, die TV-Werbung von Dean, mit grossem blinkendem 3 cent/min, und kleinstgedruckter roter Schrift auf orangem Hintergrund mit den Abokosten, die in der kurzen Zeit überhaupt nicht zu lesen sind, ist wohl eindeutig anfechtbar. Wichtig hierbei:

§ 124

Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.


Dann zu weiteren und den vielleicht wichtigsten Formfehlern, denn:

§ 125

Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Da Dean im Normalfall ja nun nichts schriftliches oder mündliches hat, kann er sich nur auf die elektronische Form berufen, hierzu das BGB:

§ 126a

Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

und:

§ 127

Vereinbarte Form

(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.

(2)...

(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.

Quelle Justizministerium: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001102377

Zusammenfassung:

Die anfechtbaren Punkte sind:

+ Werbung in Form arglistiger Täuschung
+ keine nachweisliche Willenserklärung zum Rechtsgeschäft
+ keine nachweisliche gerichtsfeste Zuordnung des Geschäftspartners, da die schriftliche oder elektronische Form (z.B. Codeeingabe) nicht angewandt wurde.

Jetzt mag ich nicht mehr. Aber n´bisschen ist wohl doch noch aus meiner Rechtsvorlesung hängengeblieben.

Es grüsst euch, honck

Und noch was: Wie ihr in den Paragraphen lesen könnt, ist bei Zweifel die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts anzusehen. Und wenn wir uns hierbei vielleicht teilweise im Graubereich des Rechts bewegen, so sind wir uns sicher alle einig, das hier allerlei berechtigte Zweifel bestehen!
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1] schmittie antwortet auf honck
22.09.2006 09:17
Hey,

da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben!
Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

Schmittie
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] spl antwortet auf schmittie
22.09.2006 10:09

einmal geändert am 22.09.2006 10:11
Benutzer schmittie schrieb:
da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben! Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

...der leider so falsch ist, dass sich (ernsthaft) ein Erstsemester dafür schämen würde.

spl
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] Cairo Cassandra antwortet auf spl
22.09.2006 14:52
Dem kann ich nur zustimmen, soviel nonsense habe ich selten hier gelesen. Der gute faellt eindeutig in die Fraktion der Hobbyjuristen. Wahrscheinlich hat er neulich im Schaufenster ein BGB gesehen.

CC


Benutzer spl schrieb:
Benutzer schmittie schrieb:
da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben! Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

...der leider so falsch ist, dass sich (ernsthaft) ein
Erstsemester dafür schämen würde.

spl
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2] J.Breyer antwortet auf schmittie
22.09.2006 11:01
Benutzer schmittie schrieb:
Hey,

da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben!
Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

Schmittie

das wird nicht viel nützen. sehr bald spätestens am wochenende werden die 'möchtegernanwälte' die hier wirklich immer alles besser wissen das alles zerpflücken mies machen und herunterputzen. das war noch jedesmal so.

wirst sehen so wirds kommen.

jonas
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.1] Cairo Cassandra antwortet auf J.Breyer
22.09.2006 14:57
Bedauerlicherweise gibt es noch kein Gesetz das es den Leuten verbietet dummes Zeug zu verbreiten.

CC


Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer schmittie schrieb:
Hey,

da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben!
Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

Schmittie

das wird nicht viel nützen. sehr bald spätestens am wochenende werden die 'möchtegernanwälte' die hier wirklich immer alles besser wissen das alles zerpflücken mies machen und herunterputzen. das war noch jedesmal so.

wirst sehen so wirds kommen.

jonas
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[5.1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.3] J.Breyer antwortet auf schmittie
22.09.2006 16:16
Benutzer schmittie schrieb:
Hey,

da hast Du Dir ja wirklich Mühe gegeben!
Das nenne ich doch mal einen sachlichen Beitrag...

Schmittie

siehste. geht schon los.
https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/92-...
spl ist nen typ der selbst die telefonsexhotline angerufen hat und hier darüber berichtet hat.

und was diese casserolle so schreibt weiss man ja:
https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/92-...

das die beiden ein und derselbe sind ist aber wohl nur ein gerücht. und würde ich nicht behaupten wollen. obwohl sie nun ins selbe horn blasen (klingt wie ne anspielung 'tschuldigung ;-)

auf jeden fall: vorsicht vor diesen hobbyjuraprofessoren.
wer nen anwalt braucht sollte sich einen aus dem branchenbuch raussuchen und nicht im internetforum. richtige anwälte haben besseres zu tun als sich mit so was hier abzugeben.

jonas


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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.1] Handyschlampe antwortet auf J.Breyer
22.09.2006 18:48
Benutzer J.Breyer schrieb:

auf jeden fall: vorsicht vor diesen hobbyjuraprofessoren. wer nen anwalt braucht sollte sich einen aus dem branchenbuch raussuchen und nicht im internetforum. richtige anwälte haben besseres zu tun als sich mit so was hier abzugeben.

jonas


Kostet das nicht viel zuviel Geld?
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.1.1] J.Breyer antwortet auf Handyschlampe
22.09.2006 20:42
Benutzer Handyschlampe schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:

auf jeden fall: vorsicht vor diesen hobbyjuraprofessoren. wer nen anwalt braucht sollte sich einen aus dem branchenbuch raussuchen und nicht im internetforum. richtige anwälte haben besseres zu tun als sich mit so was hier abzugeben.

jonas


Kostet das nicht viel zuviel Geld?

und was willst mit nem typen in nem internetforum von dem du nicht weisst ob der überhaupt nen anwalt ist? dann lieber gar kein als hier noch mal abgezockt werden.

jonas
Menü
[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.2] honck antwortet auf J.Breyer
22.09.2006 20:20
Ok Leute, ich hab kein problem damit wenn meine einschätzungen, vorschläge und meinungen hier auseinandergenommen, widerlegt oder meinetwegen in der luft zerissen werden.Genau dazu ist das forum da. Doch bitte bitte, einmal nur sachlich. Mit begründung, mal ganz was neues. Dann haben wir alle was davon. Dieses reine profilieren einiger leute hier ist doch lächerlich. Schreibt eure meinung und begründet sie. Vernünftig diskutieren, mit respekt. Oder wozu soll dieses forum sonst sein?

Und leider kann ich mir kein anwalt zur rechtsberatung leisten, sonst würd ich mir das ganze hier sowieso komplett sparen.

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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.2.1] Cairo Cassandra antwortet auf honck
22.09.2006 21:17
Ist ja gar nicht 'mal so verkehrt was Du da schreibst. Leider poebeln viele Schreiber nur herum, haben keinen ausgefuellten Alltag/Leben und machen hier dann "auf dicke Hose". Wissen alles besser und schaffen sich eine Lebensaufgabe, leider, wirklich leider ist das so (zumindest in vielen Faellen).

Ich kann das nicht oft genug wiederholen:

Wenn Solidus wirklich illegale Dinge tut, warum gibt es sie dann noch? Wir sind hier doch in einem Rechtsstaat wie hier permanent geschrieben wird - eine Antwort auf diese Frage hatte bis jetzt niemand.

Stattdessen schreiben hier Leute:

"Ich habe da angerufen und jetzt werde ich dem ganzen Verfahren mit Spannung zuschauen, weil ich kein Leben habe und jetzt eine wenig - real time - Spannung brauche".

Das ist wie eine Soap, nur 'halt in echt, wie erbaermlich ist das, wie tief ist eine solche Seele gesunken wenn ich mir von solch einem Sch... meine "Da-Seins-Berechtigung" holen muss ?

Tragisch, wirklich tragisch...

CC



Benutzer honck schrieb:
Ok Leute, ich hab kein problem damit wenn meine einschätzungen, vorschläge und meinungen hier auseinandergenommen, widerlegt oder meinetwegen in der luft zerissen werden.Genau dazu ist das forum da. Doch bitte bitte, einmal nur sachlich. Mit begründung, mal ganz was neues. Dann haben wir alle was davon. Dieses reine profilieren einiger leute hier ist doch lächerlich. Schreibt eure meinung und begründet sie. Vernünftig diskutieren, mit respekt. Oder wozu soll dieses forum sonst sein?

Und leider kann ich mir kein anwalt zur rechtsberatung leisten, sonst würd ich mir das ganze hier sowieso komplett sparen.

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[…1.1.2.1.2.1.1.1.3.2.1.1] spl antwortet auf Cairo Cassandra
23.09.2006 11:06
Benutzer Cairo Cassandra schrieb:
Wenn Solidus wirklich illegale Dinge tut, warum gibt es sie dann noch?

Weil es triftige Gründe braucht, um einem Unternehmen das Gewerbe zu untersagen, wie rechtskräftige Verurteilungen. Tut das Unternehmen etwas, das nicht strafbar ist wie das Verschicken falscher Rechnungen, und ist das Unternehmen schlau genug es nie auf einen Prozess ankommen zu lassen, kann man wenig machen.

Nimm die illegalen Dialer-Unternehmen, z.B. die HAS (Teltarif berichtete). Obwohl ihre Praktiken offensichtlich rechtswidrig und auch strafbar waren, brauchte es mehrere Jahre, bis ihnen von den Behörden das Handwerk gelegt wurde.

Erfahrungsgemäß zieren sich die Kommunen ziemlich, ein Entzugsverfahren einzuleiten, wenn nicht gerade politischer oder öffentlicher Druck ausgeübt wird. Ob aus mangelndem Arbeitseifer, ob aus Angst vor Gericht nicht zu bestehen oder aus Angst vor Steuerausfällen, weiß ich nicht.


Gegenfrage: Wenn Solidus nur rechtmäßige Dinge tut, wieso klagt sie ihr rechtmäßig verdientes Geld auffällig nie ein und beantragt im Gegensatz zu jedem Standard-Inkassobüro noch nicht mal -- nahezu voraussetzungslos zu bekommende -- gerichtliche Mahnbescheide (mit denen man einen Prozess erzwingen könnte, indem man die Abgabe des Rechtsstreits beantragt)? "Lohnt sich nicht" ist kein Argument, dazu sind Inkassobüros da.

spl
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[…1.1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.3] spl antwortet auf J.Breyer
23.09.2006 11:19

einmal geändert am 23.09.2006 11:21
Benutzer J.Breyer schrieb:
das die beiden ein und derselbe sind ist aber wohl nur ein gerücht.

Äh, ja. Deswegen habe ich mich auch selbst abmahnen lassen.

https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/157-...

Wenn mir das so Spaß macht mich selbst abmahnen zu lassen, bin ich vielleicht auch mit dir identisch, überleg mal.

Und nach den Teltarif-NUB wäre bei Doppelanmeldungen der zuletzt angemeldete Name zu löschen. Soll ich mich selbst anzeigen?

spl
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.3.3.1] J.Breyer antwortet auf spl
23.09.2006 17:43
Benutzer spl schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
das die beiden ein und derselbe sind ist aber wohl nur ein gerücht.

Äh, ja. Deswegen habe ich mich auch selbst abmahnen lassen.

https://www.teltarif.de/forum/x-dialer/157-...

Wenn mir das so Spaß macht mich selbst abmahnen zu lassen, bin ich vielleicht auch mit dir identisch, überleg mal.

Und nach den Teltarif-NUB wäre bei Doppelanmeldungen der zuletzt angemeldete Name zu löschen. Soll ich mich selbst anzeigen?

spl

du hast recht. da habe ich nicht nachgedacht. entschuldige bitte.

und es ist sowieso total deine eigene sache wenn du bei solchen sexhotlines anrufst wie du ja auch offen schreibst. wenn du darauf stehst ist es nich in ordnung wenn ich das runtermache. also auch hierfür sorry.

jonas
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.3.3.1.1] spl antwortet auf J.Breyer
23.09.2006 18:57

einmal geändert am 23.09.2006 19:01
Benutzer J.Breyer schrieb:
und es ist sowieso total deine eigene sache wenn du bei solchen sexhotlines anrufst wie du ja auch offen schreibst.

Ebenso wie es deine Sache ist, absichtlich zu überlesen, dass ich die Stöhndienste gar nicht in Anspruch genommen und nur deshalb angerufen habe, weil mich brennend interessiert hat, wie jemand über eine 0180-Nummer 50 Euro kassieren will.

Aber selbst wenn ich, wie du weiter falsch zu suggerieren versuchst, um von deiner vorherigen Falschbehauptung von wegen Mehrfachanmeldung abzulenken, öfter "bei solchen Sexhotlines" ("s", also mehrere) anrufen würde, gäbe es keinen Grund mich von dir deswegen blöd anmachen zu lassen. Anscheinend im Gegensatz zu dir kann ich mit diesem Thema als aufgeklärter Mensch ohne Hemmungen umgehen. Dein erstes Mal kommt auch noch.

also auch hierfür sorry.

Denk an deine Abmahnung.

Und bevor du weiter falsche Tatsachen über mich behauptest, darf ich auch gleich an diesen Passus aus den NUB erinnern:

"Der Nutzer ist auf Anfrage verpflichtet, Nachweise für die Richtigkeit der von ihm verbreiteten Tatsachenbehauptung vorzulegen."

Dann schicke ich dir mal meine EVNs und dann frohes Nachweisen. Gleiches gilt für die Behauptung mit den Mehrfachanmeldungen.

spl
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[…1.2.1.2.1.1.1.3.3.1.1.1] J.Breyer antwortet auf spl
24.09.2006 11:10
Benutzer spl schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
und es ist sowieso total deine eigene sache wenn du bei solchen sexhotlines anrufst wie du ja auch offen schreibst.

Ebenso wie es deine Sache ist, absichtlich zu überlesen, dass ich die Stöhndienste gar nicht in Anspruch genommen und nur deshalb angerufen habe, weil mich brennend interessiert hat, wie jemand über eine 0180-Nummer 50 Euro kassieren will.

spl

lass gut sein. klar hast du diese onanier telefonnummer nur angerufen weil es dich 'brennend interessiert hat, wie jemand über eine 0180-nummer 50 euro kassieren will."

normal. genau damit machen die brüder bestimmt auch die kohle. sie zocken leute wie dich ab die "brennend interessiert hat,
wie jemand über eine 0180-Nummer 50 Euro kassieren will."

scheint zu funktionieren. sind ja mehrere dutzend von euch hier versammelt.

also reg dich ab.

jonas
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[5.1.1.1.1.2.1.2.2] Andy197474 antwortet auf honck
20.09.2006 23:03
Ich habe nicht jahre gewartet und auch nicht bei der firma angerufen.
Ich sollte erst 54 Euro zahlen dann noch mehr,also ich habe 3 verschiede angerufen wuste aber nicht das jede telefonendnummer extra kostet.
Wenn ja das wäre ja 162 Euro aber Mahnungen+Anwalt kosten wie die sagen nicht 307,77 Euro!
Einen Anwalt kann ich mir jetzt nicht leisten,kostet zu viel geld für mich!
Was nun?
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[5.1.1.1.1.2.1.2.2.1] Rogabana antwortet auf Andy197474
22.09.2006 10:35
Du hast im Prinzip zwei Möglichkeiten - natürlich immer vorausgesetzt, Du hast diesen Dienst wirklich nicht genutzt:

1. Du kannst bei der Polizei Anzeige wegen Betrug und Nötigung erheben.

2. Abwarten ! Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, haben die keine Chance. Wenn ein Mahnbescheid kommt (was ich nicht glaube), dann lege sofort Widerspruch ein. Erkläre dem Gericht genau, wie sich alles zugetragen hat.

Einen Mahnbescheid kann jeder beantragen. Das Gericht überprüft erstmal nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Erst wenn Du einen Widerspruch einlegst, muss der Gläubiger die Forderungen an Dich belegen und hierzu gehört auch ein rechtlich einwandfreier Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wurde.

Du musst keine Angst haben. Wenn Du den Dienst nicht in Anspruch genommen hast, musst Du auch nicht zahlen. Die Beweislast liegt in Deutschland noch immer beim Kläger.

Und wenn Du einen Anwalt nehmen willst, so musst Du kein Geld haben. Der Anwalt füllt nur einen Antrag auf Armenrecht aus und dann wird er vom Staat bezahlt.

Aber letztlich bin ich sicher, dass Du keinen brauchen wirst. Diese Solidus GmbH will Dich nur einschüchtern. Reagiere nicht aber sammle die Rechnungen, Briefe und Mahnbescheide von denen.

Gruß,

Roga
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[5.1.1.1.1.2.1.2.2.1.1] Andy197474 antwortet auf Rogabana
23.09.2006 09:19
Also jetzt habe ich verschieden sachen gelesen und weiß jetzt immernoch nicht was ich machen soll weil jeder was anderes sagt.
Ich kann mir zu zeit kein Anwalt leisten,also was nun?
Bitte um Hilfe
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[5.1.1.1.1.2.1.2.2.1.1.1] Rogabana antwortet auf Andy197474
23.09.2006 09:57
Hallo Andy,

jeder kann sich einen Anwalt leisten ! Du mußt den Anwalt nicht bezahlen, wenn Du ihm das Antragsformular für Armenrecht unterschreibst.

Ausserdem brauchst Du ja noch gar keinen Anwalt. Reagiere nicht auf die Briefe aber sammele sie.

Glaube mir, die kommen damit nicht durch. Ich hatte auch so eine Sache und das ging über Jahre. Du hast nichts unterzeichnet und auch keinen Dienst genutzt. Also musst Du auch nicht zahlen.

Also keine Panik. Die drohen zwar mit allem Möglichen. Aber wenn sie tatsächlich etwas in der Hand hätten, wäre Dir schon längst ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus geflattert.

Selbst wenn Du eines Tages so etwas bekommst, dann lege einfach sofort schriftlich Widerspruch ein.

Die können nichts vorweisen und kommen so auch nicht durch.

Gruß,

Roga
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[…1.1.1.1.2.1.2.2.1.1.1.1] Andy197474 antwortet auf Rogabana
24.09.2006 01:26
Hallo Roga,ich muß dir sagen das ich denn dienst genutzt habe 2mal,das habe ich auch schon geschrieben.
Armenrecht kann ich nicht machen verdiene mehr,bin gerade umgezogen und deswegen habe ich kein geld.
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[…1.1.1.2.1.2.2.1.1.1.1.1] Handyschlampe antwortet auf Andy197474
24.09.2006 09:34

einmal geändert am 24.09.2006 09:35
Benutzer Andy197474 schrieb:
Hallo Roga,ich muß dir sagen das ich denn dienst genutzt habe 2mal,das habe ich auch schon geschrieben.
Armenrecht kann ich nicht machen verdiene mehr,bin gerade umgezogen und deswegen habe ich kein geld.

Da musst du wohl durch.

Aber warum nutzt du diesen Dienst? Hast du keine gesunde Hände? Das ist kostenlos und im Endeffekt tut es den selben Dienst.

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[5.1.1.1.1.2.1.2.2.1.2] malamut antwortet auf Rogabana
09.12.2006 11:28
hallo,auch ich habe diesen Dienst nicht genutzt denn genau um diese Uhrzeit wo ich angeblich dort angerufen habe war ich im Kino habe Anzeige wegen Betruges gemacht heute kam vom Inkasso Unternehmen ConKred eine Mahnung. Wo sind denn da noch meine Rechte
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[5.1.1.1.1.2.1.2.2.1.2.1] Rogabana antwortet auf malamut
09.12.2006 19:53

einmal geändert am 09.12.2006 19:55
Dass es in diesem, unserem Staate, mitunter nicht mit rechten Dingen zugeht, ist hinlänglich bekannt.

Es ist bedauerlicherweise so, dass man sich als Otto-Normalverbraucher bei solchen Dingen wirklich in Geduld üben muss und einen enormen Hickhack durchläuft, bis man zum Ziel kommt.

Diese Inkasso-Unternehmen sind eine echte "Pest". Die bekommen monatlich von ihren Kunden einen Haufen Geld im Voraus dafür, dass vielleicht irgendwann ein Kunde nicht zahlt. Deshalb ist es denen auch egal, ob an den Anschuldigungen etwas dran ist.

Wie bereits gesagt: "Einen Mahnbescheid kann jeder erheben lassen, das wird vom Gericht vorab nicht geprüft - erst, wenn man Einspruch erhebt !"

Und diese Inkasso-Unternehmen drohen in der Regel nur - das kann jahrelang gehen. Für jedes Opfer von denen wird es erst wichtig, was die schreiben, wenn ein Mahnbescheid erhoben wird.

Ist an den Beschuldigungen nichts dran, dann muss man gegen diesen Mahnbescheid sofort Einspruch einlegen unter Darlegung des Einspruchsgrundes. Also in diesem Fall z.B., dass der Dienst überhaupt nicht beansprucht wurde. Dann ist wiederum die Gegenseite gefordert, erst einmal ihre Beweise vorzulegen. Haben sie keine, wird das ganze vom Gericht abgeschmettert.

Also nicht gleich Bange machen lassen. Sind die Forderungen allerdings berechtigt, dann ist es wichtig, schnellstmöglich mit dem Inkasso-Unternehmen in Kontakt zu treten und entweder die Rechnung sofort zu begleichen und wenn das nicht möglich ist, eine Ratenzahlung zu vereibaren. Im Normalfall lassen die sich darauf ein.

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[6] Michaelwmm75 antwortet auf groove
09.01.2007 11:07
Auch mein Sohn hat Post bekommen von dieser Solidus Media GmbH und zwar soll er an einem Chat teilgenommen haben und dafür 54€ bezahlen. Erstens war er zu der Zeit im Untericht in der Schule und zweitens ist die Telefonnummer die dort angegeben war falsch. Daraufhin habe ich eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt und der Firma mitgeteilt das sie keinen einzigen Euro von mir bekommen werden. Seid dem habe ich keine Post mehr bekommen von dieser Firma.Sollte diese Firma mich nochmals auffordern zu einer Zahlung , dann werde ich eine Anzeige wegen Nötigung stellen.

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[6.1] Streichelhaende antwortet auf Michaelwmm75
03.02.2007 11:20
Hallo ich schaue mir das nun schon lange an und ich muss erst mal sagen ich bin eine Frau die für den D.. Gearbeitet habe. Der D.. weiß doch zum teil nicht was hinter seinem Rücken geschieht . Die Angestellten die machen den mist.. Er bekommt zwar das Geld gibt es auch weiter aber es kommt bei uns Frauen tun Teil nicht an.
Ich muss sagen ich habe so manches erlebt.. Auch mit den Jugendlichen die sich für volljährig aus gegeben haben...
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[7] kurbel 44 antwortet auf groove
23.02.2007 09:23
Hallo,
leider gibt es solidus media immer noch.
Ich wohne in Oer-Erkenschwick ( Kreis Recklinghausen )und habe von denen eine unberechtigte Rechnung über 56 €bekommen.Einen Brief aufgesetzt ,widersprochen,und mit der Verbraucherzentrale gedroht.Trotzdem kam eine Mahnung,insgesamt nun 61 €.Gleichzeitig wird mit Inkasso gedroht.Habe nun von der VZ Recklinghausen eine Vorlage bekommen,abgeschickt mit Rückschein,und nun warte ich auf die nächste Post von Solidus.
Nur nicht einschüchtern lassen !!!Die haben keine Chance vor Gericht.Irgendwann kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid,den widersprechen,und dann wird die Sache nicht weiter verfolgt.
Normalerweise müsste man Solidus verklagen . Eine absolute Frechheit was sich der Richard Dean erlaubt.
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[7.1] kurbel 44 antwortet auf kurbel 44
24.02.2007 07:15
Hallo ,
habe bei Heise Online gefunden:
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Vorsicht vor Telefonservice-Nepp mit Festnetznummer
Rechnungen für Telefon-Serviceleistungen, die angeblich nach dem Anwählen einer Festnetznummer zu Stande gekommen sind, sollten nicht unbesehen beglichen werden. Nach Angaben von Verbraucherschützern handelt es sich dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Masche. Gebührenpflichtige Telefonservices dürfen nur über dafür vorgesehene Rufnummerngassen angeboten werden, die meist die Vorwahlnummern 0190 (die jedoch ausläuft) oder 0900 haben, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Zuletzt hätten immer wieder Verbraucher Rechnungen in Höhe von 54 Euro über eine «Telefon Chat Pauschale» erhalten. Der Absender behaupte, dieser Service sei über eine Rufnummer mit der Vorwahl von Frankfurt/Main (069) in Anspruch genommen worden. Empfänger solcher Rechnungen sollten sich laut der Verbraucherzentrale an die Polizei!!!! wenden und sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern lassen. (dpa) / (jk/c't)


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[7.1.1] Thomas Richter antwortet auf kurbel 44
13.06.2007 10:10

Alles schön und gut, aber wenn mal alle ehrlich sind, haben sicherlich alle angerufen und waren nur zu faul die Anzeige
ganz zu lesen oder wollen sich um die Kosten drücken.
In einem andren Forum stand, dass im RTL Viedeotext nix von der Pauschale stehen würde. Hab ich ma nachgesehen. Klar stehts da.
Sicher hab ich auch keinen Bock das zu zahlen, aber soweit ich mich erinnern kann wird es wirklich in den AGB`s angesagt.Ob das alles gesetzlich verpflichtend ist irgendwie nach Adressen zu fragen ist ja auch wurscht, wenn man den Dienst auch genutzt hat. Ich nutze sowas recht häufig und dann lohnt sich der Dienst. Für leute die das nicht machen ist das natürlich hart, aber wer zu dumm ist die Anzeigen ganz zu lesen. Pech gehabt...
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[7.1.1.1] Renegade antwortet auf Thomas Richter
13.06.2007 16:07
Benutzer Thomas Richter schrieb:

Alles schön und gut, aber wenn mal alle ehrlich sind, haben sicherlich alle angerufen und waren nur zu faul die Anzeige ganz zu lesen oder wollen sich um die Kosten drücken. In einem andren Forum stand, dass im RTL Viedeotext nix von der Pauschale stehen würde. Hab ich ma nachgesehen. Klar stehts da. Sicher hab ich auch keinen Bock das zu zahlen, aber soweit ich mich erinnern kann wird es wirklich in den AGB`s angesagt.Ob das alles gesetzlich verpflichtend ist irgendwie nach Adressen zu fragen ist ja auch wurscht, wenn man den Dienst auch genutzt hat. Ich nutze sowas recht häufig und dann lohnt sich der Dienst. Für leute die das nicht machen ist das natürlich hart, aber wer zu dumm ist die Anzeigen ganz zu lesen. Pech gehabt...


Hallo Thomas,

ich habe da angerufen, und zwar aufgrund einer Fernsehwerbung, die den "Service" nett als Chat-Line f. 3 Cent/min verpackt angeboten hat. Eine 01805-Nr., üblich für echte Dating-/Chatlines. In winziger, roter, kaum lesbarer Schrift wird unten am Bildrand auf diesen Abo-Quatsch hingewiesen. In der Kürze des Spots schwerlich wahrnehmbar. Klar habe ich aufgelegt, als ich bemerkte, dass es sich um Tel.-sex handelt. An sowas war und bin ich nicht interessiert. Das alles ist nunmehr über 1 Jahr her, und Solidus+Inkasso+Anwalt haben und werden keinen müden Cent von mir sehen. Und, wer hat denn hier nun tatsächlich mal einen Mahnbescheid erhalten? Zumindest hat niemand davon hier berichtet. Tja, wie kommt das wohl? Ist vielleicht doch kein einwandfreier rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen....
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[7.1.1.1.1] Thomas Richter antwortet auf Renegade
14.06.2007 08:21
Du sagst ja selbst, dass es da stand. Aber der gesunde Verstand sagt doch schon, das bei solchen Nr immer ein kleiner Haken ist und dann muss man sich die Mühe machen den zu finden. Ich glaube, das die Gesetzeslage bei so Telefon Dingen und Internet-Kram immer der schwammig ist. Allerdings bezahlst du ja auch deine Telefonrechnung und sagst nicht, oh ich hab mich verwählt, den wollt ich gar nicht anrufen. Ich glaube solche Dienste dürfen gesetzlich ab einer gewissen Sekundenzahl anfangen das gespräch zu berechnen. Außerdem ist es doch ein chat. Und aus den Anzeigen die ich kenne, sieht man anhand des Bildes etc. womit man da rechnen muss.
Muss halt jeder selbst entscheiden. Find halt nur, dass man hätte wissen können worums da geht, wenn man sich damit kurz außeinandergesetzt hätte.
Grüße
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[7.1.1.1.1.1] Renegade antwortet auf Thomas Richter
15.06.2007 08:32
Benutzer Thomas Richter schrieb:
Du sagst ja selbst, dass es da stand. Aber der gesunde Verstand sagt doch schon, das bei solchen Nr immer ein kleiner Haken ist und dann muss man sich die Mühe machen den zu finden. Ich glaube, das die Gesetzeslage bei so Telefon Dingen und Internet-Kram immer der schwammig ist. Allerdings bezahlst du ja auch deine Telefonrechnung und sagst nicht, oh ich hab mich verwählt, den wollt ich gar nicht anrufen. Ich glaube solche Dienste dürfen gesetzlich ab einer gewissen Sekundenzahl anfangen das gespräch zu berechnen. Außerdem ist es doch ein chat. Und aus den Anzeigen die ich kenne, sieht man anhand des Bildes etc. womit man da rechnen muss.
Muss halt jeder selbst entscheiden. Find halt nur, dass man hätte wissen können worums da geht, wenn man sich damit kurz außeinandergesetzt hätte.
Grüße

Aber zeig mir doch bitte auch nur einen weiteren solchen Dienstleister, der diesen Service über eine 0180-Nr. schaltet. Die Rufnummerngasse dafür ist üblicherweise 0900. Und ich meinte mit Chat tatsächliche Dating-Lines. Sowas gibt´s, da ruf ich des öfteren an. Hat nüscht mit Tel.-sex zu tun, obwohl auch diese Lines ähnlich beworben werden. Da ruft man an, und zahlt dann eben 14 Cent/Min. Es kommen nicht irgendwelche Verträge zustande, bloss weil man ne 0180-Nr. anruft. Ganz im Ernst, so etwas gibt es nicht. Hat Solidus erfunden, und muss wohl ne rechtliche Grauzone sein.
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[7.2] schnecke518 antwortet auf kurbel 44
22.03.2007 19:52
Kein Beitrag