Benutzer Moneysac schrieb:
gehe ich nicht davon aus, dass überhaupt ein Mahnbescheid erwirkt werden könnte, da der Erwirkende seinen Anspruch glaubhaft machen muss.
Im Mahnverfahren muss nichts glaubhaft gemacht werden.
Es würde auch nichts nützen, weil nur eine vorsätzlich falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung strafbar ist. Es dürfte schwierig sein, Herrn Fiege nachzuweisen, dass er gar nicht an das Bestehen seines Anspruchs glaubt.
Ich selbst bin immer wieder erstaunt, wie viele Schuldner es ganz einfach verpennen dem Mahnbescheid zu widersprechen, trotz amtlicher Zustellung mit Klingeln usw. Solange das der Fall ist, werden Gläubiger auch weiterhin darauf spekulieren, dass der Schuldner sich auf den Mahnbescheid hin nicht rührt, um so einen Vollstreckungstitel zu erlangen.
spl