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Verstehe ich nicht??????


27.04.2006 22:22 - Gestartet von IgelchenW
Also Leute, irgendwie verstehe ich es nicht, warum wurden meine Beiträge hier zum Thema Gratis SMs Schwindelleien nie beachtet?

Da hab ich einen Text von der Verbraucherzentrale zum Thema dagelassen und auch einen Entwurf hier reingestellt, wie man den Widerruf schreiben kann.

Könnt Ihr mir sagen, warum ich keinerlei Beachtung mit meinen Beiträgen bekam, was war denn so falsch an denen???

Im übrigen, ich habe, trotz Widerruf eine Mahnung erhalten und eine Drohung mit Inkassobüro, die haben den Widerruf gar nicht beachtet! Toll oder?

Bei mir gehts um www.1sms.de

Lg Igelchen
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[1] User2184 antwortet auf IgelchenW
30.04.2006 13:47
Hey du, ich hab mich auch bei 1Sms.de angemeldet. Genau das gleiche Spiel. Am 15. Tag erhielt ich NACHTS eine Rechnung. Wer erstellt schon nachts eine Rechnung. Schon sehr merkwürdig. Ich werde den Betrag nicht bezahlen. Ich habe erstmal per Email küdigen. Sie behaupteten dann erstmal, dass Sie keine Küdigung in der Datenbank hätten, aus diesem Grund werde ich nochmal per Einschreiben küdigen. Ich werde abwarten, ansonsten drohe ich weiterhin mit Anwalt oder Polizei.

Gruß User2184
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[1.1] IgelchenW antwortet auf User2184
30.04.2006 14:53
Nicht Kündigen, Du mußt einen Widerruf schreiben, wie diesen hier als Beispiel! Denn Kündigen heißt, das Du 1 Jahr das Abo haben mußt! Aber Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, da sie Dir die AGBs oder Kundeninfos nicht zugesand haben per Post, Mail oder Fax, ist diese Frist noch nicht angefangen. Schreib also nen Widerruf, hier so wie ich es tat!

Beispiel Text zum gerne Kopieren für einen Widerruf:

Möglicher Briefentwurf an: „Gratis“-Schwindeleien im Netz

Am besten per Einschreiben / Rückschein!

Absenderadresse Datum: ...
...
...
...
Empfängeradresse
...
...
...


Widerruf zum Auftrag der Kundennummer: ... - Mitgliedsnummer:...


Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei Informieren.

Zu Ihrer Information:

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschließen.Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was Sie eigentlich wollen.

Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche - für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken.

Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen Zuwiderrufen.

Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in 'Textform' erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann.

Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.

Bitte bestätigen Sie mir meinen Widerruf bis zum 30. April 2006!

Mit freundlichen Grüßen


Anlage
Ihre Rechnung damit sie genau wissen, um was es geht

Lg Igelchen
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[1.1.1] IgelchenW antwortet auf IgelchenW
30.04.2006 15:27
Ich habe auch nen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein und sogar ein Fax mit meinem Widerruf gesendet! Und was machen die??? Die lassen es völlig außer Acht und schreiben eine Mahnung und drohen mit Inkasso, sollte ich das Geld nicht bezahlen.

Ich war auch bei der Polizei. Sie sagten mir, sie leiten es weiter an die Kripo, eine Anzeige wollten die allerdings erstmal nicht von mir. Sie meinten, wird der Fall verfolgt, melden die sich bei mir.

Du solltest nicht drohen, sondern Tatsachen machen. Je mehr zur Polizei gehen, desto besser und desto mehr wird der Fall beachtet.

Es ist völlig richtig, das wir nicht bezahlen! Ja krass ist, das sie ihre Rechnung sogar nachts versenden. Ich glaub dann ist der Fall klar, das es doch ne Gratis Schwindelei ist!

An alle ganz wichtig der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung mal hier erklärt:

Eine Kündigung ist:

Man kann ein Vertrag kündigen zum Fristende. Im Falle www.1sms.de ist dies Abo 1 Jahr gültig, als wird die Kündigung erst mit Ablauf der 12 Monate wirksam. In dem Fall muß der Kunde dieses eine Jahr bezahlen. Gilt bei allen Verträgen. Jeder Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist, bis dahin muß man bezahlen!

Ein Widerruf ist:

Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen Zuwiderrufen.

Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann.

Noch ein Hinweis:

Wer einen Mahnbescheid erhält, der muß unbedingt darauf reagieren. Er muß einen Widerspruch schreiben, per Einschreiben mit Rückschein und immer wieder sagen, es ist kein Vertrag zustande gekommen, da man ja fristgerecht den Vertrag widerrufen hat.

Legt man Mahnbescheide unbeachtet zur Seite, dann bekommt die Firma ihr Recht und einen Titel und kann die Forderung sogar durch einen Gerichtsvollzieher einfordern. Die Firma lacht dann und sagt, Sie hätten dann ja dagegen widersprechen können.

Also Leute, lasst diese Leute nicht so einfach davon kommen, wehrt Euch!!!!

Lg Igelchen

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[1.1.2] User2184 antwortet auf IgelchenW
07.05.2006 11:42
Hey, habe gestern eine Mahnung per Sms und Email erhalten. EInen Widerruf habe ich bereits per Email versendet. Kannst du mir mal einen Tipp geben, wo ich diese ganzen Rechte finde und woher du dieses Widerrufsschreiben hast? Was ist denn dein Stand der Dinge bei 1Sms.de?

Gruß Melina
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[1.1.2.1] IgelchenW antwortet auf User2184
07.05.2006 13:51

einmal geändert am 07.05.2006 14:11
Ja, hatte auch eine Mahnung per Email erhalten! Mein Stand der Dinge ist:

Sehr geehrte Frau Igelchen,

wir bedauern Ihren Widerruf sehr, falls Sie sich doch noch für unseren Service entscheiden, nehmen wir Sie gern wieder in unsere Kundendatenbank auf.

------------------------------------

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 1sms.de Support Team


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[1.1.2.2] IgelchenW antwortet auf User2184
07.05.2006 13:57
Also, jetzt mußt Du folgendes tun!

In Deinem Emailpostfach einfach auf Antworten klicken und an diese Leute folgendes schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihre Email verstehe ich nicht! Denn es ist nie ein Vertrag zwischen uns zustande gekommen, da ich diesen Auftrag Fristgerecht Widerrufen habe. Dies tat ich am 13. April 2006 per Fax und per Einschreiben mit Rückschein!
Bei einem Vertrag hat der Kunde auch das Widerrufsrecht, welches ich fristgerecht eingehalten habe!

Ihre Behauptung, ich würde diesen Service nutzen ist absolut falsch!

Es ist also kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den erneuten Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und habe die Polizei informiert.

Hinweis für Sie:

Zu Ihrer Information:

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschließen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was Sie eigentlich wollen.

Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche - für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken.

Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen Zuwiderrufen.

Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann.

Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.

Bitte akzeptieren Sie meine Entscheidung, denn ich war nie an einem Abo interessiert! Im Anhang finden Sie meinen fristgerechten Widerruf als Kopie noch einmal!

Bitte bestätigen sie mir meine Email bist zum 10. Mai 2006!

Mit Freundlichen Grüßen

Igelchen
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[1.1.2.3] IgelchenW antwortet auf User2184
07.05.2006 14:05
Also meine Informationen habe ich von der Verbrauerzentrale Hamburg! Und da hab ich einfach meinen Brief her formuliert, smile!Hier kannst Du im Internet darüber lesen, gehe einfach zu:

http://www.vzhh.de/ dort dann auf den Link links: Telefon+Internet und da auf Gratis Schwindelleien. Dann findest Du diesen Text:

„Gratis“-Schwindeleien im Netz

Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken der Firma ISAS
(Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR

Dutzende von Beschwerden täglich – die liefern uns Surfer, die arglos im Netz auf vermeintliche „Gratis“-Angebote hereingefallen sind. Sie bekommen Rechnungen der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR für angebliche Abos. Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.

www.songtexte-heute.com, www.suchen-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com oder www.hausaufgaben-heute.com).



Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert. Dann wird ihnen ein Abovertrag „untergejubelt“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden Hinweis: „Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“

Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden leicht übersehen und nicht durchgelesen. Nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono, über einen Vertragsabschluss sei ihnen nichts bekannt.

Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschliessen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was

Sie eigentlich wollen. Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in

einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas

zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des

Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche

- für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken. Unabhängig

davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet

aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu

widerrufen. Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor

der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist.

Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax

oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr

verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete

Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in

Gang zu setzen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, den Vertragsschluss zu

bestreiten und "hilfsweise" zu widerrufen.



Verweigern Sie also auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.



Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.



So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“



Melden Sie den Fall der Polizei. Es wäre nicht das erste Mal, dass viele Strafanzeigen dazu beigetragen haben, den Betrügern im Netz das Handwerk zu legen!




Lg Igelchen
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[1.1.2.4] IgelchenW antwortet auf User2184
07.05.2006 14:19
Eins noch, meine Briefe habe ich einfach, mithilfe des Textes von der Verbraucherzentrale selber formuliert. Hab aus deren Text was genommen und es so zusammengestellt und einiges noch kurz dazu geschrieben. Aber wie gesagt, meinen Widerruf haben sie akzeptiert, daher hab ich es gut und richtig formuliert, so daß sie nichts mehr zu sagen wußten! Denn das Recht ist ja auf meiner Seite. Versuchs wie ich und ganz wichtig, schreib zum schluss, sie sollen Dir bis zum ... eine Bestätigungsmail senden. Dann müßtest Du damit durch sein. Außerdem habe ich ja in echt die Polizei informiert!

Viel Glück, das es sogut klappt wie bei mir.

Lg Igelchen