Frei Sprechen
03.09.2008 05:10

T-Mobile verweigert Zahlbeleg f. xtra Card Direkt Aufladung

Gibt es Erfahrungen dazu ? Ist das rechtlich und steuerlich so korrekt ?
teltarif.de Leser Tarif-Alex schreibt:
Hallo,

vor einigen Wochen habe ich meinen T-Mobile-Laufzeitvertrag (mit Option "Rechnung-Online") auf xtra umgestellt, sowie gleich eine Direktaufladung beauftragt, was so auch ausgeführt wurde. Auf meinem Kontoauszug entdeckte ich nun also die Abbuchung der Direktaufladung mit einer T-Mobile-Rechnungsnummer, wobei ich die betr. Rechnung jedoch nicht erhalten habe. Ich habe also in den AGB zur xtra Card nachgeschaut, auf welchem Wege die Rechnung bzw. der Zahlbeleg übermittelt wird, habe dort aber gar nicht zum Thema Rechnung gefunden, weshalb ich diese Rechnung bei T-Mobile reklamiert habe. Man bot mir an, nachträglich eine Verbindungsübersicht zuzusenden, aber verweigert auch nach Hinweis auf die Pflicht der Rechnungsstellung, was mir auch 2 Finanzämter so bestätigten, mir die ja schließlich bereits existierende Rechnung, welche ich u.a. zum Vorsteuerabzug benötige, zukommen zu lassen.

Zitate aus verschiedenen Emails vom Kunden-Service T-Mobile :

".....Wenn Sie es möchten, senden wir Ihnen regelmäßig einen Nachweis über die Leistungen, die Sie mit Ihrer Xtra Card im Monat genutzt haben. Damit können Sie zum Beispiel die Kosten, die Ihnen entstanden sind, beim Finanzamt nachweisen. Regelmäßige Rechnungen erstellen wir bei Xtra nicht. Das liegt daran, dass Sie alle Leistungen bereits im Voraus bezahlt haben. .....Gern haben wir in Ihren Kundendaten vermerkt, dass Sie eine monatliche Leistungsübersicht per Post zugesandt bekommen. .....Noch ein kurzer Hinweis: Da bei Xtra-Karten keine Vertragslaufzeit besteht und immer das Guthaben abtelefoniert werden kann, was aufgeladen wird, erfolgt keine Rechnungsstellung. ...... Eine Rechnung zur Aufladung Ihrer Xtra Karte erhalten Sie leider nicht. Sie haben dafür den Nachweis auf Ihrem Kontoauszug der Bank. ......"

Leider ist noch nicht einmal auf dem Kontoauszug die MwSt. (USt.) und eben alles was auf einer Kleinbetragsrechnung laut § 33 UStDV aufgeführt sein muss, enthalten, was laut Aussage der Finanzämter als Beleg anerkannt werden würde.

Ich habe auch bereits mit der Bundesnetzagentur darüber gesprochen, welche auch sehr verwundert darüber war, aber diesbezüglich nicht tätig werden kann.

Nicht nur meiner Ansicht nach ist T-Mobile dazu verpflichtet einen Zahlbeleg mit USt. etc. auf irgend einem Weg zukommen zu lassen, auf welchem freilich nicht Gespräche in der Zukunft aufgelistet sein können, aber eben welcher Betrag für welchen Zweck und welcher Steuer bezahlt wurde.

Hat jemand weiter Infos über dieses Thema ? Wie verbuchen das andere Gewerbetreibende mit xtra Cards ? Was meint Ihr dazu ?

Gruß Alex

einmal geändert am 03.09.2008 05:28
Kommentare zum Thema (10)
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Alternative ...
AABBCC2008 antwortet
03.09.2008 08:43
Alternative wäre m. M. das Aufladen im Telekom Shop, Tankstelle oder Ähnliches.

Da erhälst du auf jeden Fall einen Beleg.
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igelboy antwortet auf AABBCC2008
03.09.2008 09:17
Guten Morgen,

XtraCash Aufladungen unterliegen nicht dem Vorsteuerabzug.

Auf Guthabenkarten ist keine MwSt. drauf.

Gruß Igelboy
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multimedianus antwortet auf AABBCC2008
03.09.2008 10:46
Benutzer AABBCC2008 schrieb:
Alternative wäre m. M. das Aufladen im Telekom Shop, Tankstelle oder Ähnliches.

Da erhälst du auf jeden Fall einen Beleg.

ja beleg mit ohne MWST!

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xtzra mehrwertsteuerpflichtig
Tarif-Alex antwortet
03.09.2008 11:16
Danke für die Antworten & Meinungen.

Zwischenzeitlich habe ich in einem anderen Forum (Quelle: www.wer-Weiss-was.de) das dazu gefunden :

".....Zur Erläuterung der ustlichen Behandlung von Telefonkarten, prepaid-Guthaben und dergleichen haben verschiedene OFDn einiges veröffentlicht, das relativ neuste Schreiben ist von der OFD Hannover, 21.09.2000.

In groben Zügen muss man unterscheiden:

- Der Kauf einer Telefonkarte ist bloß dann eine Lieferung, wenn der Gegenstand Telefonkarte dabei im Vordergrund steht (Sammler), d.h. der Preis höher als der abtelefonierbare Wert ist.

- Sonst handelt es sich um vorausbezahltes Entgelt für eine sonstige Leistung, hierzu § 13 Abs 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG. In diesem Fall entsteht die USt, wenn die Zahlung geleistet ist, auch bevor die Leistung erbracht ist. Wenn eine ordnungsgemäße Rechnung / Abrechnung über die Vorauszahlung durch den Unternehmer, der die Leistung erbringt, vorliegt, ist Vorsteuerabzug möglich - § 15 Abs 1 Nr. 1 S. 2 UStG. Daran wirds in der Regel hapern, weil der Unternehmer, der die Leistung erbringt, gar nichts von dem weiß, der die Karte oder das Guthaben erwirbt.

- Wenn das Telekommunikationsunternehmen Karten an "Wiederverkäufer" abgibt, führt dieses zu keinem Leistungsaustausch der beiden Beteiligten. Das heißt, es gibt keinen steuerbaren Vorgang, keinen Vorsteuerabzug für den Wiederverkäufer. Wenn er die Karten vom Telekommunikationsunternehmen zu einem rabattierten Preis erhält, ist die Preisdifferenz eine Provision für eine Vermittlungsleistung des Wiederverkäufers an das Telekommunikationsunternehmen. Weil sich die Vermittlungsleistung auf die Bezahlung im Voraus bezieht, ist sie gem. § 4 Nr. 8d UStG USt-frei ohne die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht...

- Wenn Prepaid-Karten zum Bezug verschiedener Leistungen berechtigen, z.B. Parkhausbenutzung und Straßenbahnfahren oder sowas, sind sie Zahlungsmittel, und es findet weder ein Leistungsaustausch noch eine Vorabzahlung für eine künftig bezogene Leistung statt. Der Vorgang ist nicht umsatzsteuerbar.


Kurzer Sinn: Derjenige, der tatsächlich telefoniert (= Leistungsempfänger) kann Vorsteuer geltend machen, wenn er eine Rechnung des Telekommunikationsunternehmens über die im Voraus bezahlte Leistung vorlegt. Im Fall einer Kleinbetragsrechnung (bis 100€) genügt es hierfür, wenn der vollständige Name & die Anschrift des leistenden Unternehmers drauf sind, außerdem das Ausstellungsdatum, der Umfang und die Art der zu liefernden Leistung und der anzuwendende Steuersatz.

Eine solche Rechnung werden die Telekommunikationsunternehmen schon allein deswegen nicht ausstellen, weil sie dann den Verkauf von Prepaid-Karten an ausländische Unternehmer untersagen und überwachen müssten, denn in diesen Fällen ist der Ort der Leistung außerhalb von D und die Leistung unterliegt nicht dem deutschen UStG: Es darf keine Steuer ausgewiesen werden....."

Da es in meinem Fall ja nicht darum geht, eine Aufladekarte irgendwo anonym zu kaufen, sondern darum, dass ich eine bereits existierende Rechnung von T-Mobile auch gerne haben möchte und ich dort ja mit Namen und Adresse etc. bekannt bin, ist auch ein Vorsteuerabzug möglich, denn selbstverständlich ist eine Leistung auch dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese im Voraus bezahlt wurde, ausgenommen davon ist das Briefporto.

Selbst wenn man die MwSt. ganz außen vor lassen würde, ist zur steuerlichen Geltendmachung ein Zahlungbeleg notwendig, auch wenn es eine Direktaufladung war.

Ich bin mal gespannt, was dabei heraus kommt, denn ich habe auch Telekom-Handel, Funkschau und Connect angeschrieben.

Gruß Alex
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elektronische Prepaidaufladungen sind laut Gesetzt steuerfrei
DerNorman antwortet auf Tarif-Alex
03.09.2008 11:50
Hi,

für Prepaidaufladungen (Prepaidkarte = Direktaufladung) der Netzbetreiber gilt:

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 4.12.2003, S-7100 A - 172 - St I 1.10) entsteht die Umsatzsteuer noch nicht beim Verkauf einer Prepaid-Karte. Denn die Prepaid-Karte ist ausschließlich netzgebunden. Die Leistung kann außer vom Netzbetreiber auch vom Serviceprovider oder von einem Dritten erfolgen. Wer Leistender ist, bestimmt sich somit nicht vor der Aktivierung der Karte.

Der Händler selbst erbringt dem Kunden gegenüber keine Telekommunikationsleistung und auch sonst keine umsatzsteuerbare Leistung. Die Umsatzsteuer entsteht erst im Zeitpunkt der Leistungsausführung, also mit dem Telefonieren des Kunden oder mit der Nutzung für andere Zwecke, z.B. dem Bezahlen von Parkgebühren.


->> Wichtigster Teil ist: Die Mehrwertsteuer fällt erst bei der Leistungserbringung an. Sprich in dem Moment wenn telefoniert wird. Darum gibt es bei T-Mobile z.B. einen EVN auf dem dann die UST für das schon vertelefonierte Guthaben ausgewiesen wird.

Da gibt es auch eine einheitliche gesetzliche Relung zu, leider weiss ich aber den Paragraphen gerade nicht.

Mfg
norman
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Prepaid-Aufladung direkt bei T-Mobile
Tarif-Alex antwortet auf DerNorman
03.09.2008 12:26
Benutzer DerNorman schrieb:
........
Die Leistung kann außer vom Netzbetreiber auch vom Serviceprovider oder von einem Dritten erfolgen. Wer Leistender ist, bestimmt sich somit nicht vor der Aktivierung der Karte.

Der Händler selbst erbringt dem Kunden gegenüber keine Telekommunikationsleistung und auch sonst keine umsatzsteuerbare Leistung. .....
Mfg norman

Danke für Deine Hinweise Norman - ist ja echt ein sehr kompliziertes Thema.

In meinem Fall hat T-Mobile aber direkt von meinem Konto meine Karte aufgeladen, d.h. es war da kein Händler dazwischen und es gab auch keine Möglichkeit das so erworbene Guthaben für einen Provider o.ä. zu nutzen, womit ich immer noch annehme, dass in diesen Fällen eine Rechnung mit USt.-Ausweis erstellt werden muss.

Bin mal gespannt, welche Hinweise und Meinungen dazu noch eingehen, denn so wie es aussieht, scheinen ja selbst die OFD´s nicht völlig gleicher Ansicht zu sein.

Auf Parktickets ist die MwSt. übrigens ausgewiesen.

Gruß Alex
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NextLevel antwortet auf Tarif-Alex
03.09.2008 13:52
Soweit ich weiß gibt es bei keinem Netzbetrieber die Möglichkeit einer ausgewiesenen MwST bei Gesprächen als EVN oder ähnliches zu beantragen.

Aber was du versuchen kannst ist, mal die T-Mobile Business Hotline anzurufen, da diese auch Prepaid KArten für Geschäftskunden ausstellt. Vielleich können die dir dabei helfen
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T-Mobile Business Hotline
Tarif-Alex antwortet auf NextLevel
03.09.2008 16:21
Benutzer NextLevel schrieb:

Aber was du versuchen kannst ist, mal die T-Mobile Business Hotline anzurufen, da diese auch Prepaid KArten für Geschäftskunden ausstellt. Vielleich können die dir dabei helfen


Das wäre eventuell eine Variante - allerdings bin ich im Moment und das noch für viele Monate in Asien (weshalb ich ja auch meinen Vertrag in xtra umgestellt habe) und mit Hotline anrufen ist somit sehr schlecht - hast Du eventuell einen direkten Kontakt dorthin, denn normale Nummern (nicht 0180 oder so) kann ich übers Internet praktisch kostenfrei anrufen.

Gruß Alex