Sport

Bundesliga-TV-Rechte: Mehr Fairness für die Kleinen

Das Bundes­kar­tellamt hat das Vermark­tungs­modell der DFL bei der Ausschrei­bung von TV-Rechten für die Fußball-Bundes­liga geneh­migt. Weniger finanz­kräf­tige Inter­essenten sollen eine Chance auf einen Rech­teer­werb bekommen.
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Das Bundes­kar­tellamt hat das Verfahren zur Prüfung des Vermark­tungs­modells der Deut­sche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medi­enrechte an den Spielen der Bundes­liga und der 2. Bundes­liga ab der Saison 2025/26 abge­schlossen. In einem Schreiben wurde der DFL mitge­teilt, dass das von ihr vorge­legte Modell vom Kartellamt tole­riert werde. Zuvor hatten die am Verfahren betei­ligten Unter­nehmen die Gele­gen­heit, zur vorläu­figen Bewer­tung des Amtes Stel­lung zu nehmen.

"Mit dem Verfah­rens­abschluss haben wir nun die wesent­lichen kartell­recht­lichen Leit­planken für die anste­hende Vergabe der Medi­enrechte gesetzt", sagt Andreas Mundt, Präsi­dent des Bundes­kar­tell­amtes". Ausdrück­lich sei für sämt­liche Bundes­liga­spiele eine zeit­nahe High­light-Bericht­erstat­tung im frei-empfang­baren Fern­sehen vorge­sehen. "Für die Vergabe der Live-Rechte haben wir außerdem sicher­gestellt, dass die Auktion wich­tige wett­bewerb­liche Elemente enthält, so dass auch weniger finanz­kräf­tige Inter­essenten eine Chance auf einen Rech­teer­werb haben.“

Allei­ner­werbs­verbot könnte entfallen

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Bild: Sky Deutschland
Bei der Vergabe der Live-Rechte konnte das Allei­ner­werbs­verbot (No-single-buyer rule) für den Zeit­raum der anste­henden Verga­bepe­riode entfallen. Grund dafür ist, dass es bei den Markt­ver­hält­nissen bei Live-Über­tra­gungen mit Anbie­tern wie DAZN, RTL und auch Amazon nun deut­lich mehr Bewe­gung gibt. Ein Erwerb der Live-Bundes­liga­rechte durch mehrere Erwerber bleibe aber grund­sätz­lich möglich, auch wenn er nicht mehr vorge­schrieben ist.

"Die finale Frei­gabe des Bundes­kar­tell­amts für das Konzept unserer Medi­enrechte-Ausschrei­bung nach einer sehr inten­siven Prüfung freut uns sehr", sagte DFL-Geschäfts­führer Steffen Merkel. "Die Zustim­mung zum von der DFL geplanten Modell - insbe­son­dere zum Wegfall des in der Vergan­gen­heit gefor­derten Allei­ner­werbs­ver­bots - stellt die Medi­enrech­tever­gabe auf ein rechts­sicheres Funda­ment und ist eine starke Grund­lage für eine gute Ausschrei­bung."

Aus für die Sams­tags-Sport­schau im Ersten?

Mit dem frei­gege­benen Modell sei laut sportschau.de aber der Wegfall der Bundes­liga-Zusam­men­fas­sung im Free-TV am Samstag ab 18.30 Uhr möglich, wie sie derzeit von der ARD-"Sport­schau" ange­boten wird. Bei dieser jetzt ausge­schrie­benen Vari­ante wären die Höhe­punkte im frei zugäng­lichen Fern­sehen erst ab 19.15 Uhr zu sehen. Bei einer zweiten Vari­ante bliebe es bei einer Zusam­men­fas­sung um 18.30 Uhr. Dieses Themas hatten wir bereits ausführ­licher beleuchtet

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