Gutachten: Google Street View teilweise gesetzeswidrig
Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch
Google Street View verstoßen nach einem Gutachten zu großen Teilen
gegen deutsches Recht. Das ist das Ergebnis eines von der rheinland-
pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens, das
Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) am Montag in Mainz
vorstellte. Darin wird unter anderem kritisiert, dass die
Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt
werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so
Bamberger. Er forderte, Google müsse gewährleisten, dass die Daten
direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke
verwendet würden.
Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter
gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in
welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die
Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für
Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. "Zulässig ist, was auch
ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht
mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei
Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und
könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken
hinwegfilmen.
Ein Wohngebiet in den Niederlanden. Eine Studie hat ergeben, dass Google Earth View Rückschlüsse auf die Wohnsituation erlaubt.
Screenshot: Teltarif.de
Aufnahmen verraten zuviel über Privatleben
Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen. Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View- Dienst werden die Bilder dann nahtlos zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann. Deutschland soll bereits weitgehend abgelichtet sein, auch wenn der US-Konzern wegen des Widerstands von Politikern, Datenschützern und einiger Kommunen länger mit einem Start von Street View in Deutschland wartete. Den im Mai 2007 vorgestellten Dienst gibt es bereits unter anderem in den USA und Großbritannien.
Datenschutzbeauftragter Kritisiert Umgang mit Privatsphähre
Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google Street View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich, dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner. Die Landesregierung will das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob Google Street View damit neue Auflagen gemacht werden können. Justizminister Bamberger sieht die Vorlage vor allem als "Anreiz, neue Gespräche mit Google zu führen." Der aktuelle Diskussionsprozess solle mit dem Gutachten weiter befördert werden. Sollte Google dennoch nicht zu Kompromissen bereit sein, will Bamberger mit seinen Länderkollegen über den Bundesrat aktiv werden: "Dann machen wir halt ein Gesetz."