Online-Widerspruch

Google schaltet Online-Formular zur Unkenntlichmachung frei

Widerspruch gegen Street View jetzt auch per Internet möglich
Von Marie-Anne Winter mit Material von ddp und dpa

Der Internetdienstleister Google hat inzwischen die Website [Link entfernt] freigeschaltet, auf der Bürger Widerspruch gegen den Fotodienst Google Street View einlegen können. Wie der Konzern heute in Hamburg mitteilte, sind von nun an vier Wochen lang so genannte Vorabwidersprüche möglich. Sie bewirken, dass Gebäude, Personen oder Fahrzeuge, die im Rahmen der deutschlandweiten Kamerafahrten von Google seit 2008 aufgenommen wurden im Datenbestand unkenntlich gemacht werden müssen. Ausschnitt Startseite Google Street View Ausschnitt Startseite Google Street View
Screenshot: teltarif.de

Bei Gesichtern und Fahrzeugkennzeichen geschehe dies automatisch. "Das Online-Tool ergänzt die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege. Es wurde nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt", hieß es in der Erklärung.

Der Internetkonzern möchte Ende dieses Jahres flächendeckende Fotoaufnahmen der 20 größten deutschen Städte mit dem Dienst Street View im Internet zugänglich machen. Die vierwöchige Frist bestehe aus technischen Gründen und gelte nur für die 20 größten Städte, teilte Google mit. Im Google Produkt-Kompass betont Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, dass ein Antrag auf Unkenntlichmachung auch nach Ablauf der Vorabfrist jederzeit möglich sei. Allerdings müsse dabei bedacht werden, dass der Vorgang unwiderruflich sei. Wenn ein Haus bei Street View einmal unkenntlich gemacht wurde, könne dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aufgrund der öffentlichen Diskussion fordern Politiker der Opposition eine gesetzliche Regelung für abbildende Internetdienste wie "Street View".

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