Haftung bei Online-Banking-Betrug: Wer kommt für den Schaden auf?
Wer haftet bei Betrug im Online-Banking?
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Viele Bankkunden nutzen das Internet für
Überweisungen und andere private Bankgeschäfte. Wer aber in Fällen
von Online-Betrug für den Schaden aufkommt, das muss im Einzelfall
geklärt werden. Bei Streitigkeiten zeigen Banken oft Kulanz.
Konkret kommt es darauf an, ob der Kunde zumindest eine Mitschuld an dem Datendiebstahl hat. Fahrlässig ist es beispielsweise, wenn der Bankkunde kein Virenschutzprogramm auf seinem Computer installiert hat. Andererseits ist aber auch die Bank verpflichtet, eine sichere technische Plattform zur Verfügung zu stellen.
Nach einer europäischen Richtlinie gilt, dass Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nur bis zu einem Betrag von 150 Euro haften - es sei denn, sie haben ihre Pflichten zum Schutz der Zugangsdaten in grob fahrlässiger Weise verletzt. Ein Mitverschulden kann Banken treffen, wenn sie ein veraltetes TAN-System verwenden. TAN steht für Transaktionsnummer.
Screenshot kann Beweislage ändern
Wer haftet bei Betrug im Online-Banking?
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Legt ein Kunde überzeugend dar, dass er Opfer einer Phishing-Attacke
- gemeint ist das Angeln nach Passwörtern - geworden ist, kann er
darauf hoffen, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Um das zu
beweisen, kann beispielsweise ein Bildschirmausdruck (Screenshot)
vorgelegt werden.
Die Methoden der Betrüger werden zum Teil immer raffinierter. In der Regel erhält man eine E-Mail einer vermeintlichen großen Bank. Diese beinhalten einen Link, der den Nutzer auf eine Webseite führt, die der Original-Hompeage der Bank sehr ähnlich sieht. Auf den ersten Blick ist kaum ein Unterschied erkennbar. Wie Sie solche Phishing-Mails samt Schein-Webseiten erkennen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Risiko beim Online-Banking minimieren.