Kürzere Vertragslaufzeiten: CDU stellt sich quer
Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Wie berichtet hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verkürzung von Vertragshöchstlaufzeiten zum Ziel hat. "Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt", so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Ob die Gesetzesänderung tatsächlich kommen wird, ist einem Handelsblatt-Bericht zufolge aber noch offen.
Aktuell wird in der Großen Koalition über die Änderungen diskutiert, die unter anderem für Mobilfunk-, Internet-, aber auch Energie-, TV- und Sportstudio-Verträge gelten würden. Vorgesehen ist eine Verkürzung der maximalen Laufzeiten von zwei Jahren auf ein Jahr. Wenn der Kunde nicht kündigt, sollen sich die Verträge nur noch um höchstens drei Monate und nicht gleich um ein ganzes Jahr verlängern.
"Wir wollen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden", zitiert das Handelsblatt den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Doch die CDU stellt sich bislang quer. Deren Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sehe noch "viel Gesprächsbedarf" und sagt, das Ministerium müsse sich bewegen. Er teile die Auffassung des Justizministeriums nicht, dass Verträge nur dann fair seien, wenn diese kurze Laufzeiten hätten.
Das spricht für längere Vertragslaufzeiten
Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten
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Der CDU-Politiker erklärt, dass längere Vertragslaufzeiten auch eine bessere Planungssicherheit für Firmen mit sich bringen. Die Unternehmen könnten so besser kalkulieren, was sich wiederum in günstigeren Preisen für die Verbraucher niederschlagen könne. "Verbieten wir zweijährige Verträge, schließen wir Verbraucher also möglicherweise von Vorteilen aus", zitiert das Handelsblatt Luczak. Auch gebe es für Unternehmen dann weniger Möglichkeiten, etwa Kundentreue zu belohnen und dafür Vorteile zu gewähren."
Johannes Fechner von der SPD kontert, lange Vertragslaufzeiten verhinderten oft den Wechsel zu günstigeren Anbietern. Daher könne diese Regelung nicht im Sinne der Verbraucher sein. "Gerade die kürzeren Vertragslaufzeiten würden für mehr Dynamik und Wettbewerb sorgen", so Fechner im Handelsblatt. Mit höheren Preisen rechne er nicht. Diese habe es im Ausland bei vergleichbaren Regelungen ebenfalls nicht gegeben.
Verbraucherschützer unterstützen die Position der SPD und wollen eine schnelle gesetzliche Neuregelung. Allerdings werden dabei zumindest einige Fälle tatsächlich übersehen. So bieten einige Mobilfunk-Provider bereits jetzt Verträge optional mit kurzen Laufzeiten an - allerdings gegen Aufpreis. Der Pay-TV-Sender Sky räumt Kunden oft Rabatte ein, über die die Kunden bei jeder Vertragsverlängerung neu verhandeln müssen, weil die Abos ansonsten zum Teil mehr als doppelt so teuer werden würden. Wäre die Vertragslaufzeit auf ein Jahr verkürzt, so würde auch der Preisvorteil nur für zwölf Monate gelten und die Kunden müssten häufiger über Rabatte verhandeln.
Auch in einem Editorial sind wir auf das Thema Vertragslaufzeiten eingegangen.