Vertrag

Kürzere Vertragslaufzeiten: CDU stellt sich quer

Die CDU lehnt den Geset­zesent­wurf ab, der gene­rell auf ein Jahr verkürzte Vertrags­lauf­zeiten vorsieht. Diese Ände­rung könne für die Verbrau­cher auch Nach­teile mit sich bringen.
Von

Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Wie berichtet hat das Bundes­justiz­minis­terium einen Gesetz­entwurf vorge­legt, der die Verkür­zung von Vertrags­höchst­lauf­zeiten zum Ziel hat. "Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher werden viel zu häufig abge­zockt", so Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD). Ob die Geset­zesän­derung tatsäch­lich kommen wird, ist einem Handels­blatt-Bericht zufolge aber noch offen.

Aktuell wird in der Großen Koali­tion über die Ände­rungen disku­tiert, die unter anderem für Mobil­funk-, Internet-, aber auch Energie-, TV- und Sport­studio-Verträge gelten würden. Vorge­sehen ist eine Verkür­zung der maxi­malen Lauf­zeiten von zwei Jahren auf ein Jahr. Wenn der Kunde nicht kündigt, sollen sich die Verträge nur noch um höchs­tens drei Monate und nicht gleich um ein ganzes Jahr verlän­gern.

"Wir wollen das Gesetz noch vor der Sommer­pause verab­schieden", zitiert das Handels­blatt den rechts­poli­tischen Spre­cher der SPD-Bundes­tags­frak­tion, Johannes Fechner. Doch die CDU stellt sich bislang quer. Deren Rechts­poli­tiker Jan-Marco Luczak sehe noch "viel Gesprächs­bedarf" und sagt, das Minis­terium müsse sich bewegen. Er teile die Auffas­sung des Justiz­minis­teriums nicht, dass Verträge nur dann fair seien, wenn diese kurze Lauf­zeiten hätten.

Das spricht für längere Vertrags­lauf­zeiten

Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten Wirtschaftsminister Altmaier will keine generelle Verkürzung der Vertragslaufzeiten
Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Der CDU-Poli­tiker erklärt, dass längere Vertrags­lauf­zeiten auch eine bessere Planungs­sicher­heit für Firmen mit sich bringen. Die Unter­nehmen könnten so besser kalku­lieren, was sich wiederum in güns­tigeren Preisen für die Verbrau­cher nieder­schlagen könne. "Verbieten wir zwei­jährige Verträge, schließen wir Verbrau­cher also mögli­cher­weise von Vorteilen aus", zitiert das Handels­blatt Luczak. Auch gebe es für Unter­nehmen dann weniger Möglich­keiten, etwa Kunden­treue zu belohnen und dafür Vorteile zu gewähren."

Johannes Fechner von der SPD kontert, lange Vertrags­lauf­zeiten verhin­derten oft den Wechsel zu güns­tigeren Anbie­tern. Daher könne diese Rege­lung nicht im Sinne der Verbrau­cher sein. "Gerade die kürzeren Vertrags­lauf­zeiten würden für mehr Dynamik und Wett­bewerb sorgen", so Fechner im Handels­blatt. Mit höheren Preisen rechne er nicht. Diese habe es im Ausland bei vergleich­baren Rege­lungen eben­falls nicht gegeben.

Verbrau­cher­schützer unter­stützen die Posi­tion der SPD und wollen eine schnelle gesetz­liche Neure­gelung. Aller­dings werden dabei zumin­dest einige Fälle tatsäch­lich über­sehen. So bieten einige Mobil­funk-Provider bereits jetzt Verträge optional mit kurzen Lauf­zeiten an - aller­dings gegen Aufpreis. Der Pay-TV-Sender Sky räumt Kunden oft Rabatte ein, über die die Kunden bei jeder Vertrags­verlän­gerung neu verhan­deln müssen, weil die Abos ansonsten zum Teil mehr als doppelt so teuer werden würden. Wäre die Vertrags­lauf­zeit auf ein Jahr verkürzt, so würde auch der Preis­vorteil nur für zwölf Monate gelten und die Kunden müssten häufiger über Rabatte verhan­deln.

Auch in einem Edito­rial sind wir auf das Thema Vertrags­lauf­zeiten einge­gangen.

Mehr zum Thema Roaming